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Verpflichtungserklärung für Studium - wer darf sie machen? (Gelesen: 8.171 mal)
Abrakadabra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Studium - wer darf sie machen?
Antwort #15 - 24.11.2007 um 18:58:36
 
Zitat:
Eine VE kann auch im Ausland bei der dt. Botschaft abgegeben werden. Bei Studenten kommt dies recht häufig vor (z.B. durch die Eltern).


Ist damit gemeint die aus VAH BMI

Zitat:
16.0.8.3 Den Anforderungen genügt insbesondere
- die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern oder ...

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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 24.11.2007 um 19:46:25
 
Zitat:
was die Botschaften aber i.d.R. nur noch Ausnahmsweise machen

Was ist der Grund, dass eine VE nur noch Ausnahmsweise bei der deutschen Botschaft abgegeben wird?

trixie
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 24.11.2007 um 19:51:01
 
trixie schrieb am 24.11.2007 um 19:46:25:
Was ist der Grund, dass eine VE nur noch Ausnahmsweise bei der deutschen Botschaft abgegeben wird?

trixie

wir haben im Ausland doch garkeine Zugriffsmoeglichkeiten auf den Verpflichtenden.
Daher arbeiten wir dann mit Sperrkonto auf die ALB, 7020 Euronen fuehr das erste Jahr. Danach ist das Eure Sache.
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paym
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Studium - wer darf sie machen?
Antwort #18 - 30.11.2007 um 08:25:38
 
Herzlichsten Dank für diese überaus nützlichen Informationen.

Ein schönes Wochenende allen  Smiley

Gruß
paym
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