Hallo an alle, hab verschiedene Fragen zu folgender Sachlage:
bin geschieden, arbeite ganztags, gemeinsamer Sohn besucht Schule und Hort. Vater Nigerianer mit
NE seit Januar 07 Bezieher von Krankengeld, da leichte Wirbelsäulenverkrümmung. Er hatte vor seiner Erkrankung einen Spüljob, soviel ich weiß, ist er nicht gekündigt. Ich weiß, das er bis zu 78 Wochen Krankengeld beanspruchen kann. Was geschieht danach? Da ich weiß, das er nicht unbedingt wieder arbeiten will, da ja unser Staat für Leute wie ihn aufkommen, möchte ich wissen, was nach Bezug bzw. Ende des Bezugs von KG kommt, wahrscheinlich AL2 oder HarzIV, keine Ahnung. Er hat eine 2-Zimmer-Wohnung und die Miete beträgt ca. 360 Euro. Ich habe gehört, das das Arbeitsamt ihn dazu auffordern kann, sich eine kleinere Wohnung anzumieten.
Oder kann es sein, dass ich anschließend noch für seinen Unterhalt aufkommen muss? Er zahlt für unseren Sohn keinen Unterhalt. Ein paar Euros muss er ans Jugendamt/Unterhaltskasse abdrücken.
Ist ihm ein Job zuzumuten, wenn er von der Krankenkasse kein Geld mehr erhält? Mittlerweile ist er 47 Jahre alt. Wahrscheinlich muss er sogar einen Rentenantrag stellen.
Wer weiß mehr und kann mir Auskünfte geben? Vielen Dank.
hab noch was vergessen: er hat seit Jahren eine Freundin, die ständig bei ihm ist oder er bei ihr, sie wohnen aber nicht zusammen, die Freundin hat ihre eigene Wohnung.
Keine Ahnung, ob das hier eine Rolle spielt.
Sorry, ich war einfach zu schnell und hab noch etwas vergessen:
wie ist das mit seiner
NE, behält er die für immer oder muss er die immer wieder verlängern, bzw., was ist, wenn er ALG II erhält? Kann ihm von der
ABH die
NE entzogen werden. Ich denke nicht, da wir ja ein gemeinsames Kind haben und er das halbe Sorgerecht.
Würde mich sehr freuen, von euch zu hören.
fons:
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