Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
seit 11 Monaten Krankengeld und was kommt danach? (Gelesen: 5.876 mal)
rotkopf
Themenstarter Themenstarter
Ex-Mitglied
*





Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag seit 11 Monaten Krankengeld und was kommt danach?
06.11.2007 um 15:44:39
 
Hallo an alle, hab verschiedene Fragen zu folgender Sachlage:

bin geschieden, arbeite ganztags, gemeinsamer Sohn besucht Schule und Hort. Vater Nigerianer mit NE seit Januar 07 Bezieher von Krankengeld, da leichte Wirbelsäulenverkrümmung. Er hatte vor seiner Erkrankung einen Spüljob, soviel ich weiß, ist er nicht gekündigt. Ich weiß, das er bis zu 78 Wochen Krankengeld beanspruchen kann. Was geschieht danach? Da ich weiß, das er nicht unbedingt wieder arbeiten will, da ja unser Staat für Leute wie ihn aufkommen, möchte ich wissen, was nach Bezug bzw. Ende des Bezugs von KG kommt, wahrscheinlich AL2 oder HarzIV, keine Ahnung. Er hat eine 2-Zimmer-Wohnung und die Miete beträgt ca. 360 Euro. Ich habe gehört, das das Arbeitsamt ihn dazu auffordern kann, sich eine kleinere Wohnung anzumieten.
Oder kann es sein, dass ich anschließend noch für seinen Unterhalt aufkommen muss? Er zahlt für unseren Sohn keinen Unterhalt. Ein paar Euros muss er ans Jugendamt/Unterhaltskasse abdrücken.
Ist ihm ein Job zuzumuten, wenn er von der Krankenkasse kein Geld mehr erhält? Mittlerweile ist er 47 Jahre alt. Wahrscheinlich muss er sogar einen Rentenantrag stellen.
Wer weiß mehr und kann mir Auskünfte geben? Vielen Dank.
Fragezeichen

hab noch was vergessen: er hat seit Jahren eine Freundin, die ständig bei ihm ist oder er bei ihr, sie wohnen aber nicht zusammen, die Freundin hat ihre eigene Wohnung.
Keine Ahnung, ob das hier eine Rolle spielt.

Sorry, ich war einfach zu schnell und hab noch etwas vergessen:

wie ist das mit seiner NE, behält er die für immer oder muss er die immer wieder verlängern, bzw., was ist, wenn er ALG II erhält? Kann ihm von der ABH die NE entzogen werden. Ich denke nicht, da wir ja ein gemeinsames Kind haben und er das halbe Sorgerecht.
Würde mich sehr freuen, von euch zu hören.

fons: Änderung:
ich hab mal alle 3 Post zusammengeführt. Innerhalb von 15 Minuten kannst du deine Beiträge ändern/ergänzen. Ansonsten: ggf auch mehr mit Vorschau arbeiten  Cool
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 06.11.2007 um 16:25:29 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: seit 11 Monaten Krankengeld und was kommt danach?
Antwort #1 - 06.11.2007 um 16:19:37
 
Zitat:
wie ist das mit seiner NE, behält er die für immer  


Grundsätzlich ja, übrigens nunmehr auch unabhängig vom Sorgerecht über das Kind.

Für die Krankengeldfrage ist das hier eher das falsche Forum -ich kann nur aus meiner diesbezüglich geringen Erfahrung sprechen: Ja, er wird sich zunächst an die Arbeitsagentur/ARGE wenden müssen, wenn er weiterhin von ärztlicher Seite bestätigt nachweisen kann, dass er nicht arbeiten kann.

Ggf. wird er aber auch auf Grundsicherung verwiesen. Der Sozialleistungsträger, der für ihn zuständig ist, wird beim Sozialversicherungsträger darauf drängen, dass geprüft wird, ob Erwerbsunfähigkeit vorliegt und daraus abgeleitet ein Rentenanspruch besteht.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: seit 11 Monaten Krankengeld und was kommt danach?
Antwort #2 - 06.11.2007 um 16:20:58
 
Zitat:
wie ist das mit seiner NE, behält er die für immer oder muss er die immer wieder verlängern,


Eine NE ist nicht verlängerbar, da sie unbefristet gültig ist

Zitat:
Kann ihm von der ABH die NE entzogen werden.


Wenn dafür Gründe vorliegen, kann jeglicher Aufenthaltstitel zurückgenommen werden (§ 48 Abs. 2 VwVfG) oder erlischt nach Ausweisung (§§ 53 ff AufenthG i.V.m. § 51 AufenthG).

Zitat:
Ich denke nicht, da wir ja ein gemeinsames Kind haben und er das halbe Sorgerecht. 


Das würde dann im Falle des Falles berücksichtigt werden (§ 56 AufenthG).


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
rotkopf
Themenstarter Themenstarter
Ex-Mitglied
*





Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: seit 11 Monaten Krankengeld und was kommt danach?
Antwort #3 - 06.11.2007 um 16:32:41
 
Vielen Dank erstmal für die Infos.
Sollte er tatsächlich Rente erhalten, kann das aber nicht sehr viel sein, da er hier in D grob gerechnet vielleicht 8-10 Jahre Beiträge erzielt hat (davon 4-5 Jahre arbeitslos, ca. 3 Jahre voll gearbeitet, plus meine Rentenanteile bei der Scheidung.
Ob das zum Leben ausreicht, erscheint mir fraglich bzw. ob ich dann doch noch herangezogen werden könnte?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: seit 11 Monaten Krankengeld und was kommt danach?
Antwort #4 - 06.11.2007 um 18:12:15
 
Zitat:
Ob das zum Leben ausreicht, erscheint mir fraglich bzw. ob ich dann doch noch herangezogen werden könnte? 


Da man nach Eheschließung gegenseitig zum Unterhalt verpflichet ist und dies nach Scheidung
weiter geregelt wird, ist dies nicht unwahrscheinlich.


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: seit 11 Monaten Krankengeld und was kommt danach?
Antwort #5 - 07.11.2007 um 11:34:59
 
Zitat:


Da man nach Eheschließung gegenseitig zum Unterhalt verpflichet ist und dies nach Scheidung
weiter geregelt wird, ist dies nicht unwahrscheinlich.


DC


DC, nein. Wenn zum Zeitpunkt der Scheidung kein Unterhaltsanspruch - wie z.B. Krankheit, Kindererziehung, Alter - bestand, muss später nachgewiesen werden, dass die Unterhaltsbedürftigkeit ehebedingt ist - je länger die Scheidung schon zurück liegt, desto schwieriger ist das. Sozialämter versuchen zwar oft noch später, einfach zu behaupten, weil man mal verheiratet war, müsse nun eine Unterhaltspflicht eintreten, aber die richtet sich nach BGB und da wird zunächst geprüft, ob ein Unterhaltsgrund vorliegt, und dann, ob dieser ehebedingt ist. Also würde ich erst mal diese Fragen stellen, und dann sehen, ob wirklich zu befürchten ist, dass Unterhalt gezahlt werden muss.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: seit 11 Monaten Krankengeld und was kommt danach?
Antwort #6 - 07.11.2007 um 11:49:13
 
Reni schrieb am 07.11.2007 um 11:34:59:
DC, nein. 


Reni, doch !
§ 1608 BGB dürfte für Dich sehr interessant sein !
In der Rangfolge der Haftenden (hier Unterhaltsverpflichteten) steht der Ehegatte
sogar noch vor den Verwandten.

Was Du wahrschenilich meinst ist wahrscheinlich, dass es dem Ehegatten evtl. zumutbar ist, selbst für den notwendigen LU zu sorgen.
Das wäre dann im Falle des Falles der Streitpunkt der Ehegatten. 

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: seit 11 Monaten Krankengeld und was kommt danach?
Antwort #7 - 07.11.2007 um 11:52:07
 
Ja, der Ehegatte, aber nicht der geschiedene Ehegatte!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: seit 11 Monaten Krankengeld und was kommt danach?
Antwort #8 - 07.11.2007 um 12:14:51
 
Reni schrieb am 07.11.2007 um 11:52:07:
Ja, der Ehegatte, aber nicht der geschiedene Ehegatte! 


Aktuell wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass nach Scheidung die Kinder
im 1.Rang stehen und die Ehegatten im 2.Rang. Ergo gibt es die Unterhaltsverpflichtung
auch dem geschiedenen Ehegatten gegenüber.

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: seit 11 Monaten Krankengeld und was kommt danach?
Antwort #9 - 07.11.2007 um 12:38:33
 
Nein. 1608 befasst sich nicht mit geschiedenen Ehegatten.
In den §§ 1570 ff BGB sind die Unterhaltsgründe aufgezählt. In 1572 steht:

BGB § 1572 Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm vom Zeitpunkt

1.der Scheidung,
2.der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes,
3.der Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder
4.des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1573
an wegen Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.

Da hier im Zeitpunkt der Scheidung - ich denke, 2. - 4. fallen aus - kein solcher Anspruch vorlag, entsteht er nicht bei späterem Eintritt der Krankheit.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
rotkopf
Themenstarter Themenstarter
Ex-Mitglied
*





Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: seit 11 Monaten Krankengeld und was kommt danach?
Antwort #10 - 07.11.2007 um 13:52:20
 
Hallo Reni,

ich denke, das wird auch so sein, vor der Scheidung im Dezember 2006 hat er jedenfalls noch gearbeitet und kurz danach, also ab Januar 2007 war er dann krank bis auf weiteres. Wäre das zutreffend für Punkt 1. "vom Zeitpunkt der Scheidung"?
Ich vermute sehr stark, das er darauf hinaus will, das ich für ihn Unterhalt zahlen muss.
Da ich aber unser Kind versorge, und selbst keine großen Sprünge machen kann, gehe ich davon aus, das selbst, wenn ich zu Unterhalt verpflichtet würde, mir mit Kind ein höheren Selbstbehalt bleiben würde als bei einem Single.
Also werde ich mal alles ganz gelassen auf mich zukommen lassen und abwarten, was noch so passiert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: seit 11 Monaten Krankengeld und was kommt danach?
Antwort #11 - 07.11.2007 um 13:55:24
 
Eben, zumal er ja zunächst eurem Kind, im Zweifelsfalle auch noch dir - wegen Kindererziehung - unterhaltspflichtig wäre, solltest du dich, falls er oder irgendein Amt auf dich zukäme, an einen Anwalt wenden und zur Wehr setzen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
rotkopf
Themenstarter Themenstarter
Ex-Mitglied
*





Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: seit 11 Monaten Krankengeld und was kommt danach?
Antwort #12 - 07.11.2007 um 14:08:56
 
Hallo Reni, ja das werde ich ggf. sofort machen. Ich arbeite ganztags, obwohl ich das nicht muss, eben wegen der Kindererziehung. Mir bleibt ja nichts anderes übrig, da bei ihm nichts zu holen ist.
Ist seine Freundin, mit der er in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, obwohl sie eine eigene Wohnung hat, nicht heranzuziehen? Ich weiß von unserem Sohn, das seine Freundin ständig bei ihm ist und ich vermute auch, das sie ihn finanziell unterstützt.  Das allerdings kann ich nicht beweisen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: seit 11 Monaten Krankengeld und was kommt danach?
Antwort #13 - 07.11.2007 um 16:56:15
 
Und die Behörde, wo er ggf. ALG II beantragen würde, hätte sicher auch ein Beweisproblem, wenn sie von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen wollte. Solange die Freundin nicht dort einzieht, ihre eigene Wohnung hat, sollte ihr Einkommen nicht anrechenbar sein - ich bin auch eher dagegen, vorschnell derartige Unterhaltspflichten zu kreieren, das trifft dann oft auch die Falschen. Allerdings von dir sollte er dann erst recht nichts fordern.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema