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Krankenversicherung:Sonn-Deutsch,Mutter-Bulgarien (Gelesen: 1.551 mal)
kirilb
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Beiträge: 74

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenversicherung:Sonn-Deutsch,Mutter-Bulgarien
02.11.2007 um 20:39:46
 
Wenn der Sonn Deutsch ist und die Mutter bulgarische Bürgerschaft hat, hat sie Recht auf Abschluss deutscher gesetzlichen Krankenversicherung? Wenn nicht, kann sie sich hier mit de rbulgarischen behandeln lassen? Irgendwelche Begrwnzungen?

danke im voraus
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung:Sonn-Deutsch,Mutter-Bulgarien
Antwort #1 - 03.11.2007 um 00:14:26
 
Wenn sie hier arbeitet oder Rente erhält dann ist sie hier auch gesetzlich krankenversichert.
Wenn sie hier nur zu Besuch ist dann kann sie sich ebenfalls mit ihrer europäischen Krankenversichungskarte (aus Bulgarien) behandeln lassen.
Die Staatsangehörigkeit spielt dabei eigentlich keine Rolle.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung:Sonn-Deutsch,Mutter-Bulgarien
Antwort #2 - 06.11.2007 um 15:24:07
 
Saxonicus schrieb am 03.11.2007 um 00:14:26:
Wenn sie hier arbeitet oder Rente erhält dann ist sie hier auch gesetzlich krankenversichert.
Wenn sie hier nur zu Besuch ist dann kann sie sich ebenfalls mit ihrer europäischen Krankenversichungskarte (aus Bulgarien) behandeln lassen.
Die Staatsangehörigkeit spielt dabei eigentlich keine Rolle.


Planbare Behandlungen hat sie im Ausstellerland machen zu lassen.

Vgl. http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/5873/7355/

Gruß, ULF
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