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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Krankenversicherung:Sonn-Deutsch,Mutter-Bulgarien
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Beitrag begonnen von kirilb am 02.11.2007 um 20:39:46

Titel: Krankenversicherung:Sonn-Deutsch,Mutter-Bulgarien
Beitrag von kirilb am 02.11.2007 um 20:39:46
Wenn der Sonn Deutsch ist und die Mutter bulgarische Bürgerschaft hat, hat sie Recht auf Abschluss deutscher gesetzlichen Krankenversicherung? Wenn nicht, kann sie sich hier mit de rbulgarischen behandeln lassen? Irgendwelche Begrwnzungen?

danke im voraus

Titel: Re: Krankenversicherung:Sonn-Deutsch,Mutter-Bulgarien
Beitrag von Saxonicus am 03.11.2007 um 00:14:26
Wenn sie hier arbeitet oder Rente erhält dann ist sie hier auch gesetzlich krankenversichert.
Wenn sie hier nur zu Besuch ist dann kann sie sich ebenfalls mit ihrer europäischen Krankenversichungskarte (aus Bulgarien) behandeln lassen.
Die Staatsangehörigkeit spielt dabei eigentlich keine Rolle.

Titel: Re: Krankenversicherung:Sonn-Deutsch,Mutter-Bulgarien
Beitrag von Ulf am 06.11.2007 um 15:24:07

Saxonicus schrieb am 03.11.2007 um 00:14:26:
Wenn sie hier arbeitet oder Rente erhält dann ist sie hier auch gesetzlich krankenversichert.
Wenn sie hier nur zu Besuch ist dann kann sie sich ebenfalls mit ihrer europäischen Krankenversichungskarte (aus Bulgarien) behandeln lassen.
Die Staatsangehörigkeit spielt dabei eigentlich keine Rolle.


Planbare Behandlungen hat sie im Ausstellerland machen zu lassen.

Vgl. http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/5873/7355/

Gruß, ULF

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