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Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!! (Gelesen: 6.244 mal)
flash2back
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 18.10.2007 um 10:53:34
 
Alles klar, danke.

Als ich die Stelle in Lettland angenomen habe,wurden alle behörden informiert, dass es nur um Probezeit handelt, fruhe konnte ich nicht zurück kommen da ich im Krankenhaus lag.Ich hoffe es wird keine schwierigkeiten geben.

Ich danke allen.

Zum glück habe ich die Sprache nicht vergessen, aber Feler kommen eine nach einander Smiley.


Gruß

Igor
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 18.10.2007 um 11:27:43
 
Zitat:
Zum glück habe ich die Sprache nicht vergessen, aber Feler kommen eine nach einander


Hallo

es ist weniger die Sprache, als was anderes...

Wenn solche entscheidenden Sachverhaltsergänzungen wie

Zitat:
judische Emigranten 


Zitat:
Aufenthaltstitel ist ein Aufenthaltserlaubnis (Unbefriestet) und ohne Wohnsitznahme (ist seit 2003 gestrichen.)


rechtzeitig kämen, würden wir hier viel überflüssiges Nachfragen und Nachdenken vermeiden können Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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flash2back
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 18.10.2007 um 11:30:48
 
Dafür entschuldige ich mich.


Danke für Eure Hilfe


Gruß

Igor
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 23.10.2007 um 19:53:14
 
schweitzer schrieb am 18.10.2007 um 10:37:36:
Dann hast Du eine NE nach § 23 (2) AufenthG. Problematisch könnte sein, dass diese NE eventuell erloschen ist, weil Du Dich länger als 6 Monate nicht in Deutschland aufgehalten hast.

Das wäre sehr wichtig, zu klären. - Wenn Du die NE weiterhin hast, hast Du auch Anspruch auf ALG II, Krankenversicherungsschutz usw.


Das aber dürfte auch an einem angemeldeten deutschen Wohnsitz hängen.

Gruß, ULF
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