Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!! (Gelesen: 6.194 mal)
flash2back
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!!
17.10.2007 um 15:43:58
 
Hallo an ALLE,

Ich hoffe sehr, dass jemand mir ein juristischen Rat geben kann.

ursprunglich komme ich aus Lettland, habe lettsche staatsangehörigkeit, aber seit 11.2001 lebte ich in Köln.Im november 2006 bin ich nach Lettland gefahren um zu heiraten.

Am 11.11.2006 habe geheiratet und am 20.11.2006 bin ich in krankenhaus gelandet in Riga, die ärzte meinten das ich rückenprobleme habe und haben 2 Monate versucht es in grief zu bekommen,aber es hat nicht geholfen.Endlich haben die mir die MRT gemacht und da habe die, die lösionen gefunden,(Also MS "Multiple Sklerose") da bin in den MS zentrum überwiesen worden.Dort habe ich 7 Monate verbracht.Zu der zeit bekamm ich Arbeitslosengeld, aber seit November 2007 bekamm ich es nicht mehr, da ich befand mich nicht in Deutschland, dadurh haben die mich Abgemeldet.

Also...

Zurzeit bin ich in Deutschland, habe kein Geld, keine Wohnung und keine ahnung was ich machen soll.

Soll ich ins wohnungsamt gehen und mich als obdachlos melden, oder in Sozialamt?



Danke


Igor
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!!
Antwort #1 - 17.10.2007 um 16:18:11
 
Zitat:
Soll ich ins wohnungsamt gehen und mich als obdachlos melden, oder in Sozialamt?  


Das würde Deine Freizügigkeit stark gefärden oder bist du mit einer Deutschen verheiratet ?
Freizügigkeit genießt Du nur unter den im FreizügG genannten Voraussetzungen. Fällst Du nicht unter diese Personenkreise ist Deine Ausreise angezeigt.

Das ALG II steht i.d.R. denen zu, die dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Du warst, wenn auch unfreiwillig, in Deinem Heimatland. Sei also froh, dass überhaupt bezahlt wurde !  Griesgrämig




DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
flash2back
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!!
Antwort #2 - 17.10.2007 um 16:31:42
 
Eigentlich habe ich den Post nicht verstanden, ich habe nur gefragt was ich machen soll.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!!
Antwort #3 - 17.10.2007 um 17:12:10
 
Zitat:
Zurzeit bin ich in Deutschland, habe kein Geld, keine Wohnung und keine ahnung was ich machen soll.   


Gut also:
Was willst Du denn in Deutschland ? Wo ist denn Deine Frau ?
Wie willst Du hier leben ohne eigenes Geld ?

Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hast Du ? Welche Staatsangehörigkeit hat Deine Frau ?

Wo lebst Du zurzeit und von welchem Geld ?

Antworten auf diese Fragen werden helfen überhaupt etwas Vernünftiges sagen zu können !


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!!
Antwort #4 - 17.10.2007 um 17:46:06
 
Auch hier der freundliche Hinweis:

...

Brauche Hilfe etc... naja das braucht hier fast jeder.

Ned bös gemeint und gilt stellvertretend für alle  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
flash2back
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!!
Antwort #5 - 17.10.2007 um 19:19:21
 
1. Ich habe MS (Multiple Sklerose).Ich vermute keiner weisst was dafon.
2. Ich will arbeiten, so lange ich kann, übrigens ich bin 23 und habe nicht viel Zeit bis ich behindert werde.

3.Der Preparat der die Krankheit bremsen kann bekommen kann ich nur in Deutschland.

4.Die Schule habe ich Deutschlad beendet.

5.Meine Frau ist Lettin, genou so wie ich.

6.Lebe ich bei meiner Muter, aber Sie ist schon Rentnerin, viel geld bekommt Sie nicht.

So sieht das aus.

Gruss

Igor
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!!
Antwort #6 - 18.10.2007 um 07:44:17
 
Die Krankheit allein hilft Dir im Bezug auf Freizügigkeit erstmal nix (nicht wieder falsch verstehen, das soll sie sicher auch nicht).
Der Umstand, dass Du offensichtlich schon längere Zeit im Bundesgebiet lebst
eher schon. Hast Du denn eine FreizügBescheinigung oder etwas anderes ?


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wassermann
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 166

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!!
Antwort #7 - 18.10.2007 um 07:54:49
 
Besteht denn überhaupt z. Zt. eine Krankenversicherung in Deutschland? Darum würde ich mich bei dem Gesundheitszustand und der Behandlungsbedürftigkeit als allererstes kümmern, ansonsten wird es das nur in Deutschland erhältliche Medikament nicht geben. Vielleicht besteht die Möglichkeit einer Familienversicherung über die Mutter?
Zum Seitenanfang
  

Immer gut drauf
 
IP gespeichert
 
flash2back
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!!
Antwort #8 - 18.10.2007 um 09:41:20
 
Ich habe warscheinlich von der falsche Seite angefangen...

Ich konnte kein Job in DE finden, deswegen habe ich es in Lettland gefunden, das habe ich auch dem Sozialamt gemeldet.Wärend Probezeit bin ich krank geworden, und Man hat mich entlassen.Ich wollte das den deutschen Behörden melden, aber konnte nicht mal gehen oder etwas in der hand halten.

Da ich keine Anmeldung in Lettland habe, habe ich auch kein Anspruch auf irgend welche Leistungen.Die DAK hatte ich als ich noch die Soyialhilfe bekamm.

Zur zeit habe ich nur noch 2 injektionen und darf den Kurs nicht unterbrechen, das macht mir wirklich Sorgen.


Ich frage nur wo ich anfangen soll??!!


Danke für die Beiträge.

Gruß

Igor
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
flash2back
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!!
Antwort #9 - 18.10.2007 um 09:44:10
 
Was eine FreizügBescheinigung ist weiss ich leider nicht, bin kein beamter, aber ich hebe kein Wohnsitz, es steht in dem Aufenthalts titel.


Danke


Igor
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!!
Antwort #10 - 18.10.2007 um 09:55:49
 
Zitat:
es steht in dem Aufenthalts titel.  


Guten Morgen, Igor -

es ist sehr schwer, Dir hier zu helfen, weil es scheint, dass immer noch wichtige Informationen fehlen. -

Du hast eben von einem Aufenthaltstitel geschrieben. Was ist das für einer, Was steht da genau -befindet der sich in Deinem Pass?

Wie lange lebst Du insgesamt schon in Deutschland? Welche Aufenthaltstitel hattest Du jeweils?


Nur zu Deiner Information: was eine Freizügigkeitsbescheinigung ist und wer sie erhält, ist im § 5 FreizügG geregelt:

Zitat:
§ 5 Bescheinigung über gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrechte, Aufenthaltskarten

(1) Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird von Amts wegen unverzüglich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt.


Allerdings genießt Du als lettischer Staatsangehöriger hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs nur eingeschränkte Freizügigkeit, aber das ist hier erst mal nicht weiter von Belang.

=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!!
Antwort #11 - 18.10.2007 um 09:56:59
 
Zitat:
seit 11.2001 lebte ich in Köln. Im november 2006 bin ich nach Lettland gefahren um zu heiraten … Am 11.11.2006 habe geheiratet und am 20.11.2006 bin ich in Krankenhaus gelandet in Riga … 2 Monate … in den MS Zentrum … 7 Monate verbracht

So jetzt wollen wir versuchen, herauszufinden, welchen Status du zurzeit tatsächlich entsprechend Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU hast.

Zitat:
§ 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt
(1) Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes.
(2) Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind: …
7.      Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.
(3)  Das Recht nach Absatz 1 bleibt für Arbeitnehmer und selbständige Erwerbstätige unberührt bei
1.      vorübergehender Erwerbsminderung infolge Krankheit oder Unfall ...

§ 4a Daueraufenthaltsrecht
(1) Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und Lebenspartner, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 das Recht auf Einreise und Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht).
(6) Der ständige Aufenthalt wird nicht berührt durch
3.      eine einmalige Abwesenheit von bis zu zwölf aufeinander folgenden Monaten aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grund einer ... schweren Krankheit ...

Ich meine, dass du bevor du nach Lettland gefahren bist um zu heiraten, bereits das Daueraufenthaltsrecht unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Absatz 2 erworben haben könntest, weil du dich fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hattest. Damit wärest du freizügigkeitsberechtigt. Diese Berechtigung wäre dir auch nicht verloren gegangen, weil du dich nicht länger als 12 Monaten außerhalb Deutschlands aufgehalten hast (außerdem wurde die längere Abwesenheit durch eine schwere Krankheit verursacht).

Ein Problem dabei könnten deine Aussagen sein
Zitat:
Zu der zeit bekamm ich Arbeitslosengeld

Zitat:
seit November 2007 bekamm ich es nicht mehr, da ich befand mich nicht in Deutschland, dadurh haben die mich Abgemeldet
 Fragezeichen Hier muss ein Fehler vorliegen, weil November 2007 haben wir noch gar nicht. Meinst du etwa November 2006?

Ich gehe davon aus, dass du mit beiden Aussagen November 2006 meinst. Also bekamst du November 2006 Arbeitslosengeld. Und hier kommt es darauf an: warum und wie lange (seit wann) du Arbeitslosengeld bezogen hast. Es kommt darauf an, weil es einerseits den § 5 Absatz 5 FreizügG gibt, der besagt

Zitat:
(5) Sind die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 innerhalb von fünf Jahren nach Begründung des ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet entfallen, kann der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 festgestellt und die Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht eingezogen und die Aufenthaltskarte  widerrufen werden. § 4a Abs. 6 gilt entsprechend.

Die Berechtigten nach § 2 Absatz 1 wären
Zitat:
1.      Arbeitnehmer, … Arbeitssuche oder … Berufsausbildung,
2.      niedergelassene selbständige Erwerbstätige,
3.      Erbringer von Dienstleistungen (wenn sie zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt sind),
4.      Empfänger von Dienstleistungen,
5.      nicht erwerbstätige Unionsbürger unter den Voraussetzungen des
6.      Familienangehörige unter den Voraussetzungen der §§ 3 und 4.
7.      Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.

Also könnte es sein, dass du wegen der Arbeitslosigkeit keinen Daueraufenthalt erworben hattest. Es sei denn, du hattest bereits die Voraussetzungen des § 4a, Absatz 2 erfüllt
Zitat:
§ 4a Daueraufenthaltsrecht
(2) Abweichend von Absatz 1 haben Unionsbürger nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
vor Ablauf von fünf Jahren das Daueraufenthaltsrecht
, wenn sie ... sich mindestens drei Jahre ständig im Bundesgebiet aufgehalten und  mindestens während der letzten zwölf Monate im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben ...

Vermutlich warst du bei dem Umzug nach Deutschland ca. 17 Jahre alt. Hast du dann hier eine Ausbildung abgeschlossen? Hattest du dann, bevor du arbeitslos geworden bist, auch mindestens 1 Jahr lang (12 aufeinander folgenden Monaten) gearbeitet? Hattest du eigentlich die Voraussetzungen Erfüllt 3 Jahre ständigen Aufenthalt in D und davon mindestens 1 Jahr mit Arbeit?

Solltest du noch vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits den Daueraufenthalt erworben haben, dann bist und bleibst du freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger. Als solcher darf man dir nur noch nach Maßgabe des § 6 FreizügG/EU dein Recht auf Einreise und Aufenthalt verwehren – d.h. nur wenn du wirklich was Schlimmes angestellt hast („nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne des Artikel 39 Abs. 3 und Artikel 46 Abs. 1 des EGV“). Also – was genau stand auf deiner Aufenthaltsbescheinigung drauf, als du nach Lettland gefahren bist?

Zitat:
keine ahnung was ich machen soll

Du sollst zuerst zu deiner Arbeitsagentur gehen - dich dort wieder melden und auch deine Frau anmelden (ich gehe davon aus, dass sie mit dir gekommen ist). Je nach dem wie alt deine Frau ist und welche Qualifikation sie hat, solltet ihr anstreben, dass wenigstens sie eine Arbeit findet (oder eine Ausbildung anfangen kann). In ihrem Fall ist weniger relevant, dass sie selbst auch Unionsbürgerin ist, weil sie dadurch gewissen Einschränkungen in ihrer Freizügigkeit unterliegen würde und nicht sofort arbeitsberechtigt wäre. Ausschlaggebend wäre, ob sie als Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger nach Deutschland gekommen ist und somit auch selber voll umfänglich freizügigkeitsberechtigt ist, so dass sie sofort jede Arbeit (Ausbildung) aufnehmen kann.

Außerdem steht dir eventuell noch etwas von deinem Arbeitslosengeld zu, wenn du es noch nicht volle 6 Monaten bezogen hattest.
So lange keiner von euch in eine Arbeit vermittelt werden kann, bekommt ihr ALG II.

EDIT

Ich sehe gerade, was du weiter geschrieben hast und stelle fest, dass du nicht viel verstehst von der Materie. Also - ich empfehle dir dringend eine Beratungsstelle aufzusuchen (Ausländerbeauftragte, Ausländerbeirat, Europastelle, Caritas - wer auch immer). Gehe hin mit allen deinen Papieren und lass dir helfen, heraus zu finden, welchen Status du eigentlich und tatsächlich hast (erworben hattest).
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
flash2back
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!!
Antwort #12 - 18.10.2007 um 10:21:31
 
Damit es einfacher ist ich bin ein Jude, aber ich mag nicht darüber zu reden da in Lettland es ist immer noch wie in 1939 in Deutschland, so sind wir mit meiner mutter nach deutschland gekommen, Alles ganz offiziel.

Ich war zu der zeit ers 17, bin yu schule gegangen, in 2006 abi abgeschlossen, konnte keine Arbeit finden.

Aufenthaltstitel ist ein Aufenthaltserlaubnis (Unbefriestet) und ohne Wohnsitznahme (ist seit 2003 gestrichen.)

So sieht das aus.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
flash2back
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!!
Antwort #13 - 18.10.2007 um 10:27:26
 
Ich habe mich falsch ausgedruckt.

In der tat es war kein Arbeitslosengeld sondern Harz 4,was alle judische Emigranten bekommen.

Lettland ist ein EU-Land und ich bin EU-Bürger.

Gruß


Igor
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend Hilfe, bin wirklig ahnunglos!!!
Antwort #14 - 18.10.2007 um 10:37:36
 
Hallo Igor  -

gut und wichtig, dass Du das gesagt hast, und hier darfst Du das auch, ohne etwas befürchten zu müssen !!! -

Dann hast Du eine NE nach § 23 (2) AufenthG. Problematisch könnte sein, dass diese NE eventuell erloschen ist, weil Du Dich länger als 6 Monate nicht in Deutschland aufgehalten hast.

Das wäre sehr wichtig, zu klären. - Wenn Du die NE weiterhin hast, hast Du auch Anspruch auf ALG II, Krankenversicherungsschutz usw.

Bitte befolge den Rat von Sondra und suche so schnell wie möglich eine kompetente Stelle in Deiner Nähe auf (Sondra hat Dir schon Hinweise gegeben, wer das sein könnte)! - Es ist ganz wichtig, dass zunächst Deine aufenthaltrechtliche Situation genau geklärt wird - das ist von hier aus dem Forum viel viel schwerer möglich als über Helfer in Deiner Nähe!

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema