Zitat:seit 11.2001 lebte ich in Köln. Im november 2006 bin ich nach Lettland gefahren um zu heiraten … Am 11.11.2006 habe geheiratet und am 20.11.2006 bin ich in Krankenhaus gelandet in Riga … 2 Monate … in den MS Zentrum … 7 Monate verbracht
So jetzt wollen wir versuchen, herauszufinden, welchen Status du zurzeit tatsächlich entsprechend
Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU hast.
Zitat:§ 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt
(1) Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes.
(2) Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind: …
7. Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.
(3) Das Recht nach Absatz 1 bleibt für Arbeitnehmer und selbständige Erwerbstätige unberührt bei
1. vorübergehender Erwerbsminderung infolge Krankheit oder Unfall ...
§ 4a Daueraufenthaltsrecht
(1) Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und Lebenspartner, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 das Recht auf Einreise und Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht).
(6) Der ständige Aufenthalt wird nicht berührt durch
3. eine einmalige Abwesenheit von bis zu zwölf aufeinander folgenden Monaten aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grund einer ... schweren Krankheit ...
Ich meine, dass du bevor du nach Lettland gefahren bist um zu heiraten, bereits das Daueraufenthaltsrecht unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Absatz 2 erworben haben könntest, weil du dich fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hattest. Damit wärest du freizügigkeitsberechtigt. Diese Berechtigung wäre dir auch nicht verloren gegangen, weil du dich nicht länger als 12 Monaten außerhalb Deutschlands aufgehalten hast (außerdem wurde die längere Abwesenheit durch eine schwere Krankheit verursacht).
Ein Problem dabei könnten deine Aussagen sein
Zitat:Zu der zeit bekamm ich Arbeitslosengeld
Zitat:seit November 2007 bekamm ich es nicht mehr, da ich befand mich nicht in Deutschland, dadurh haben die mich Abgemeldet
Hier muss ein Fehler vorliegen, weil November 2007 haben wir noch gar nicht. Meinst du etwa November 2006?
Ich gehe davon aus, dass du mit beiden Aussagen November 2006 meinst. Also bekamst du November 2006 Arbeitslosengeld. Und hier kommt es darauf an: warum und wie lange (seit wann) du Arbeitslosengeld bezogen hast. Es kommt darauf an, weil es einerseits den § 5 Absatz 5 FreizügG gibt, der besagt
Zitat:(5) Sind die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 innerhalb von fünf Jahren nach Begründung des ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet entfallen, kann der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 festgestellt und die Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht eingezogen und die Aufenthaltskarte widerrufen werden. § 4a Abs. 6 gilt entsprechend.
Die Berechtigten nach § 2 Absatz 1 wären
Zitat:1. Arbeitnehmer, … Arbeitssuche oder … Berufsausbildung,
2. niedergelassene selbständige Erwerbstätige,
3. Erbringer von Dienstleistungen (wenn sie zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt sind),
4. Empfänger von Dienstleistungen,
5. nicht erwerbstätige Unionsbürger unter den Voraussetzungen des
6. Familienangehörige unter den Voraussetzungen der §§ 3 und 4.
7. Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.
Also könnte es sein, dass du wegen der Arbeitslosigkeit keinen Daueraufenthalt erworben hattest. Es sei denn, du hattest bereits die Voraussetzungen des § 4a, Absatz 2 erfüllt
Zitat:§ 4a Daueraufenthaltsrecht(2) Abweichend von Absatz 1 haben Unionsbürger nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
vor Ablauf von fünf Jahren das Daueraufenthaltsrecht
, wenn sie ... sich mindestens drei Jahre ständig im Bundesgebiet aufgehalten und mindestens während der letzten zwölf Monate im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben ...
Vermutlich warst du bei dem Umzug nach Deutschland ca. 17 Jahre alt. Hast du dann hier eine Ausbildung abgeschlossen? Hattest du dann, bevor du arbeitslos geworden bist, auch mindestens 1 Jahr lang (12 aufeinander folgenden Monaten) gearbeitet? Hattest du eigentlich die Voraussetzungen Erfüllt 3 Jahre ständigen Aufenthalt in D und davon mindestens 1 Jahr mit Arbeit?
Solltest du noch vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits den Daueraufenthalt erworben haben, dann bist und bleibst du freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger. Als solcher darf man dir nur noch nach Maßgabe des § 6 FreizügG/EU dein Recht auf Einreise und Aufenthalt verwehren – d.h. nur wenn du wirklich was Schlimmes angestellt hast („nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne des Artikel 39 Abs. 3 und Artikel 46 Abs. 1 des EGV“). Also – was genau stand auf deiner Aufenthaltsbescheinigung drauf, als du nach Lettland gefahren bist?
Zitat:keine ahnung was ich machen soll
Du sollst zuerst zu deiner Arbeitsagentur gehen - dich dort wieder melden und auch deine Frau anmelden (ich gehe davon aus, dass sie mit dir gekommen ist). Je nach dem wie alt deine Frau ist und welche Qualifikation sie hat, solltet ihr anstreben, dass wenigstens sie eine Arbeit findet (oder eine Ausbildung anfangen kann). In ihrem Fall ist weniger relevant, dass sie selbst auch Unionsbürgerin ist, weil sie dadurch gewissen Einschränkungen in ihrer Freizügigkeit unterliegen würde und nicht sofort arbeitsberechtigt wäre. Ausschlaggebend wäre, ob sie als Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger nach Deutschland gekommen ist und somit auch selber voll umfänglich freizügigkeitsberechtigt ist, so dass sie sofort jede Arbeit (Ausbildung) aufnehmen kann.
Außerdem steht dir eventuell noch etwas von deinem Arbeitslosengeld zu, wenn du es noch nicht volle 6 Monaten bezogen hattest.
So lange keiner von euch in eine Arbeit vermittelt werden kann, bekommt ihr ALG II.
EDIT
Ich sehe gerade, was du weiter geschrieben hast und stelle fest, dass du nicht viel verstehst von der Materie. Also - ich empfehle dir dringend eine Beratungsstelle aufzusuchen (Ausländerbeauftragte, Ausländerbeirat, Europastelle, Caritas - wer auch immer). Gehe hin mit allen deinen Papieren und lass dir helfen, heraus zu finden, welchen Status du eigentlich und tatsächlich hast (erworben hattest).