Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Einladungsschreiben (Beglaubigung!) (Gelesen: 12.032 mal)
Shanata
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 39
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Antwort #15 - 10.11.2007 um 10:17:12
 
Zitat:
Ihr habt jetzt, nach der Ablehnung, noch die Moeglichkeit der Remonstration. Nutze mal die Suchfunktion und tue euch beiden einen Gefallen, druecke dabei nicht so auf die Traenendruese. So wie du den Fall hier geschidert hast und mit deinen posts hier gestern und heute, sorry, den Antrag haette ich auch auf alle Faelle abgelehnt. 


Die Welt ist verdreht.
Wir sind ehrlich und keine Verbrecher.
Dafür werden wir bestraft.  Ärgerlich

Danke für den Tipp mit der Remonstration. Ich dachte, das sei bei Ablehnung eines Besuchervisums nicht möglich, aber wahrscheinlich habe ich etwas mißverstanden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Antwort #16 - 10.11.2007 um 11:12:12
 
Shanata schrieb am 10.11.2007 um 10:17:12:
Danke für den Tipp mit der Remonstration. Ich dachte, das sei bei Ablehnung eines Besuchervisums nicht möglich, aber wahrscheinlich habe ich etwas mißverstanden.

Doch, bei abgelehnten Besuchsvisa kann man remonstrieren, das geht nur nicht bei Touristenvisas.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Shanata
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 39
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Antwort #17 - 10.11.2007 um 11:32:11
 
maki schrieb am 10.11.2007 um 11:12:12:
Doch, bei abgelehnten Besuchsvisa kann man remonstrieren, das geht nur nicht bei Touristenvisas.


Danke.  Smiley
Habe mich bereits mit Hilfe der Suchfunktion etwas schlau gemacht.
Das kann sehr schwierig werden, wenn man nicht genau weiß, wieso abgelehnt wurde. Wir überlegen, was wir noch tun können, um seine Rückkehrbereitschaft zu belegen. Sein Rückflug-Ticket reichte nicht aus. Meine Angabe, dass ich ihn nach seinem Besuch wieder in seiner Heimat besuche, auch nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lanerrala
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 22

Wesseling, China
Wesseling
China
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Antwort #18 - 10.11.2007 um 12:05:12
 
Zitat:
druecke dabei nicht so auf die Traenendruese. So wie du den Fall hier geschidert hast und mit deinen posts hier gestern und heute, sorry, den Antrag haette ich auch auf alle Faelle abgelehnt.  


Hallo zusammen.

@ Ernas

das heißt dann aber auch, dass man am Besten nicht die Wahrheit sagt und sich irgendeinen Grund aus den Fingern saugt, damit bloss nicht der Verdacht aufkommt, dass man verliebt ineinander ist. Sind den Verliebte von vorn herein Unglaubwürdig?

Gruß
Lanerrala
Zum Seitenanfang
  

LG
lanerrala
 
IP gespeichert
 
Ernas
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Antwort #19 - 10.11.2007 um 12:32:06
 
lanerrala schrieb am 10.11.2007 um 12:05:12:


Hallo zusammen.

@ Ernas

das heißt dann aber auch, dass man am Besten nicht die Wahrheit sagt und sich irgendeinen Grund aus den Fingern saugt, damit bloss nicht der Verdacht aufkommt, dass man verliebt ineinander ist. Sind den Verliebte von vorn herein Unglaubwürdig?

Gruß
Lanerrala


natuerlich nicht, mit der Wahrheit kommt man immer am weitesten und jeder Visumantrag ist ein Einzelfall. Natuerlich ist es in so einem Fall schwer, jemanden zu ueberzeugen, dass man zurueck kommen wird. Aber so ist es nun einmal mit Antraegen, auch im algemeinen. Sie koennen sowohl positiv, wie auch negativ beschieden werden. Stellt Antraege, die in sich Sinn machen und bereitet Euch ordentlich vor.


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein    Tippi
Innerhalb von 15 Minuten kann ein Post geändert oder
ergänzt werden


Shanata schrieb am 10.11.2007 um 11:32:11:


Danke.  Smiley
Habe mich bereits mit Hilfe der Suchfunktion etwas schlau gemacht.
Das kann sehr schwierig werden, wenn man nicht genau weiß, wieso abgelehnt wurde. Wir überlegen, was wir noch tun können, um seine Rückkehrbereitschaft zu belegen. Sein Rückflug-Ticket reichte nicht aus. Meine Angabe, dass ich ihn nach seinem Besuch wieder in seiner Heimat besuche, auch nicht.


geht hin und begruendet, warum er, obwohl er nicht fuer ein Schengenvisum qualifiziert, eines bekommen sollte und warum er auch zurueck kommen wird.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 10.11.2007 um 19:20:10 von Tippi »  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Antwort #20 - 10.11.2007 um 15:12:13
 
Shanata schrieb am 09.11.2007 um 21:27:45:
Wie hätte er denn seine Rückkehrbereitschaft beweisen können?  weinend
Er hat seine Arbeit. Seinen Arbeitsplatz und seine Urlaubsgenehmigung ließ er sich von seinem Chef schriftlich geben. Er konnte seinen fest gebuchten Hin- und Rückflug vorweisen. Er hat seine Eltern sowie seine Geschwister dort. Eine eigene Familie hat er keine, da ledig und kinderlos.
Wir haben unsere Liebe nicht verschwiegen, weil wir ehrlich sein wollen. Er wollte aber wirklich einfach nur für 3 Wochen zu Besuch kommen. Ich wollte ihm endlich meine Heimat zeigen insbesondere meine Familie. Wir haben uns alle so sehr gefreut. weinend Es tut verdammt weh. weinend
Welche Chance haben wir denn?  weinend


Die Ablehnungen der Visaanträge (speziell von der D-Botschaft in Sri Lanka) erfolgt doch nicht aus Jux und Dollerei, sondern beruht auf jahrzehntelanger Erfahrung.
Danach ist es eben sehr häufig so gelaufen, daß die Besuchsvisa dazu mißbraucht wurden, einen Daueraufenthalt in Deutschland/Europa anzustreben und nicht (freiwillig) in die Heimat zurückzukehren.
In früherer Zeit konnten srilankische (und wohl auch maledivische) Staatsangehörige visafrei nach Deutschland einreisen und die Visapflicht wurde erst auf Grund der unübersehbaren Mißbräuche, zum Ende der 70er Jahre eingeführt.
Somit solltet Ihr Euch eher bei seinen Landsleuten bedanken, die die Großzügigkeit schamlos ausgenutzt haben.
In Euren speziellen Fall (verliebt/verlobt) habe ich vollstes Verständnis für die Visaversagung, denn es ist wohl davon auszugehen, daß Ihr alles daran setzen werdet um (hier in Deutschland) zusammenzubleiben.
Tut mir leid wenn ich Euch Unrecht tue, aber als außenstehender Beobachter stellt sich mir die Sache so dar und seitens der Visastelle der Botschaft wird es sicher ebenso gesehen.
 
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Antwort #21 - 10.11.2007 um 15:35:52
 
Saxonicus schrieb am 10.11.2007 um 15:12:13:
Tut mir leid wenn ich Euch Unrecht tue


Warum tust Du es dann?  Ärgerlich  Ich denke, Shanata ist hier bislang alles seriös erklärt worden, sie hat es schweren Herzens zur Kenntnis genommen.

Ein "Hau drauf" dieser Art,

Saxonicus schrieb am 10.11.2007 um 15:12:13:
denn es ist wohl davon auszugehen, daß Ihr alles daran setzen werdet um (hier in Deutschland) zusammenzubleiben. 
, welches noch dazu eine unqualifizierte und Shanata und Ihren Freund quasi direkt verdächtigende Äußerung halte ich angesichts dessen und überhaupt hier für deutlich deplaziert!  Ärgerlich

Shanata hat mit Ihren bisherigen Postings hier gerade deutlich gemacht, dass sie und Ihr Freund mit viel Ehrlichkeit und offenkundig ohne unlautere Absichten an die Visabeantragung gegangen sind. - Ich kann daher ihre Enttäuschung nachvollziehen.

@ Shanata:

Euch bleibt nur, wie hier schon geraten wurde, zu remonstrieren - Aussicht ist aber auch da ungewiss. Nutzt die Remonstration in dem Sinne, wie Ernas es angesprochen hatte.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Antwort #22 - 10.11.2007 um 16:30:33
 
Also schweitzer,

saxonicus hat sehr allgemein dargestellt, wie es zur Visumspflicht kam ohne irgendjemanden bloßzustellen. Du hast allerdings einen Teil aus dem Satz extrahiert und etwas "überinterpretiert".

Shanata hat alles ehrlich und offen dargelegt und bei der Visaerteilung Pech gehabt. Aus ihrer Sicht erscheint es ungerecht. Hiergegen hilft wie bereits treffend dargestellt die Remonstration.

proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Antwort #23 - 10.11.2007 um 16:51:45
 
schweitzer schrieb am 10.11.2007 um 15:35:52:
Shanata hat mit Ihren bisherigen Postings hier gerade deutlich gemacht, dass sie und Ihr Freund mit viel Ehrlichkeit und offenkundig ohne unlautere Absichten an die Visabeantragung gegangen sind. - Ich kann daher ihre Enttäuschung nachvollziehen.  


@schweitzer
schätze Dich sehr, antwortest gut, mag Deinen Stil

Soll ich mal aus unser täglichen "Realität" schreiben? Mal ganz allgemein.
Was man mir.... und  wer alles...  wo... glaubhaft  (so sagte er) und aufrichtigst versichert hat, teilweise sogar mit beglaubigter Unterschrift......
Naja, dann  nach Ankunft in D stellte sich dann alles ganz anders da, da wollte man dann sofort heiraten, war so verliebt das man sich nicht mehr trennen wollte,  ....wir sind so verliebt, da kann man uns keine Trennung mehr zumutbar =Härtefall......

sorry nicht persönlich gegen Shanata gerichtet, aber Erfahrungen sind Erfahrungen.


ledig, jung, verliebt keine gute Arbeitsstelle, nichts sonstiges positives,
sorry, ich bin ehrlich, wenn man mich dann nicht wirklich überzeugt, die Chance hat man,
gibt es kein visum.

Um das Visa zu erhalten wird vieles, wenn nicht alles getan und behauptet,
und leider ist schwer vorhersehbar wer mißbrauchen wird und wer als Ehrlicher unter den
Mißbräuchen mit leiden muss.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Antwort #24 - 10.11.2007 um 18:18:02
 
Hallo Einbeck,
es gehört zu kultivierten Gepflogenheiten, dass man Freunde und gute Bekannte gelegentlich zu sich nach Hause einlädt und sie besucht. Es gehört sich, dass man sich in Zeiten der Verlobung wechselseitig seiner möglichen Schwiegerfamilie vorstellt und selbst erkundet, aus welchen Verhältnissen der/die Künftige kommt. Dies umso mehr, falls man später selbst in diesen Kreisen leben wird und sie im Ausland oder fremden Kulturkreis sehr grundsätzlich nicht kennt. Traditionell nehmen immer auch die Familien miteinander Kontakt auf.

Wenn diese kulturellen Selbstverständlichkeiten in der Anbahnung einer Ehe trotz aller Einladungen, Verpflichtungserklärungen, Versicherungen, Rückflugtickets etc. blockiert werden, ist das mehr als Schade, es drohen systematisch Eheschließungen auf der Basis völlig falscher Vorstellungen und Informationen auf Seiten des ausl. Ehepartners. Aber auch der dt. Ehepartner hat keine Chance, seine/n Zukünftige/n in der vertrauten Wirklichkeit zu erleben, sie ihm zu zeigen und sich vorstellen,wie sich die gemeinsame Zukunft gestalten könnte.

Wie man gerade Verliebten und Verlobten Besuchsvisa ermöglicht und die "Gefahr" begrenzt, dass sie gleich heiraten und bleiben und die FZF-Hürden überspringen, das muss herausgefunden werden.

Gegen ein Abtauchen und Asylantrag mit falscher Identität helfen sicher die Fingerabdrücke bei Visumantrag, die VE, die schnelleren Asylverfahren etc.
Grüße thom
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ernas
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Antwort #25 - 10.11.2007 um 18:59:09
 
thom schrieb am 10.11.2007 um 18:18:02:
Hallo Einbeck,
es gehört zu kultivierten Gepflogenheiten, dass man Freunde und gute Bekannte gelegentlich zu sich nach Hause einlädt und sie besucht. Es gehört sich, dass man sich in Zeiten der Verlobung wechselseitig seiner möglichen Schwiegerfamilie vorstellt und selbst erkundet, aus welchen Verhältnissen der/die Künftige kommt. Dies umso mehr, falls man später selbst in diesen Kreisen leben wird und sie im Ausland oder fremden Kulturkreis sehr grundsätzlich nicht kennt. Traditionell nehmen immer auch die Familien miteinander Kontakt auf.

Wenn diese kulturellen Selbstverständlichkeiten in der Anbahnung einer Ehe trotz aller Einladungen, Verpflichtungserklärungen, Versicherungen, Rückflugtickets etc. blockiert werden, ist das mehr als Schade, es drohen systematisch Eheschließungen auf der Basis völlig falscher Vorstellungen und Informationen auf Seiten des ausl. Ehepartners. Aber auch der dt. Ehepartner hat keine Chance, seine/n Zukünftige/n in der vertrauten Wirklichkeit zu erleben, sie ihm zu zeigen und sich vorstellen,wie sich die gemeinsame Zukunft gestalten könnte.

ich bin zwar nicht Einbeck, komme aber aus dem selben Stall und bis hierher kann ich Dir folgen.

Zitat:
Wie man gerade Verliebten und Verlobten Besuchsvisa ermöglicht und die "Gefahr" begrenzt, dass sie gleich heiraten und bleiben und die FZF-Hürden überspringen, das muss herausgefunden werden.

man braucht da m.E. nichts herauszufinden, da jeder Antrag ein Einzelfall ist. Fuer diese Einzelfaelle ein extra System zu erfinden ist nicht nur gefaehrlich, sondern auch, zumindest, am Rande der Legalitaet.

[quoteGegen ein Abtauchen und Asylantrag mit falscher Identität helfen sicher die Fingerabdrücke bei Visumantrag, die VE, die schnelleren Asylverfahren etc.
Grüße thom
[/quote]
Fingerabdruecke beim Schengenvisum gibt es noch nicht und das wird wohl auch noch eine ganze Weile dauern.

Ich erteile immer wieder Visa an den genannten Personenkreis, lehne aber auch immerwieder welche ab. Wie gesagt, es handelt sich um Einzelfaelle, die auch einzeln zu beurteilen sind.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Moonjoe
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Antwort #26 - 10.11.2007 um 18:59:51
 
Einbeck schrieb am 10.11.2007 um 16:51:45:
Naja, dann  nach Ankunft in D stellte sich dann alles ganz anders da, da wollte man dann sofort heiraten, war so verliebt das man sich nicht mehr trennen wollte,  ....wir sind so verliebt, da kann man uns keine Trennung mehr zumutbar =Härtefall......


Muss man vorab entschuldigen, falls ich eine doofe Frage stelle.
Ist es denn nicht so, das man zum Heiraten auch ein entsprechendes Heiratsvisum samt den ganzen Papieren benötigt?
Somit wäre ein Visa-Missbrauch doch garnicht möglich.
Und falls es doch möglich sein sollte und man doch heiratet, was wäre dabei falsch. Die paar Euro, die unterschiedlichen Preise für das Visum?

thom schrieb am 10.11.2007 um 18:18:02:
Wenn diese kulturellen Selbstverständlichkeiten in der Anbahnung einer Ehe trotz aller Einladungen, Verpflichtungserklärungen, Versicherungen, Rückflugtickets etc. blockiert werden, ist das mehr als Schade, es drohen systematisch Eheschließungen auf der Basis völlig falscher Vorstellungen und Informationen auf Seiten des ausl. Ehepartners. Aber auch der dt. Ehepartner hat keine Chance, seine/n Zukünftige/n in der vertrauten Wirklichkeit zu erleben, sie ihm zu zeigen und sich vorstellen,wie sich die gemeinsame Zukunft gestalten könnte.

In dieser Situation befinde ich mich eben auch. Würde Sie gerne besser kennenlernen und den normalen Alltag erleben. Das Land, Kultur und die Lebenssituation näher bringen. Mit entsprechender Bedenkzeit und Ruhe dann an- und abwägen, ob ein zusammenleben bis ans Ende aller Tage möglich ist. Ohne gleich blindwütig auf der Basis eines Urlaubs entscheiden zu müssen. Was ja nicht gerade ein objektives Bild für ein zusammenleben wiederspiegelt.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Antwort #27 - 10.11.2007 um 19:08:57
 
@thom
Unsere Kultur und gegenseitige Besuche sind bekannt.
Verliebten und Verlobten werden Besuche ermöglicht und auch Visa an diesen Kreis erteilt.
Mache ich auch, diese Woche mindestens 5 an Freunde/Freundinnen.

Halt nur in Fälle in den ich keine Zweifel an Rückkehrbereitschaft habe oder das Risiko für sehr gering halte.

Einzelfallentscheidung.

Worum es mir geht ist Verständnis für unsere Realität im täglichen alltag
auch das Aufzeigen von "Mißbrauch" oder "Glaubwürdigkeit" und "Versicherunge"


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein     Tippi


Moonjoe schrieb am 10.11.2007 um 18:59:51:
Ist es denn nicht so, das man zum Heiraten auch ein entsprechendes Heiratsvisum samt den ganzen Papieren benötigt?
Somit wäre ein Visa-Missbrauch doch garnicht möglich.


Dann nutze mal die Suchfunktion und lese aufmerksam.
Zur Heirat als solches Bedarf es kein Heiratsvisum,
für eine anschließende AE von der ABH...........
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Moonjoe
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Antwort #28 - 10.11.2007 um 19:31:04
 
Einbeck schrieb am 10.11.2007 um 19:08:57:
Dann nutze mal die Suchfunktion und lese aufmerksam.
Zur Heirat als solches Bedarf es kein Heiratsvisum,
für eine anschließende AE von der ABH...........

Würde ich nur sehr ungern machen. Hochzeit - Heirat - Eheschliesung ist für mich was heiliges, das man nicht aus einer Bierlaune machen sollte. Will ich gar nicht wissen, wie das gehen könnte. Es sollte schon gut durchdacht sein und nicht nach paar Wochen Urlaubsstimmung entschieden werden. Die Folgen und Chancen, das diese Ehe dauerhaft bestand hat, kann man sich an einer Hand abzählen.
Und sollte meiner Ansicht nach, einfach verboten sein, nach Einreise über ein Besuchervisum zu heiraten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Antwort #29 - 11.11.2007 um 00:03:45
 
Moonjoe schrieb am 10.11.2007 um 19:31:04:
Es sollte schon gut durchdacht sein und nicht nach paar Wochen Urlaubsstimmung entschieden werden. Die Folgen und Chancen, das diese Ehe dauerhaft bestand hat, kann man sich an einer Hand abzählen.
Und sollte meiner Ansicht nach, einfach verboten sein, nach Einreise über ein Besuchervisum zu heiraten.


Wir sind zwar jetzt off topic

Eine vernünftige Einstellung.


Vielleicht schreibe ich mal ein Buch wenn ich aus dem Dienst ausscheide, Buch über Erlebtes.
Manche sind nach erster Nacht der Meinung den Partner fürs Leben gefunden zu haben, mag ja
auch mal stimmen, aber .......
gerade weil die "exotische Schönheit" im Bett  oder beim Flirten etwas feuriger (oder offener oder freizügiger) war wird da schnell etwas mit Liebe fürs Leben verwechselt....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema