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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
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Beitrag begonnen von Shanata am 15.10.2007 um 22:57:26

Titel: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Shanata am 15.10.2007 um 22:57:26
Hallo zusammen.  :)

Ich habe eine Frage bezüglich "Einladungsschreiben beglaubigen lassen".

Zwar habe ich bereits eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde ausstellen lassen, möchte aber zusätzlich ein "persönliches Einladungsschreiben" mitgeben. Nun stelle ich mir aber folgende Frage:
Muß ich das Einladungsschreiben unbedingt von einem Notar beglaubigen lassen oder reicht es aus, wenn ich damit zur Gemeindeverwaltung meines Wohnortes gehe und es dort amtlich beglaubigen lasse?
Eigentlich wollte ich das Einladungsschreiben bereits von der Ausländerbehörde beglaubigen lassen, aber sie waren daran nicht interessiert, mit der Begründung, dass ich diese nicht mehr benötige. Schaden kann es aber trotzdem nicht, wenn man es für den Fall, falls die Botschaft doch daran interessiert ist, in der Tasche hat.

Ich freue mich über Antwort.  :)

LG,
Shanata

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Mick am 15.10.2007 um 23:05:10

Shanata schrieb am 15.10.2007 um 22:57:26:
Muß ich das Einladungsschreiben unbedingt von einem Notar beglaubigen lassen oder reicht es aus, wenn ich damit zur Gemeindeverwaltung meines Wohnortes gehe und es dort amtlich beglaubigen lasse?  

Hi,
es reicht sicher aus, dass die Beglaubigung von
der Behörde vorgenommen wird. Weder die eine,
noch die andere Beglaubigung hat "mehr Wert".
Die eine ist höchstens billiger.

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Shanata am 15.10.2007 um 23:18:01
Hallo Mick.  :)

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.  :)

LG,
Shanata

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von ChicaLoca am 16.10.2007 um 07:57:06
Wieso willst du das persönliche Einladungsschreiben überhaupt beglaubigt haben ?
malsoblödfrag
Ist doch überhaupt nicht notwendig meines Erachtens.

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Toppy am 16.10.2007 um 09:36:59
Moin,

muss mich ChicaLoca anschliessen. Ich habe schon etliche Einladungen geschrieben (für verschiedene Länder). Eine Beglaubigung war nie gefordert. Gibt es da irgendwo ne neue Weisung der Konsulate?

-Toppy-

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Mikael321 am 16.10.2007 um 10:01:24

Toppy schrieb am 16.10.2007 um 09:36:59:
Gibt es da irgendwo ne neue Weisung der Konsulate?
Man liest diesen Blödsinn ab und an mal, in diversen Foren. Und Gerüchte sind nun mal nicht Tod zu kriegen. :) Liest die überhaupt jemand ??


Michael

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von ChicaLoca am 16.10.2007 um 11:44:43
Eine Beglaubigung der persönlichen Einladung ist doch unnötig, wenn der Einlader auch die Verpflichtungserklärung gemacht hat - denn darauf ist ja schon die Unterschrift beglaubigt.
Dazu kommt doch noch, dass der Einlader meist eine Kopie seines Reisepasses oder Personalausweises mit dazu legt. Das reicht doch vollkommen aus.

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Shanata am 19.10.2007 um 21:05:47
Hallo zusammen.

Vielen Dank für eure Antworten.  :)
Sicher war ich mir eben auch nicht, ob man das Einladungsschreiben beglaubigen muß oder nicht. Insbesondere, wenn die Unterschrift bereits auf der Verpflichtungserklärung beglaubigt ist. Ich hab das, wenn ich mich nicht täusche, auch irgendwo auf einer Botschaft-Seite gelesen. Fragt mich aber bitte nicht welche, das weiß ich leider nicht mehr.
Jetzt aber mal eine andere Frage:
Wenn man eine Verpflichtungserklärung hat, wozu braucht man dann noch eine Kopie des Personalausweises sowie eine Bestätigung über den Wohnsitz? Wollen die von mir auch eine Arbeitgeberscheinigung sehen? Aber das alles habe ich doch schon bei der Ausländerbehörde vorgelegt. Ohne dies hätte ich die Verpflichtungserklärung gar nicht bekommen und es wird darin auch ausdrücklich angegeben, dass ich meine finanzielle Leistung nachgewiesen habe. Das muß doch reichen?!

LG,
Shanata

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Shanata am 22.10.2007 um 15:16:57
Hallo nochmals.

Ich nehme an, die Antwort auf meine letzte Frage lautet "JA"?!
Sorry, hoffe niemanden mit meinen Fragen genervt zu haben.

LG,
Shanata

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Shanata am 09.11.2007 um 18:30:20
:'( ABGELEHNT! :'(

Weil mein Schatz (Malediver) arm ist.  :'(
Er hat mehr Papiere vorgelegt als sein müssten, aber er konnte halt kein Bankkonto vorweisen, weil er zu wenig verdient.  :'(
Die Botschaft in Sri Lanka war überhaupt nicht interessiert. Er wollte mich doch nur für 3 Wochen besuchen. Es war ein Geburtstagsgeschenk! Er hat so viel geweint. Die Botschaft hat ihn eiskalt abserviert.  :'(
Sorry, aber wir sind beide nur noch am  :'( .

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Einbeck am 09.11.2007 um 20:52:11
@Shanata
Möchte nur etwas, um Missverständnissen vorzubeugen, klarstellen.
Abgelehnt wurde er nicht weil er arm ist und das fehlende Bankkonto ist sicherlich nicht der Ablehnungsgrund, sondern wahrscheinlich eher  Zweifel an seiner Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland.
Zugegeben "Arme" und "Arbeitslose" etc. haben es deutlich schwerer eine Rückkehrbereitschaft zu belegen, aber
dies ist nicht unmöglich. Ablehnungen oder Erteilungen sind Einzelfall- und sachverhaltsbezogen und da spielen viele Aspekte eine Rolle.

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Shanata am 09.11.2007 um 21:27:45
@ Einbeck

Wie hätte er denn seine Rückkehrbereitschaft beweisen können?  :'(
Er hat seine Arbeit. Seinen Arbeitsplatz und seine Urlaubsgenehmigung ließ er sich von seinem Chef schriftlich geben. Er konnte seinen fest gebuchten Hin- und Rückflug vorweisen. Er hat seine Eltern sowie seine Geschwister dort. Eine eigene Familie hat er keine, da ledig und kinderlos.
Wir haben unsere Liebe nicht verschwiegen, weil wir ehrlich sein wollen. Er wollte aber wirklich einfach nur für 3 Wochen zu Besuch kommen. Ich wollte ihm endlich meine Heimat zeigen insbesondere meine Familie. Wir haben uns alle so sehr gefreut. :'( Es tut verdammt weh. :'(
Welche Chance haben wir denn?  :'(

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Ernas am 09.11.2007 um 22:47:15
gehe ma davon aus, dass es Zweifel an seiner Rueckkehrwilligkeit auf die Malediven gab. Er ist jung, ledig und verliebt. Daraus wurde ja auch kein Hehl gemacht. Er hat eine Arbetsstelle, welcher Art, wissen wir nicht. Es wird aber wohl keine Stelle als Manager in einem der dortigen Touristenhotels sein. Besitz und Vermoegen hat er wohl auch keines nachgewiesen. Wie soll man da entscheiden? Wenn die VE ausreichen wuerde, braeuchte man sonst kein Visum mehr. Sie reicht aber, als antragsbegruendende Unterlage, nicht aus.

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Shanata am 10.11.2007 um 00:15:06
Er ist leider kein Manager.
Er ist normaler Angestellter so wie ich und Millionen andere Menschen auch.
Er besitzt auch kein Vermögen so wie ich zu deutschen Verhältnissen auch.
Ich denke, die Ungerechtigkeiten muß ich nicht erklären!
Es ist nicht seine Schuld, dass er arm ist, doch wird er für seinen Armen-Status und für seine Liebe bestraft.
:'( Wir sind beide bestraft. :'(
Er kann doch nichts dafür, dass sich sein Herz in das Herz einer Deutschen verlieben mußte sowie umgekehrt.
Er wollte in sein Heimatland zurückkehren und er hat alles getan was er konnte, aber man glaubt ihm einfach nicht. Ich befürchte, den Schmerz und die Ungerechtigkeit können nur Betroffene nachvollziehen.
Eigentlich wollte ich hier keine unzähligen Tränen verfließen.  :'(
Sorry.

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Ernas am 10.11.2007 um 08:41:56

Shanata schrieb am 10.11.2007 um 00:15:06:
Er ist leider kein Manager.
Er ist normaler Angestellter so wie ich und Millionen andere Menschen auch.
Er besitzt auch kein Vermögen so wie ich zu deutschen Verhältnissen auch.
Ich denke, die Ungerechtigkeiten muß ich nicht erklären!
Es ist nicht seine Schuld, dass er arm ist, doch wird er für seinen Armen-Status und für seine Liebe bestraft.
:'( Wir sind beide bestraft. :'(
Er kann doch nichts dafür, dass sich sein Herz in das Herz einer Deutschen verlieben mußte sowie umgekehrt.
Er wollte in sein Heimatland zurückkehren und er hat alles getan was er konnte, aber man glaubt ihm einfach nicht. Ich befürchte, den Schmerz und die Ungerechtigkeit können nur Betroffene nachvollziehen.
Eigentlich wollte ich hier keine unzähligen Tränen verfließen.  :'(
Sorry.


Ihr habt jetzt, nach der Ablehnung, noch die Moeglichkeit der Remonstration. Nutze mal die Suchfunktion und tue euch beiden einen Gefallen, druecke dabei nicht so auf die Traenendruese. So wie du den Fall hier geschidert hast und mit deinen posts hier gestern und heute, sorry, den Antrag haette ich auch auf alle Faelle abgelehnt.

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Shanata am 10.11.2007 um 10:17:12

schrieb am 10.11.2007 um 08:41:56:
Ihr habt jetzt, nach der Ablehnung, noch die Moeglichkeit der Remonstration. Nutze mal die Suchfunktion und tue euch beiden einen Gefallen, druecke dabei nicht so auf die Traenendruese. So wie du den Fall hier geschidert hast und mit deinen posts hier gestern und heute, sorry, den Antrag haette ich auch auf alle Faelle abgelehnt.  


Die Welt ist verdreht.
Wir sind ehrlich und keine Verbrecher.
Dafür werden wir bestraft.  >:(

Danke für den Tipp mit der Remonstration. Ich dachte, das sei bei Ablehnung eines Besuchervisums nicht möglich, aber wahrscheinlich habe ich etwas mißverstanden.

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von maki am 10.11.2007 um 11:12:12

Shanata schrieb am 10.11.2007 um 10:17:12:
Danke für den Tipp mit der Remonstration. Ich dachte, das sei bei Ablehnung eines Besuchervisums nicht möglich, aber wahrscheinlich habe ich etwas mißverstanden.

Doch, bei abgelehnten Besuchsvisa kann man remonstrieren, das geht nur nicht bei Touristenvisas.

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Shanata am 10.11.2007 um 11:32:11

maki schrieb am 10.11.2007 um 11:12:12:
Doch, bei abgelehnten Besuchsvisa kann man remonstrieren, das geht nur nicht bei Touristenvisas.


Danke.  :)
Habe mich bereits mit Hilfe der Suchfunktion etwas schlau gemacht.
Das kann sehr schwierig werden, wenn man nicht genau weiß, wieso abgelehnt wurde. Wir überlegen, was wir noch tun können, um seine Rückkehrbereitschaft zu belegen. Sein Rückflug-Ticket reichte nicht aus. Meine Angabe, dass ich ihn nach seinem Besuch wieder in seiner Heimat besuche, auch nicht.

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von lanerrala am 10.11.2007 um 12:05:12

schrieb am 10.11.2007 um 08:41:56:
druecke dabei nicht so auf die Traenendruese. So wie du den Fall hier geschidert hast und mit deinen posts hier gestern und heute, sorry, den Antrag haette ich auch auf alle Faelle abgelehnt.  


Hallo zusammen.

@ Ernas

das heißt dann aber auch, dass man am Besten nicht die Wahrheit sagt und sich irgendeinen Grund aus den Fingern saugt, damit bloss nicht der Verdacht aufkommt, dass man verliebt ineinander ist. Sind den Verliebte von vorn herein Unglaubwürdig?

Gruß
Lanerrala

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Ernas am 10.11.2007 um 12:32:06

lanerrala schrieb am 10.11.2007 um 12:05:12:


Hallo zusammen.

@ Ernas

das heißt dann aber auch, dass man am Besten nicht die Wahrheit sagt und sich irgendeinen Grund aus den Fingern saugt, damit bloss nicht der Verdacht aufkommt, dass man verliebt ineinander ist. Sind den Verliebte von vorn herein Unglaubwürdig?

Gruß
Lanerrala


natuerlich nicht, mit der Wahrheit kommt man immer am weitesten und jeder Visumantrag ist ein Einzelfall. Natuerlich ist es in so einem Fall schwer, jemanden zu ueberzeugen, dass man zurueck kommen wird. Aber so ist es nun einmal mit Antraegen, auch im algemeinen. Sie koennen sowohl positiv, wie auch negativ beschieden werden. Stellt Antraege, die in sich Sinn machen und bereitet Euch ordentlich vor.


[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein    Tippi
Innerhalb von 15 Minuten kann ein Post geändert oder
ergänzt werden[/edit]


Shanata schrieb am 10.11.2007 um 11:32:11:


Danke.  :)
Habe mich bereits mit Hilfe der Suchfunktion etwas schlau gemacht.
Das kann sehr schwierig werden, wenn man nicht genau weiß, wieso abgelehnt wurde. Wir überlegen, was wir noch tun können, um seine Rückkehrbereitschaft zu belegen. Sein Rückflug-Ticket reichte nicht aus. Meine Angabe, dass ich ihn nach seinem Besuch wieder in seiner Heimat besuche, auch nicht.


geht hin und begruendet, warum er, obwohl er nicht fuer ein Schengenvisum qualifiziert, eines bekommen sollte und warum er auch zurueck kommen wird.

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Saxonicus am 10.11.2007 um 15:12:13

Shanata schrieb am 09.11.2007 um 21:27:45:
Wie hätte er denn seine Rückkehrbereitschaft beweisen können?  :'(
Er hat seine Arbeit. Seinen Arbeitsplatz und seine Urlaubsgenehmigung ließ er sich von seinem Chef schriftlich geben. Er konnte seinen fest gebuchten Hin- und Rückflug vorweisen. Er hat seine Eltern sowie seine Geschwister dort. Eine eigene Familie hat er keine, da ledig und kinderlos.
Wir haben unsere Liebe nicht verschwiegen, weil wir ehrlich sein wollen. Er wollte aber wirklich einfach nur für 3 Wochen zu Besuch kommen. Ich wollte ihm endlich meine Heimat zeigen insbesondere meine Familie. Wir haben uns alle so sehr gefreut. :'( Es tut verdammt weh. :'(
Welche Chance haben wir denn?  :'(


Die Ablehnungen der Visaanträge (speziell von der D-Botschaft in Sri Lanka) erfolgt doch nicht aus Jux und Dollerei, sondern beruht auf jahrzehntelanger Erfahrung.
Danach ist es eben sehr häufig so gelaufen, daß die Besuchsvisa dazu mißbraucht wurden, einen Daueraufenthalt in Deutschland/Europa anzustreben und nicht (freiwillig) in die Heimat zurückzukehren.
In früherer Zeit konnten srilankische (und wohl auch maledivische) Staatsangehörige visafrei nach Deutschland einreisen und die Visapflicht wurde erst auf Grund der unübersehbaren Mißbräuche, zum Ende der 70er Jahre eingeführt.
Somit solltet Ihr Euch eher bei seinen Landsleuten bedanken, die die Großzügigkeit schamlos ausgenutzt haben.
In Euren speziellen Fall (verliebt/verlobt) habe ich vollstes Verständnis für die Visaversagung, denn es ist wohl davon auszugehen, daß Ihr alles daran setzen werdet um (hier in Deutschland) zusammenzubleiben.
Tut mir leid wenn ich Euch Unrecht tue, aber als außenstehender Beobachter stellt sich mir die Sache so dar und seitens der Visastelle der Botschaft wird es sicher ebenso gesehen.
 

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von schweitzer am 10.11.2007 um 15:35:52

Saxonicus schrieb am 10.11.2007 um 15:12:13:
Tut mir leid wenn ich Euch Unrecht tue


Warum tust Du es dann?  >:(  Ich denke, Shanata ist hier bislang alles seriös erklärt worden, sie hat es schweren Herzens zur Kenntnis genommen.

Ein "Hau drauf" dieser Art,


Saxonicus schrieb am 10.11.2007 um 15:12:13:
denn es ist wohl davon auszugehen, daß Ihr alles daran setzen werdet um (hier in Deutschland) zusammenzubleiben.  
, welches noch dazu eine unqualifizierte und Shanata und Ihren Freund quasi direkt verdächtigende Äußerung halte ich angesichts dessen und überhaupt hier für deutlich deplaziert!  >:(

Shanata hat mit Ihren bisherigen Postings hier gerade deutlich gemacht, dass sie und Ihr Freund mit viel Ehrlichkeit und offenkundig ohne unlautere Absichten an die Visabeantragung gegangen sind. - Ich kann daher ihre Enttäuschung nachvollziehen.

@ Shanata:

Euch bleibt nur, wie hier schon geraten wurde, zu remonstrieren - Aussicht ist aber auch da ungewiss. Nutzt die Remonstration in dem Sinne, wie Ernas es angesprochen hatte.

=schweitzer=

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von proll am 10.11.2007 um 16:30:33
Also schweitzer,

saxonicus hat sehr allgemein dargestellt, wie es zur Visumspflicht kam ohne irgendjemanden bloßzustellen. Du hast allerdings einen Teil aus dem Satz extrahiert und etwas "überinterpretiert".

Shanata hat alles ehrlich und offen dargelegt und bei der Visaerteilung Pech gehabt. Aus ihrer Sicht erscheint es ungerecht. Hiergegen hilft wie bereits treffend dargestellt die Remonstration.

proll

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Einbeck am 10.11.2007 um 16:51:45

schweitzer schrieb am 10.11.2007 um 15:35:52:
Shanata hat mit Ihren bisherigen Postings hier gerade deutlich gemacht, dass sie und Ihr Freund mit viel Ehrlichkeit und offenkundig ohne unlautere Absichten an die Visabeantragung gegangen sind. - Ich kann daher ihre Enttäuschung nachvollziehen.  


@schweitzer
schätze Dich sehr, antwortest gut, mag Deinen Stil

Soll ich mal aus unser täglichen "Realität" schreiben? Mal ganz allgemein.
Was man mir.... und  wer alles...  wo... glaubhaft  (so sagte er) und aufrichtigst versichert hat, teilweise sogar mit beglaubigter Unterschrift......
Naja, dann  nach Ankunft in D stellte sich dann alles ganz anders da, da wollte man dann sofort heiraten, war so verliebt das man sich nicht mehr trennen wollte,  ....wir sind so verliebt, da kann man uns keine Trennung mehr zumutbar =Härtefall......

sorry nicht persönlich gegen Shanata gerichtet, aber Erfahrungen sind Erfahrungen.


ledig, jung, verliebt keine gute Arbeitsstelle, nichts sonstiges positives,
sorry, ich bin ehrlich, wenn man mich dann nicht wirklich überzeugt, die Chance hat man,
gibt es kein visum.

Um das Visa zu erhalten wird vieles, wenn nicht alles getan und behauptet,
und leider ist schwer vorhersehbar wer mißbrauchen wird und wer als Ehrlicher unter den
Mißbräuchen mit leiden muss.

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von thom am 10.11.2007 um 18:18:02
Hallo Einbeck,
es gehört zu kultivierten Gepflogenheiten, dass man Freunde und gute Bekannte gelegentlich zu sich nach Hause einlädt und sie besucht. Es gehört sich, dass man sich in Zeiten der Verlobung wechselseitig seiner möglichen Schwiegerfamilie vorstellt und selbst erkundet, aus welchen Verhältnissen der/die Künftige kommt. Dies umso mehr, falls man später selbst in diesen Kreisen leben wird und sie im Ausland oder fremden Kulturkreis sehr grundsätzlich nicht kennt. Traditionell nehmen immer auch die Familien miteinander Kontakt auf.

Wenn diese kulturellen Selbstverständlichkeiten in der Anbahnung einer Ehe trotz aller Einladungen, Verpflichtungserklärungen, Versicherungen, Rückflugtickets etc. blockiert werden, ist das mehr als Schade, es drohen systematisch Eheschließungen auf der Basis völlig falscher Vorstellungen und Informationen auf Seiten des ausl. Ehepartners. Aber auch der dt. Ehepartner hat keine Chance, seine/n Zukünftige/n in der vertrauten Wirklichkeit zu erleben, sie ihm zu zeigen und sich vorstellen,wie sich die gemeinsame Zukunft gestalten könnte.

Wie man gerade Verliebten und Verlobten Besuchsvisa ermöglicht und die "Gefahr" begrenzt, dass sie gleich heiraten und bleiben und die FZF-Hürden überspringen, das muss herausgefunden werden.

Gegen ein Abtauchen und Asylantrag mit falscher Identität helfen sicher die Fingerabdrücke bei Visumantrag, die VE, die schnelleren Asylverfahren etc.
Grüße thom

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Ernas am 10.11.2007 um 18:59:09

thom schrieb am 10.11.2007 um 18:18:02:
Hallo Einbeck,
es gehört zu kultivierten Gepflogenheiten, dass man Freunde und gute Bekannte gelegentlich zu sich nach Hause einlädt und sie besucht. Es gehört sich, dass man sich in Zeiten der Verlobung wechselseitig seiner möglichen Schwiegerfamilie vorstellt und selbst erkundet, aus welchen Verhältnissen der/die Künftige kommt. Dies umso mehr, falls man später selbst in diesen Kreisen leben wird und sie im Ausland oder fremden Kulturkreis sehr grundsätzlich nicht kennt. Traditionell nehmen immer auch die Familien miteinander Kontakt auf.

Wenn diese kulturellen Selbstverständlichkeiten in der Anbahnung einer Ehe trotz aller Einladungen, Verpflichtungserklärungen, Versicherungen, Rückflugtickets etc. blockiert werden, ist das mehr als Schade, es drohen systematisch Eheschließungen auf der Basis völlig falscher Vorstellungen und Informationen auf Seiten des ausl. Ehepartners. Aber auch der dt. Ehepartner hat keine Chance, seine/n Zukünftige/n in der vertrauten Wirklichkeit zu erleben, sie ihm zu zeigen und sich vorstellen,wie sich die gemeinsame Zukunft gestalten könnte.

ich bin zwar nicht Einbeck, komme aber aus dem selben Stall und bis hierher kann ich Dir folgen.


Zitat:
Wie man gerade Verliebten und Verlobten Besuchsvisa ermöglicht und die "Gefahr" begrenzt, dass sie gleich heiraten und bleiben und die FZF-Hürden überspringen, das muss herausgefunden werden.

man braucht da m.E. nichts herauszufinden, da jeder Antrag ein Einzelfall ist. Fuer diese Einzelfaelle ein extra System zu erfinden ist nicht nur gefaehrlich, sondern auch, zumindest, am Rande der Legalitaet.

[quoteGegen ein Abtauchen und Asylantrag mit falscher Identität helfen sicher die Fingerabdrücke bei Visumantrag, die VE, die schnelleren Asylverfahren etc.
Grüße thom
[/quote]
Fingerabdruecke beim Schengenvisum gibt es noch nicht und das wird wohl auch noch eine ganze Weile dauern.

Ich erteile immer wieder Visa an den genannten Personenkreis, lehne aber auch immerwieder welche ab. Wie gesagt, es handelt sich um Einzelfaelle, die auch einzeln zu beurteilen sind.

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Moonjoe am 10.11.2007 um 18:59:51

Einbeck schrieb am 10.11.2007 um 16:51:45:
Naja, dann  nach Ankunft in D stellte sich dann alles ganz anders da, da wollte man dann sofort heiraten, war so verliebt das man sich nicht mehr trennen wollte,  ....wir sind so verliebt, da kann man uns keine Trennung mehr zumutbar =Härtefall......


Muss man vorab entschuldigen, falls ich eine doofe Frage stelle.
Ist es denn nicht so, das man zum Heiraten auch ein entsprechendes Heiratsvisum samt den ganzen Papieren benötigt?
Somit wäre ein Visa-Missbrauch doch garnicht möglich.
Und falls es doch möglich sein sollte und man doch heiratet, was wäre dabei falsch. Die paar Euro, die unterschiedlichen Preise für das Visum?


thom schrieb am 10.11.2007 um 18:18:02:
Wenn diese kulturellen Selbstverständlichkeiten in der Anbahnung einer Ehe trotz aller Einladungen, Verpflichtungserklärungen, Versicherungen, Rückflugtickets etc. blockiert werden, ist das mehr als Schade, es drohen systematisch Eheschließungen auf der Basis völlig falscher Vorstellungen und Informationen auf Seiten des ausl. Ehepartners. Aber auch der dt. Ehepartner hat keine Chance, seine/n Zukünftige/n in der vertrauten Wirklichkeit zu erleben, sie ihm zu zeigen und sich vorstellen,wie sich die gemeinsame Zukunft gestalten könnte.

In dieser Situation befinde ich mich eben auch. Würde Sie gerne besser kennenlernen und den normalen Alltag erleben. Das Land, Kultur und die Lebenssituation näher bringen. Mit entsprechender Bedenkzeit und Ruhe dann an- und abwägen, ob ein zusammenleben bis ans Ende aller Tage möglich ist. Ohne gleich blindwütig auf der Basis eines Urlaubs entscheiden zu müssen. Was ja nicht gerade ein objektives Bild für ein zusammenleben wiederspiegelt.


Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Einbeck am 10.11.2007 um 19:08:57
@thom
Unsere Kultur und gegenseitige Besuche sind bekannt.
Verliebten und Verlobten werden Besuche ermöglicht und auch Visa an diesen Kreis erteilt.
Mache ich auch, diese Woche mindestens 5 an Freunde/Freundinnen.

Halt nur in Fälle in den ich keine Zweifel an Rückkehrbereitschaft habe oder das Risiko für sehr gering halte.

Einzelfallentscheidung.

Worum es mir geht ist Verständnis für unsere Realität im täglichen alltag
auch das Aufzeigen von "Mißbrauch" oder "Glaubwürdigkeit" und "Versicherunge"


[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein     Tippi[/edit]


Moonjoe schrieb am 10.11.2007 um 18:59:51:
Ist es denn nicht so, das man zum Heiraten auch ein entsprechendes Heiratsvisum samt den ganzen Papieren benötigt?
Somit wäre ein Visa-Missbrauch doch garnicht möglich.


Dann nutze mal die Suchfunktion und lese aufmerksam.
Zur Heirat als solches Bedarf es kein Heiratsvisum,
für eine anschließende AE von der ABH...........

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Moonjoe am 10.11.2007 um 19:31:04

Einbeck schrieb am 10.11.2007 um 19:08:57:
Dann nutze mal die Suchfunktion und lese aufmerksam.
Zur Heirat als solches Bedarf es kein Heiratsvisum,
für eine anschließende AE von der ABH...........

Würde ich nur sehr ungern machen. Hochzeit - Heirat - Eheschliesung ist für mich was heiliges, das man nicht aus einer Bierlaune machen sollte. Will ich gar nicht wissen, wie das gehen könnte. Es sollte schon gut durchdacht sein und nicht nach paar Wochen Urlaubsstimmung entschieden werden. Die Folgen und Chancen, das diese Ehe dauerhaft bestand hat, kann man sich an einer Hand abzählen.
Und sollte meiner Ansicht nach, einfach verboten sein, nach Einreise über ein Besuchervisum zu heiraten.

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Einbeck am 11.11.2007 um 00:03:45

Moonjoe schrieb am 10.11.2007 um 19:31:04:
Es sollte schon gut durchdacht sein und nicht nach paar Wochen Urlaubsstimmung entschieden werden. Die Folgen und Chancen, das diese Ehe dauerhaft bestand hat, kann man sich an einer Hand abzählen.
Und sollte meiner Ansicht nach, einfach verboten sein, nach Einreise über ein Besuchervisum zu heiraten.


Wir sind zwar jetzt off topic

Eine vernünftige Einstellung.


Vielleicht schreibe ich mal ein Buch wenn ich aus dem Dienst ausscheide, Buch über Erlebtes.
Manche sind nach erster Nacht der Meinung den Partner fürs Leben gefunden zu haben, mag ja
auch mal stimmen, aber .......
gerade weil die "exotische Schönheit" im Bett  oder beim Flirten etwas feuriger (oder offener oder freizügiger) war wird da schnell etwas mit Liebe fürs Leben verwechselt....

Titel: Re: Einladungsschreiben (Beglaubigung!)
Beitrag von Mick am 11.11.2007 um 00:16:43
Hoi,
Smalltalk dann bitte weiter im User oder noch
besser per PN.

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