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Einladungsschreiben (Beglaubigung!) (Gelesen: 12.001 mal)
Shanata
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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15.10.2007 um 22:57:26
 
Hallo zusammen.  Smiley

Ich habe eine Frage bezüglich "Einladungsschreiben beglaubigen lassen".

Zwar habe ich bereits eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde ausstellen lassen, möchte aber zusätzlich ein "persönliches Einladungsschreiben" mitgeben. Nun stelle ich mir aber folgende Frage:
Muß ich das Einladungsschreiben unbedingt von einem Notar beglaubigen lassen oder reicht es aus, wenn ich damit zur Gemeindeverwaltung meines Wohnortes gehe und es dort amtlich beglaubigen lasse?
Eigentlich wollte ich das Einladungsschreiben bereits von der Ausländerbehörde beglaubigen lassen, aber sie waren daran nicht interessiert, mit der Begründung, dass ich diese nicht mehr benötige. Schaden kann es aber trotzdem nicht, wenn man es für den Fall, falls die Botschaft doch daran interessiert ist, in der Tasche hat.

Ich freue mich über Antwort.  Smiley

LG,
Shanata
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 15.10.2007 um 23:05:10
 
Shanata schrieb am 15.10.2007 um 22:57:26:
Muß ich das Einladungsschreiben unbedingt von einem Notar beglaubigen lassen oder reicht es aus, wenn ich damit zur Gemeindeverwaltung meines Wohnortes gehe und es dort amtlich beglaubigen lasse? 

Hi,
es reicht sicher aus, dass die Beglaubigung von
der Behörde vorgenommen wird. Weder die eine,
noch die andere Beglaubigung hat "mehr Wert".
Die eine ist höchstens billiger.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Shanata
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.10.2007 um 23:18:01
 
Hallo Mick.  Smiley

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.  Smiley

LG,
Shanata
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ChicaLoca
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Antwort #3 - 16.10.2007 um 07:57:06
 
Wieso willst du das persönliche Einladungsschreiben überhaupt beglaubigt haben ?
malsoblödfrag
Ist doch überhaupt nicht notwendig meines Erachtens.
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Toppy
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Antwort #4 - 16.10.2007 um 09:36:59
 
Moin,

muss mich ChicaLoca anschliessen. Ich habe schon etliche Einladungen geschrieben (für verschiedene Länder). Eine Beglaubigung war nie gefordert. Gibt es da irgendwo ne neue Weisung der Konsulate?

-Toppy-
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Mikael321
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Antwort #5 - 16.10.2007 um 10:01:24
 
Toppy schrieb am 16.10.2007 um 09:36:59:
Gibt es da irgendwo ne neue Weisung der Konsulate?
Man liest diesen Blödsinn ab und an mal, in diversen Foren. Und Gerüchte sind nun mal nicht Tod zu kriegen. Smiley Liest die überhaupt jemand ??


Michael
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 16.10.2007 um 11:44:43
 
Eine Beglaubigung der persönlichen Einladung ist doch unnötig, wenn der Einlader auch die Verpflichtungserklärung gemacht hat - denn darauf ist ja schon die Unterschrift beglaubigt.
Dazu kommt doch noch, dass der Einlader meist eine Kopie seines Reisepasses oder Personalausweises mit dazu legt. Das reicht doch vollkommen aus.
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Shanata
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 19.10.2007 um 21:05:47
 
Hallo zusammen.

Vielen Dank für eure Antworten.  Smiley
Sicher war ich mir eben auch nicht, ob man das Einladungsschreiben beglaubigen muß oder nicht. Insbesondere, wenn die Unterschrift bereits auf der Verpflichtungserklärung beglaubigt ist. Ich hab das, wenn ich mich nicht täusche, auch irgendwo auf einer Botschaft-Seite gelesen. Fragt mich aber bitte nicht welche, das weiß ich leider nicht mehr.
Jetzt aber mal eine andere Frage:
Wenn man eine Verpflichtungserklärung hat, wozu braucht man dann noch eine Kopie des Personalausweises sowie eine Bestätigung über den Wohnsitz? Wollen die von mir auch eine Arbeitgeberscheinigung sehen? Aber das alles habe ich doch schon bei der Ausländerbehörde vorgelegt. Ohne dies hätte ich die Verpflichtungserklärung gar nicht bekommen und es wird darin auch ausdrücklich angegeben, dass ich meine finanzielle Leistung nachgewiesen habe. Das muß doch reichen?!

LG,
Shanata
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Shanata
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 22.10.2007 um 15:16:57
 
Hallo nochmals.

Ich nehme an, die Antwort auf meine letzte Frage lautet "JA"?!
Sorry, hoffe niemanden mit meinen Fragen genervt zu haben.

LG,
Shanata
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Shanata
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Antwort #9 - 09.11.2007 um 18:30:20
 
weinend ABGELEHNT! weinend

Weil mein Schatz (Malediver) arm ist.  weinend
Er hat mehr Papiere vorgelegt als sein müssten, aber er konnte halt kein Bankkonto vorweisen, weil er zu wenig verdient.  weinend
Die Botschaft in Sri Lanka war überhaupt nicht interessiert. Er wollte mich doch nur für 3 Wochen besuchen. Es war ein Geburtstagsgeschenk! Er hat so viel geweint. Die Botschaft hat ihn eiskalt abserviert.  weinend
Sorry, aber wir sind beide nur noch am  weinend .
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Einbeck
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Antwort #10 - 09.11.2007 um 20:52:11
 
@Shanata
Möchte nur etwas, um Missverständnissen vorzubeugen, klarstellen.
Abgelehnt wurde er nicht weil er arm ist und das fehlende Bankkonto ist sicherlich nicht der Ablehnungsgrund, sondern wahrscheinlich eher  Zweifel an seiner Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland.
Zugegeben "Arme" und "Arbeitslose" etc. haben es deutlich schwerer eine Rückkehrbereitschaft zu belegen, aber
dies ist nicht unmöglich. Ablehnungen oder Erteilungen sind Einzelfall- und sachverhaltsbezogen und da spielen viele Aspekte eine Rolle.
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Shanata
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 09.11.2007 um 21:27:45
 
@ Einbeck

Wie hätte er denn seine Rückkehrbereitschaft beweisen können?  weinend
Er hat seine Arbeit. Seinen Arbeitsplatz und seine Urlaubsgenehmigung ließ er sich von seinem Chef schriftlich geben. Er konnte seinen fest gebuchten Hin- und Rückflug vorweisen. Er hat seine Eltern sowie seine Geschwister dort. Eine eigene Familie hat er keine, da ledig und kinderlos.
Wir haben unsere Liebe nicht verschwiegen, weil wir ehrlich sein wollen. Er wollte aber wirklich einfach nur für 3 Wochen zu Besuch kommen. Ich wollte ihm endlich meine Heimat zeigen insbesondere meine Familie. Wir haben uns alle so sehr gefreut. weinend Es tut verdammt weh. weinend
Welche Chance haben wir denn?  weinend
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« Zuletzt geändert: 09.11.2007 um 21:40:05 von Shanata »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 09.11.2007 um 22:47:15
 
gehe ma davon aus, dass es Zweifel an seiner Rueckkehrwilligkeit auf die Malediven gab. Er ist jung, ledig und verliebt. Daraus wurde ja auch kein Hehl gemacht. Er hat eine Arbetsstelle, welcher Art, wissen wir nicht. Es wird aber wohl keine Stelle als Manager in einem der dortigen Touristenhotels sein. Besitz und Vermoegen hat er wohl auch keines nachgewiesen. Wie soll man da entscheiden? Wenn die VE ausreichen wuerde, braeuchte man sonst kein Visum mehr. Sie reicht aber, als antragsbegruendende Unterlage, nicht aus.
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Shanata
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #13 - 10.11.2007 um 00:15:06
 
Er ist leider kein Manager.
Er ist normaler Angestellter so wie ich und Millionen andere Menschen auch.
Er besitzt auch kein Vermögen so wie ich zu deutschen Verhältnissen auch.
Ich denke, die Ungerechtigkeiten muß ich nicht erklären!
Es ist nicht seine Schuld, dass er arm ist, doch wird er für seinen Armen-Status und für seine Liebe bestraft.
weinend Wir sind beide bestraft. weinend
Er kann doch nichts dafür, dass sich sein Herz in das Herz einer Deutschen verlieben mußte sowie umgekehrt.
Er wollte in sein Heimatland zurückkehren und er hat alles getan was er konnte, aber man glaubt ihm einfach nicht. Ich befürchte, den Schmerz und die Ungerechtigkeit können nur Betroffene nachvollziehen.
Eigentlich wollte ich hier keine unzähligen Tränen verfließen.  weinend
Sorry.
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« Zuletzt geändert: 10.11.2007 um 00:27:09 von Shanata »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 10.11.2007 um 08:41:56
 
Shanata schrieb am 10.11.2007 um 00:15:06:
Er ist leider kein Manager.
Er ist normaler Angestellter so wie ich und Millionen andere Menschen auch.
Er besitzt auch kein Vermögen so wie ich zu deutschen Verhältnissen auch.
Ich denke, die Ungerechtigkeiten muß ich nicht erklären!
Es ist nicht seine Schuld, dass er arm ist, doch wird er für seinen Armen-Status und für seine Liebe bestraft.
weinend Wir sind beide bestraft. weinend
Er kann doch nichts dafür, dass sich sein Herz in das Herz einer Deutschen verlieben mußte sowie umgekehrt.
Er wollte in sein Heimatland zurückkehren und er hat alles getan was er konnte, aber man glaubt ihm einfach nicht. Ich befürchte, den Schmerz und die Ungerechtigkeit können nur Betroffene nachvollziehen.
Eigentlich wollte ich hier keine unzähligen Tränen verfließen.  weinend
Sorry.


Ihr habt jetzt, nach der Ablehnung, noch die Moeglichkeit der Remonstration. Nutze mal die Suchfunktion und tue euch beiden einen Gefallen, druecke dabei nicht so auf die Traenendruese. So wie du den Fall hier geschidert hast und mit deinen posts hier gestern und heute, sorry, den Antrag haette ich auch auf alle Faelle abgelehnt.
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