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Heiraten in DK -Änderungen ?? (Gelesen: 9.741 mal)
carlosCB
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Antwort #15 - 20.09.2007 um 20:09:39
 
dann ist aber der Weg über DK trotzdem sicherer, weil dann ein Rechtsanspruch auf FZF besteht und bei der beantragung eine Visums zur Heirat ja die Gefahr besteht, dass es garnicht erst erteilt wird
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ronny
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Antwort #16 - 20.09.2007 um 20:27:12
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #17 - 20.09.2007 um 20:33:12
 
carlosCB schrieb am 20.09.2007 um 20:09:39:
dann ist aber der Weg über DK trotzdem sicherer, weil dann ein Rechtsanspruch auf FZF besteht


Hallo,

Du scheinst nicht zuhören zu wollen. Gerade bei der DK-Lösung besteht KEIN Rechtsanspruch mehr ...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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carlosCB
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Antwort #18 - 20.09.2007 um 20:45:00
 
wieso ??? wenn er rechtskräftig verheiratet ist und sie ausreisen muss um mit visum FZF wieder einzureisen, besteht doch ein Rechtsanspruch auf FZF !!!
Die beiden sind doch dann ein Ehepaar
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Antwort #19 - 20.09.2007 um 20:56:06
 
carlosCB schrieb am 20.09.2007 um 20:45:00:
wenn er rechtskräftig verheiratet ist und sie ausreisen muss um mit visum FZF wieder einzureisen, besteht doch ein Rechtsanspruch auf FZF !!!


Dann ja, aber bei Eheschließung in Deutschland besteht der Rechtsanspruch ggf. bereits gleich nach der Eheschließung Zwinkernd

Grüße
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carlosCB
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Antwort #20 - 21.09.2007 um 09:47:21
 
klar, aber da besteht ja das grosse Risiko, dass da Heiratsvisum garnicht erst erteilt wird
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proll
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Antwort #21 - 21.09.2007 um 10:49:32
 
carlosCB schrieb am 21.09.2007 um 09:47:21:
klar, aber da besteht ja das grosse Risiko, dass da Heiratsvisum garnicht erst erteilt wird  

Das Risiko, dass ein AE-Antrag nach Eheschließung in DK und anschließender (illegaler) Einreise nach D mit dem Ziel des Verbleibs in D abgelehnt wird ist größer  als
die Ablehnung eines Visantrages aus dem Ausland.

Jetzt kannst du ja mal eine Wahrscheinlichkeitsberechnung oder eine Risikoabwägung durchführen.

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Ulf
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Antwort #22 - 21.09.2007 um 15:39:18
 
Zitat:
Das Risiko, dass ein AE-Antrag nach Eheschließung in DK und anschließender (illegaler) Einreise nach D mit dem Ziel des Verbleibs in D abgelehnt wird ist größer  als
die Ablehnung eines Visantrages aus dem Ausland.

Jetzt kannst du ja mal eine Wahrscheinlichkeitsberechnung oder eine Risikoabwägung durchführen.



Wenn man mit Schengenvisum in DK heiratet, höchst freiwillig zurückreist und bei der Auslandsvertretung im Heimatland eine FZF beantragt, sollte es nicht mehr Schwierigkeiten geben als bei einem beantragten Heiratsvisum.

Gruß, ULF
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carlosCB
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Antwort #23 - 21.09.2007 um 22:48:19
 
warum bitte sollte die einreise illegal sein????????????????
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Daddy
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Antwort #24 - 21.09.2007 um 23:01:00
 
carlosCB schrieb am 21.09.2007 um 22:48:19:
warum bitte sollte die einreise illegal sein????????????????

Nicht illegal im strafrechtlichen, wohl aber im ausländerrechtlichen Sinne ... für den Einreisezweck das falsche Visum ... deshalb Ausreise zum Zweck der FZF erforderlich ...

Daddy
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Antwort #25 - 22.09.2007 um 10:23:13
 
nee , der Besuch in DE wird doch fortgesetzt.
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Antwort #26 - 22.09.2007 um 11:21:53
 
Nein.

Wenn sie nach DK fährt, reist sie aus D aus (wenn auch nur für ein paar Stunden) und reist danach erneut ein, was keine Fortsetzung ist.

Daher greift dann § 39 AufenthV nicht wo steht:
Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn

....

3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind,


da der Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels vor Einreise (nämlich in DK) entstanden ist.

Wenn sie also versucht ein Aufenthaltstitel danach zu beantragen, ist die Einreise ausländerrechtlich illegal. Wenn sie nur zu Besuch bleibt, ausreist und ein Visum zur FZF beantragt, ist es ausländerrechtlich legal
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carlosCB
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Antwort #27 - 22.09.2007 um 14:40:13
 
ok, soweit klar . was spricht aber dann gegen eine heirat mit Besuchsvisum in D ?
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Antwort #28 - 22.09.2007 um 15:26:28
 
Zitat:
Ich verpflichte mich dazu, das Gebiet der Schengen Staaten nach Ablauf des ggf. erteilten Visums zu verlassen


Sowas unterschreibt man bei einem Schengen Visaantrag unter Feld 44! Steht nirgendwo nix, das man heiraten und deswegen eine AE beantragen kann ..

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Antwort #29 - 22.09.2007 um 16:32:20
 
die entscheidung, heiraten zu wollen ,trifft man ja nach der eEinreise
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