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Heirat Schweizerin mit einem nicht EU-Bürger in D (Gelesen: 3.117 mal)
renkos
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat Schweizerin mit einem nicht EU-Bürger in D
19.09.2007 um 15:25:44
 
Kann Jemand mir sagen wie sieht aus mit unserem Aufenhaltsstatus in Deutschland ?

Man seit 2001 (nicht EU-Student ) ununterbrochen in Deutschland , Frau Schweizerin zeitweise in Deutschland .
leztze Woche Hochzeit in Deutschland, jetzt wissen nicht wie wieter geht mit unserem Aufenthalt in Deutschland .

Vielen Dank
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maki
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Antwort #1 - 19.09.2007 um 15:31:52
 
renkos schrieb am 19.09.2007 um 15:25:44:
Frau Schweizerin zeitweise in Deutschland . 

Was genau heisst denn "zeitweise"?

Welche AE hat die Frau?
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renkos
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Antwort #2 - 20.09.2007 um 03:27:34
 
maki schrieb am 19.09.2007 um 15:31:52:

Was genau heisst denn "zeitweise"?

Zeitweise d.h. sie ist hier 4 Wochen in DE angemeldet und fährt oft in die Schweiz (wegen ihrer Arbeit) .
maki schrieb am 19.09.2007 um 15:31:52:
Welche AE hat die Frau?"??

sie hat bis jetzt keine AE , die meint dass sie keine AE braucht (sie reist in DE und EU nur mit ihr schwiezer Auweis ein)
die Frage : wie sieht es aus mit meinem Aufenthalt in DE in Zukunft, bekomme ich ,wie bisher , immer noch nur 1 Jahr (als Student) od. wird ich mehr als 1 Jahr bekommen wenn ich mein Status ändern ? wenn ja. wieviel  !!!
Wie sieht mit der Frau aus muss sie auch was beantragen , AE ,....?

Vielen Dank
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Antwort #3 - 20.09.2007 um 11:02:43
 
Damit sich was an deinem Aufenthaltstitel in Deutschland ändert, müsste die Frau aus der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen. Darauf hat sie Anspruch, wenn sie die Voraussetzungen gemäss dem Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EG (http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.142.112.681.de.pdf) erfüllt. Die relevanten Bestimmungen findest du im Anhang I.

Sobald sie eine AE in Deutschland hat, hast du als Ehegatte auch einen Anspruch. Falls die Frau nicht dauerhaft in Deutschland leben will, wird's meines Erachtens schwierig.

Wie genau ihr nun vorgehen müsst, wissen die Experten hier sicherlich besser als ich.

Alles Gute,
Celloplayer
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Antwort #4 - 20.09.2007 um 11:07:10
 
renkos schrieb am 20.09.2007 um 03:27:34:
Zeitweise d.h. sie ist hier 4 Wochen in DE angemeldet und fährt oft in die Schweiz (wegen ihrer Arbeit) . 

Wo wird sie denn in Zukunft leben?
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renkos
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Antwort #5 - 20.09.2007 um 14:40:25
 
maki schrieb am 20.09.2007 um 11:07:10:

Wo wird sie denn in Zukunft leben?

klar in DE, ich will meine Studuim nicht brechen gleichzeitig möchte ich gerne besserer Aufenthsltstatus als immer 1 Jahr .
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maki
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Antwort #6 - 20.09.2007 um 14:43:16
 
Die Frage war eher, wo wird denn deine Frau in Zukunft leben?
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renkos
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Antwort #7 - 21.09.2007 um 02:02:42
 
maki schrieb am 20.09.2007 um 14:43:16:
Die Frage war eher, wo wird denn deine Frau in Zukunft leben?

Meine Frau ist und bleibt auch in zukunft mit mir in DE
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maki
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Antwort #8 - 21.09.2007 um 09:37:13
 
Dann hat celloplayer den richtigen Hinweis egegeben.
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renkos
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Antwort #9 - 21.09.2007 um 13:29:36
 
maki schrieb am 21.09.2007 um 09:37:13:
Dann hat celloplayer den richtigen Hinweis egegeben.

schon gelesen

renkos schrieb am 20.09.2007 um 03:27:34:
die Frage : wie sieht es aus mit meinem Aufenthalt in DE in Zukunft, bekomme ich ,wie bisher , immer noch nur 1 Jahr (als Student) od. wird ich mehr als 1 Jahr bekommen wenn ich mein Status ändern ? wenn ja. wieviel  !!!

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Antwort #10 - 24.09.2007 um 23:16:38
 
bitte antworten sie meine frage,
es ist mir sehr wichtig zu wissen wieviel AE werde ich bekommen!!!
danke
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Antwort #11 - 24.09.2007 um 23:21:58
 
renkos schrieb am 24.09.2007 um 23:16:38:
es ist mir sehr wichtig zu wissen wieviel AE werde ich bekommen!!! 


In aller Regel wird nach der Eheschließung die AE zunächst für ein Jahr erteilt.
Bei erstmaliger Verlängerung gibt es dann zumeist 2 Jahre.

=schweitzer=
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