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Sprachkenntnisse A1 - was ist das eigentlich? (Gelesen: 16.617 mal)
Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.08.2007 um 19:56:57
 
Moin,

zur Info über das, was nun unvermeidlich kommen wird - ohne Anspruch auf Richtigkeit und/oder Verbindlichkeit:

Die Niveaustufe A1 entspricht der Definition des gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Der Referenzrahmen soll zu einer besseren Vergleichbarkeit von Sprachniveaus im europäischen Kontext führen und das Kuddelmuddel der vielen nationalen Teststandards beenden (naja, wenigstens verringern.) Bezeichnenderweise heißt die Prüfung beim Goetheinstitut auch nicht A1 sondern Start 1, welcher Kurs genau auf dieses Niveau vorbereitet, ist auch (noch) nicht klar beschrieben.

A1 ist die unterste beschriebene Stufe (vgl. in detaillierterer Form http://www.goethe.de/Z/50/commeuro/303.htm), d.h.

"Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen."


A1 beinhaltet jedoch auch Kenntnisse der Schriftsprache:

"Ich kann eine kurze einfache Postkarte schreiben, z. B. Feriengrüße. Ich kann auf Formularen, z. B. in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen."

Ein fester Wortschatzumfang ist nicht vorgegeben, es wird jedoch ein Grundwortschatz vorausgesetzt. Ein Grundwortschatz umfasst in der Regel 600-1000 Wörter, beim Goethe A1-Test umfassen die Mustertexte ca. 625 Wörter als Passiv-Wortschatz. Für die Beantwortung der Testfragen soll ein aktiver Wortschatz von ca. 200 Wörtern ausreichen (vgl. http://www.welt.de/politik/article1059858/Sprachtests_fuer_Einwanderer_sorgen_fu...)

Ein Mustertest ist hier verfügbar: http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/sd1/mat/deindex.htm

Die dafür notwendigen Kurse dürften A1.1 und A1.2 sein mit jeweils 64 Unterrichtsstunden.

Soweit die lateinische Schrift nicht beherrscht wird oder es sich um Analphabeten handelt, käme noch die entsprechende Zusatzausbildung/Alphabetisierung hinzu.

Muleta
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 22.08.2007 um 20:04:24
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Shahpur
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Antwort #2 - 23.08.2007 um 11:58:53
 
ich habe mir mal den test kurz angeschaut, und muss sagen, daß es alles andere als wirkliche basics sind die da verlangt werden.

bei der BAMF beschreibung klingt das alles noch so kuschelig. aber wenn ich sehe was für texte gelesen werden müssen, und das texte verfasst werden sollen, dann ist das imo zu schwer.

Irgendwie deckt sich die definition des sprachstandards a1 (man kann grundlegense sätze bilden, jemanden nach personendaten fragen und mit unterstützung und langsamer sprache auf bekannte fragen antworten) ÜBERHAUPT nicht mit dem Test (schreibtest, lesetest, fragen zu textinhalten, hörtest etc...geht völlig an der beschreibung vorbei).

Und vorallem der unterste Sprachstandard wird mit 600-1000 vokabeln definiert? Also bitte, dann haben ja 50% der deutschen in der berufswelt keine chance beim english a1 test. Da summieren sich die von zig jahren gelernten englischstunden auf ungefähr 100 vokabeln. Soviel zum thema fairness des testes in irgendwelchen entwicklungsländern...ich verstehe immernoch nicht wie die spd sich zu sowas überreden lassen hat.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.08.2007 um 12:16:11
 
Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 11:58:53:
ich verstehe immernoch nicht wie die spd sich zu sowas überreden lassen hat.

Sind halt viele dabei gewesen, die den Gesetztetext nicht lesen konnten; woran das wohl gelegen hat, kann man nur erahnen.

Aber die Praxis wird zeigen, wie umfangreich die Sprachprüfung wirklich ausfallen wird. Denn bei einem Wortschatz von 600 - 1000 Wörtern wäre es nicht notwendig, die Stundenzahl des Ikurses um 50 % zu erhöhen.

trixie
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Shahpur
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Antwort #4 - 23.08.2007 um 16:49:13
 
trixie schrieb am 23.08.2007 um 12:16:11:

Sind halt viele dabei gewesen, die den Gesetztetext nicht lesen konnten; woran das wohl gelegen hat, kann man nur erahnen.

Aber die Praxis wird zeigen, wie umfangreich die Sprachprüfung wirklich ausfallen wird. Denn bei einem Wortschatz von 600 - 1000 Wörtern wäre es nicht notwendig, die Stundenzahl des Ikurses um 50 % zu erhöhen.

trixie


stimmt, man müssten die stundenzahl eher verdoppeln...
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bch82
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Antwort #5 - 25.08.2007 um 17:42:25
 
Hallo,

Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 11:58:53:
Und vorallem der unterste Sprachstandard wird mit 600-1000 vokabeln definiert?

ich kenne diverse Spanisch-Sprachkurse und kann sagen, dass im ersten Teil, der zu Stufe A1 führen soll, mehrere Hundert Vokabeln vorkommen. Die muss man allerdings nicht alle aktiv beherrschen! Schließlich muss man nicht von jedem einzelnen Wort die Bedeutung kennen, um sich den Kontext zu erschließen! Mit der aktiven Beherrschung des Grundwortschatzes einer Sprache (sagen wir ca. 1000-1500 Wörter) ist man in etwa auf der Stufe B1.

Den Modelltest des Goethe-Instituts würde ich auf Stufe A2, nicht A1 einordnen.

Zitat:
Also bitte, dann haben ja 50% der deutschen in der berufswelt keine chance beim english a1 test. Da summieren sich die von zig jahren gelernten englischstunden auf ungefähr 100 vokabeln.

Wenn das mal nicht maßlos übertrieben ist!

Gruß,
bch82
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Schleswiger
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Antwort #6 - 25.08.2007 um 18:01:13
 
Hi,

ich halte diese Sprachenkenntnisse für sehr problematisch. Zum einen kann man nicht bei allen Antragsstellern Sprachenkenntnisse fordern (manche sollen ja Analfabeten sein). Zum anderen gibt es in vielen Ländern keine offiziellen Botschaften der BRD. Sie werden durch andere Länder der EU representiert (soll der Antragsteller dann in ein anderes Land einreisen um dort die Sprachenkenntnisse nachzuweisen?). Alles in allem ist die Regelung sehr unstabil. Dänemark hat auch anfang dieses Jahren beschlossen, dass Antragsteller sich auf einfaches Dänisch verständigen können. Dieses Gesetz wird jetzt revidiert, weil es ganz einfach nicht überall einsetzbar ist.


Gruss
Slesviger
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Alles wird gut.
 
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Shahpur
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Antwort #7 - 25.08.2007 um 21:13:09
 
bch82 schrieb am 25.08.2007 um 17:42:25:
Hallo,

ich kenne diverse Spanisch-Sprachkurse und kann sagen, dass im ersten Teil, der zu Stufe A1 führen soll, mehrere Hundert Vokabeln vorkommen. Die muss man allerdings nicht alle aktiv beherrschen! Schließlich muss man nicht von jedem einzelnen Wort die Bedeutung kennen, um sich den Kontext zu erschließen! Mit der aktiven Beherrschung des Grundwortschatzes einer Sprache (sagen wir ca. 1000-1500 Wörter) ist man in etwa auf der Stufe B1.

Den Modelltest des Goethe-Instituts würde ich auf Stufe A2, nicht A1 einordnen.

Wenn das mal nicht maßlos übertrieben ist!

Gruß,
bch82


hi,

ich sehe das genauso wie du. ich würde den test auch eher auf A2 einstufen. Da wäre er angebracht, aber nicht für A1 bei dem jemand geprüft wird der z.b. noch vor zwei tagen von rechts nach links arabische schriftsätze lesen konnte und jetzt deutsch lernen soll.

zum thema englischkenntnisse in deutschland: also ich arbeite in einem hochschulabsolventen umfeld und bin selber dipl. inf. und ich kann nur sagen das die englischkenntnisse/aussprache/schreibfähigkeiten ein schlechter witz sind bei sehr vielen. Man muss sich nur mal vorstellen, nur diejenigen sind etwas besser, die auch während der uni regelmäßig englisch hatten. Leute die "nur" in der schule englisch hatten (also mehr als 5 jahre!), sind total verrostet. deswegen bietet der AG jedes jahr "fortbildungen" an, und 90% davon sind englischkurse...wir können ja mal den test machen, da soll mal ein herr schäuble zb zeigen was für englischkenntnisse er hat. afaik sind auch die letzten paar bundeskanzler/-innen alles andere als A1 tauglich was englisch angeht.

Bei mir war englisch zum glück eines der besten fächer weil man im Computerbereich schon als kind sehr viel damit zutun hatte und ich schon möglichst alles wie zb us talkshows auf englisch (tv) angeschaut habe um die originalstimmen zu hören Zwinkernd
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Antwort #8 - 27.08.2007 um 00:23:26
 
Schleswiger schrieb am 25.08.2007 um 18:01:13:
ich halte diese Sprachenkenntnisse für sehr problematisch. Zum einen kann man nicht bei allen Antragsstellern Sprachenkenntnisse fordern (manche sollen ja Analfabeten sein).


Genau das finde ich auch problematisch. Mein Freund hatte leider aus finanziellen Gründen nicht die Möglichkeit gehabt, Lesen und Schreiben zu lernen. Er hat sich Englisch allein über Hören und Sprechen mit Touristen beigebracht. Um mit mir in D leben zu können, muß ich ihm vorher auch deutsch beibringen, weil es in seiner Nähe keinen Deutschkurs gibt. Ich finde die "Hürden" sind sehr hoch. Ich kann versuchen ihm deutsch übers Telefon beizubringen und ihm Hör-CD's schicken, aber schreiben lernen kann er damit immer noch nicht.  Griesgrämig
Ich hoffe, dass im Einzelfall menschliche Ausnahmeregelungen gefunden werden.

Gruß, Anke
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shibumi
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Antwort #9 - 27.08.2007 um 02:02:21
 
Falls Ihr chattet, kannst Du ihm ja auf diese Weise die deutsche Sprache beibringen ( deutsche/ englische Sätze im Wechsel ).
Hast Du Dir eigentlich schon darüber Gedanken gemacht, wie Dein Zukünftiger
von Deinen " Mitbewohnern " in Sachsen- Anhalt empfangen wird ???
Oder ist er ( Hautfarbe ) dort herzlich willkommen... unentschlossen
Viel Glück, shibumi
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Antwort #10 - 30.08.2007 um 20:41:12
 
Also ich finde die Gesetzesänderung echt zum K*****. Ich meine hier geht's um einen Menschen den man heiratet / geheiratet hat, und nun muss man sich damit begnügen, den wie im Knast hinter einer (Monitor)Scheibe zu betrachten. Wobei man im Gefängnis noch den Vorteil hat, das die Auflösung besser ist als die einer WebCam.

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shibumi
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Antwort #11 - 30.08.2007 um 22:14:58
 
brodar schrieb am 30.08.2007 um 20:41:12:
Also ich finde die Gesetzesänderung echt zum K*****. Ich meine hier geht's um einen Menschen den man heiratet / geheiratet hat, und nun muss man sich damit begnügen, den wie im Knast hinter einer (Monitor)Scheibe zu betrachten. Wobei man im Gefängnis noch den Vorteil hat, das die Auflösung besser ist als die einer WebCam.

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Antwort #12 - 30.08.2007 um 23:31:56
 
he he, sorry, ich chatte meist über MSN per WebCam,
meine also die Monitorscheibe  Zwinkernd!

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diana
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Antwort #13 - 10.09.2007 um 15:45:43
 
Hallo,
Ich würde gerne wissen, wo diese Tests durchgeführt werden. Werden die Sprachtests im Heimatland durchgeführt?
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Antwort #14 - 10.09.2007 um 15:51:15
 
diana schrieb am 10.09.2007 um 15:45:43:
Ich würde gerne wissen, wo diese Tests durchgeführt werden. Werden die Sprachtests im Heimatland durchgeführt?


In aller Regel ja - grundsätzlich wird ein enstprechendes  A 1 -Zertifikat des in dem jeweiligen Land ansässigen Goetheinstituts verlangt. -Gibt es ein solches Institut dort nicht, sollte Kontakt mit der deutschen Botschaft aufgenommen werden - die sollten dann auf mögliche Alternativen verweisen. Ggf. erfolgt die Prüfung auch durch die Botschaft selbst.


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