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Wirksamkeit einer Eheschließung bei Analphabetismus ?? (Gelesen: 2.753 mal)
trixie
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22.08.2007 um 20:04:24
 
Muleta schrieb am 22.08.2007 um 19:56:57:
Soweit die lateinische Schrift nicht beherrscht wird oder es sich um Analphabeten handelt, käme noch die entsprechende Zusatzausbildung/Alphabetisierung hinzu.

Ist denn dann eine Ehe rechtsgültig, wenn der/diejenige weder lesen noch schreiben kann; könnte sich dann immer darauf berufen, nicht gewußt zu haben, was er/sie unterschrieben hat.

trixie
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Muleta
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Antwort #1 - 22.08.2007 um 20:10:46
 
trixie schrieb am 22.08.2007 um 20:04:24:
Ist denn dann eine Ehe rechtsgültig, wenn der/diejenige weder lesen noch schreiben kann; könnte sich dann immer darauf berufen, nicht gewußt zu haben, was er/sie unterschrieben hat.


die Ehe wird in Deutschland bereits dadurch geschlossen, dass die Person "ja" sagt. Die Unterschrift ist nur Schnickschnack und dient primär zur Beruhigung des papierfixierten Gewissens des Standesbeamten.

Mal schauen, ob da jetzt Einwände kommen...

Muleta
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Antwort #2 - 22.08.2007 um 20:12:50
 
Muleta schrieb am 22.08.2007 um 20:10:46:
Mal schauen, ob da jetzt Einwände kommen...


Ne vollkommen richtig, mann/ frau muß nur begreifen, dass eine Ehe geschlossen wird. Hab das Ganze deswegen auch abgetrennt, weil es mit Deiner Info (THX btw) eher weniger zu tun hat.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #3 - 22.08.2007 um 20:18:04
 
Muleta schrieb am 22.08.2007 um 20:10:46:
Die Unterschrift ist nur Schnickschnack und dient primär zur Beruhigung des papierfixierten Gewissens des Standesbeamten.

Also müßte für eine rechtsgültige Ehe keine Unterschrift geleistet werden?

Muß mal schaun, wer in meinem Bekanntenkreis  heiratet. Vielleicht kann ihn/sie zur "Unterschriftenverweigerung" anregen. Möchte dann das Gesicht des Standesbeamten/in sehen.

trixie
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Antwort #4 - 22.08.2007 um 20:23:18
 
trixie schrieb am 22.08.2007 um 20:18:04:
Möchte dann das Gesicht des Standesbeamten/in sehen. 


Wenn er gut ist, schreibt er (für alle Zeiten btw, bzw. für 80 Jahre, nachlesbar) in den Heiratseintrag:

Frau xyz kann nicht schreiben und nicht lesen, sie hat daher folgende Zeichen für die Unterschrift verwendet.

Vorgelesen, genehmigt unt unterzeichnet....


Mal schauen wie blöd dann Deine Bekannte guckt Laut lachend
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