Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Rauswurf bei nicht Verheirateten? (Gelesen: 19.080 mal)
Wassermann
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 166

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rauswurf bei nicht Verheirateten?
Antwort #30 - 19.07.2007 um 10:43:11
 
Ihr verliert hier langsam das Ursprungsanliegen aus den Augen. Ich denke auch, dass die Anwendung Strafrecht oder Zivilrecht nicht meinungsabhängig ist.
Fakt ist doch, dass ich, wenn ich nach Hause komme und meine sieben Sachen vor der Tür stehen, bestimmt nicht als erstes zur Polizei laufe, weil ich meine "Mitwohngelegenheit" verloren habe, geschweige denn, einen Antrag bei Gericht stelle. Und selbst wenn die Polizei mit mir käme, müßten die sich schon ein Gesamtbild von der Lage machen, oder glaubt ihr allen Ernstes, die brechen die Tür auf und verschaffen der Frau wieder Zutritt?
Zum Seitenanfang
  

Immer gut drauf
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rauswurf bei nicht Verheirateten?
Antwort #31 - 19.07.2007 um 10:58:20
 
Wassermann schrieb am 19.07.2007 um 10:43:11:
die brechen die Tür auf und verschaffen der Frau wieder Zutritt? 


Dafür gibt es in unserer Gesellschaft zum Glück einen Schlüsseldienst, wenn der Hauptmieter bereits das Schloß ausgewechselt hat. Ich glaube allerdings dass einem "Wohnungszugangsberechtigen" der Zutritt nicht verwehrt werden darf.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
aschaton
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


Kann ich eigentlich in
Cameroun weiter riestern
??


Beiträge: 119
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rauswurf bei nicht Verheirateten?
Antwort #32 - 19.07.2007 um 11:11:32
 
Ich bin beeidruckt von der Uneindeutigkeit der Resultate und muß feststellen, daß ich mich da wohl etwas zu sicher gefühlt hab, in dem Glauben, es müsse zumindest eine angemessene Frist zur Wohnungssuche eingeräumt werden.

Nunja, es stehen schön mögliche Ausweichquartiere in der Pipeline und ich bin guter Hoffnung, daß das alles zeitnah beendet sein wird.

Vielen Dank an Alle für die Meinungsvielfalt und die wichtigen Anregungen und zu berücksichtigenden Aspekte.
Zum Seitenanfang
  

----- "Sangtang on t'attang!" -----
Homepage  
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rauswurf bei nicht Verheirateten?
Antwort #33 - 19.07.2007 um 11:18:00
 
Mir fallen bei dieser ausführlichen Debatte nur noch zwei Punkte ein:
Als Beleg für den Bestand eines Mietverhältnisses wären z.B. auch Kontoauszüge verwendbar, aus denen der Verwendungszweck 'Miete für...' hervorgeht?

Da die Frau und das Kind offenbar korrekt in der Wohnung gemeldet sind, müsste dafür eigentlich die Zustimmung des Hauptmieters bzw. Besitzers vorgelegen haben - es sei denn, die Meldebehörde hat dies ncht verlangt (was unüblich wäre).

Ist der Wohnungsinhaber 'nur' Mieter der Wohnung und hat nicht die Zustimmung des Vermieters eingeholt, hat er ein Problem an der Backe.

Und wenn man dann noch richtig herumstinken will, kann man ja beim Finanzamt mal bescheid sagen, es möge doch prüfen, ob derjenige welcher hier mit Rausschmiss droht, auch ordentlich seine 'Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung' angegeben hat / angeben wird.

Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wassermann
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 166

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rauswurf bei nicht Verheirateten?
Antwort #34 - 19.07.2007 um 11:29:55
 
@ trixie: Mich würde mal interessieren, wie Du, wenn Du vor verschlossener Tür stehst (vor welcher auch immer), eine "Wohnungszugangsberechtigung" Deiner Person nachweisen möchtest. Schleppst Du diesbezügliche Papiere immer mit Dir rum? Ohne eindeutigen Nachweis würde sich wohl eher der die Öffnung der Wohnung anordnende Beamte strafbar machen!

@ zeppelin: Auf eine Vermieterbestätigung wird zumindest in Berlin mittlerweile ausdrücklich verzichtet, s. entsprechende Bedingungen der Bürgerämter, haben wir gerade hinter uns.
Zum Seitenanfang
  

Immer gut drauf
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rauswurf bei nicht Verheirateten?
Antwort #35 - 19.07.2007 um 11:46:57
 
Zeppelin schrieb am 19.07.2007 um 11:18:00:
Und wenn man dann noch richtig herumstinken will, kann man ja beim Finanzamt mal bescheid sagen, es möge doch prüfen, ob derjenige welcher hier mit Rausschmiss droht, auch ordentlich seine 'Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung' angegeben hat / angeben wird. 


In einer Partnerschaft dürfte der Geldfluß etwas anders laufen. Der Hauptmieter ist für die Mieter zuständig und der andere zahlt dafür die Lebensmittel oder sonstigen privaten Kosten.

aschaton schrieb am 19.07.2007 um 11:11:32:
Ich bin beeidruckt von der Uneindeutigkeit der Resultate und muß feststellen, daß ich mich da wohl etwas zu sicher gefühlt hab, in dem Glauben, es müsse zumindest eine angemessene Frist zur Wohnungssuche eingeräumt werden.
 


Frage einfach bei der zuständigen Polizei nach, wie sie hier vorgehen, wenn die Dame mit Kind vor die Türe gesetzt wird.
Unsere Meinungen sind eher unbedeutend, könnten nur als Anhaltspunkt dienen.

Wassermann schrieb am 19.07.2007 um 11:29:55:
Mich würde mal interessieren, wie Du, wenn Du vor verschlossener Tür stehst (vor welcher auch immer), eine "Wohnungszugangsberechtigung" Deiner Person nachweisen möchtest. Schleppst Du diesbezügliche Papiere immer mit Dir rum?   


Diese Frage stellst du doch nicht im Ernst oder?

Was machst du wenn du den Wohnungsschlüssel vergessen hast. Dann würde sich kein Schlüsseldienst wagen die Wohnung zu öffnen, wenn du dich nicht als berechtigter Mieter ausweisen könntest. Den Ausweis hat normalerweise jeder bei sich.

Zitat:
Ohne eindeutigen Nachweis würde sich wohl eher der die Öffnung der Wohnung anordnende Beamte strafbar machen!


Da gibt es die Möglichkeit wenn Gefahr in Verzug ist.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rauswurf bei nicht Verheirateten?
Antwort #36 - 19.07.2007 um 11:52:18
 
trixie schrieb am 19.07.2007 um 11:46:57:
Frage einfach bei der zuständigen Polizei nach, wie sie hier vorgehen, wenn die Dame mit Kind vor die Türe gesetzt wird.
Unsere Meinungen sind eher unbedeutend, könnten nur als Anhaltspunkt dienen.


Wobei illusorisch ist, dass der normale Streifenpolizist dir eine vernünftige Antwort geben wird. Falls es tatsächlich passiert, kann die Reaktion immer noch ganz anders als die theoretische Antwort aussehen.

Ich würde im Fall der Fälle davon ausgehen, dass die nach Rauswurf den guten Rat geben, dass sie bei Bekannten/Verwandten unterkommen soll. Im Falle das keine vorhanden sind die Platz hätten, wird über die Obdachlosenbehörde was gemacht. Ende.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wassermann
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 166

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rauswurf bei nicht Verheirateten?
Antwort #37 - 19.07.2007 um 12:31:29
 
@ trixie: Klar war das mein Ernst, bezog sich aber auf die Alternative, die Polizei hinzuzuziehen. Und die würde in der Situation mit Sicherheit nicht anordnen, die Tür vom Schlüsseldienst öffnen zu lassen. Welche Wohnungstüren Du in eigener Verantwortung vom Schlüsseldienst öffnen lässt, ist Dir natürlich überlassen. In der Situation der Ehefrau würde ich mir allerdings überlegen, ob diese Investition wirklich Sinn macht und mir etwas bringt (nachher wird sie beim zweiten Versuch des Mannes noch hinausgeprügelt).
Was soll denn bitte für eine "Gefahr im Verzug" sein, wenn eine Frau mit Sack und Pack mir erzählt, sie müsse unbedingt in diese Wohnung? Den Polizeibeamten möchte ich sehen, der dann die Tür öffnen läßt.
Wenn dann vielleicht noch nicht einmal der Name der Frau auf dem Klingelschild steht und sie auch die Frage nach einem Ersatzschlüssel mit der Antwort bedenkt, ihr Lebenspartner hätte zwar einen, hätte sie aber vor die Tür gesetzt - also an "Gefahr im Verzug" würde ich da als Letztes denken!
Zum Seitenanfang
  

Immer gut drauf
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rauswurf bei nicht Verheirateten?
Antwort #38 - 19.07.2007 um 12:38:22
 
trixie schrieb am 19.07.2007 um 11:46:57:
In einer Partnerschaft dürfte der Geldfluß etwas anders laufen. Der Hauptmieter ist für die Mieter zuständig und der andere zahlt dafür die Lebensmittel oder sonstigen privaten Kosten.
trixie

Mag sein, dass dies öfter so ist, aber dann ist man halt selbst Schuld. Meine Frau überweist mir monatlich ihren Anteil am Haushaltsgeld und hat somit Belege - ebenso wie ich.
Die Liebe schmälert das keineswegs, sondern es gibt eher noch dazu die Sicherheit, dass man im Falle eines Falles nicht so leicht vor die Türe gesetzt werden kann.
(Außerdem ist onlinebanking deutlich bequemer, als der Weg zum EC-Automaten.)

Ein Untermietvertrag bei Verheirateten ist natürlich überflüssig. Wir haben dem Vermieter lediglich den Einzug meiner Frau damals miitgeteilt.

Bei der Wohnsitzanmeldung wurde aber schon der Nachweis verlangt, dass ich der Hauptmieter unserer Wohnung bin (war) (Vorlage des Mietvertrages). [Wem die Wohnung jetzt 'gehört' steht sicher außer Frage.  Augenrollen ]

Wenn diese Praxis in Berlin inzwischen geändert worden sein sollte, käme mir das nicht ganz koscher vor.

Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rauswurf bei nicht Verheirateten?
Antwort #39 - 19.07.2007 um 12:39:19
 
@ wassermann
Damit die Ausführungen nicht zu weit vom Thema abtriften; das waren die Ausgangsfragen:

Zitat:
Kann Sie vor die Tür gesetzt werden?
Oder gibt es rechtliche Grundlagen die den (fristlosen) Rausschmiß vereiteln?
Oder gibt es sogar im Gegenteil eine rechtliche Handhabe für ihren (Noch-) Freund, den Auszug per Gericht zu erzwingen?
Spielt es eine Rolle, daß Sie dort die Lebenskosten hälftig trägt?


Zitat:
Bei der Wohnsitzanmeldung wurde aber schon der Nachweis verlangt, dass ich der Hauptmieter unserer Wohnung bin (Vorlage des Mietvertrages).


Das bin ich in meinem ganzen Leben noch nicht gefragt worden. Das scheint aber eher unüblich zu sein, sonst kämen hier im Forum nicht immer die Fragen nach der Haupt- und Nebenwohnung, bzw. die Äußerungen, "dann melde ich mich mal schnell bei .... an".

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wassermann
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 166

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rauswurf bei nicht Verheirateten?
Antwort #40 - 19.07.2007 um 14:23:21
 
Und ich habe mit meinen Beiträgen folgende Antworten gegeben:
1. Ja (wenn sie nicht schnell Vorkehrungen trifft)
2. Nein (erst mal nicht)
3. Bestimmt (im Nachhinein)
4. keine Ahnung (weiß ich schlicht nicht)

Aber nett, dass Du die Forumschreiber immer wieder auf den richtigen Weg bringst ...
Übrigens hast Du mit Deiner "Meinung" so gesehen auch keine der Fragen beantwortet.
Zum Seitenanfang
  

Immer gut drauf
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rauswurf bei nicht Verheirateten?
Antwort #41 - 19.07.2007 um 14:28:32
 
Wassermann schrieb am 19.07.2007 um 14:23:21:
Aber nett, dass Du die Forumschreiber immer wieder auf den richtigen Weg bringst ...
Übrigens hast Du mit Deiner "Meinung" so gesehen auch keine der Fragen beantwortet.

Ich fände es ganz 'nett', wenn ihr das per PN ausmachen könntet.

Danke,
Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rolsoft
Junior Top-Member
**
Offline


Immer den Ball flach halten
;-)


Beiträge: 175

69207 Sandhausen, Baden-Württemberg, Germany
69207 Sandhausen
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rauswurf bei nicht Verheirateten?
Antwort #42 - 19.07.2007 um 17:30:49
 
Zeppelin schrieb am 19.07.2007 um 11:18:00:
Mir fallen bei dieser ausführlichen Debatte nur noch zwei Punkte ein:
Als Beleg für den Bestand eines Mietverhältnisses wären z.B. auch Kontoauszüge verwendbar, aus denen der Verwendungszweck 'Miete für...' hervorgeht?

Da die Frau und das Kind offenbar korrekt in der Wohnung gemeldet sind, müsste dafür eigentlich die Zustimmung des Hauptmieters bzw. Besitzers vorgelegen haben - es sei denn, die Meldebehörde hat dies ncht verlangt (was unüblich wäre).

Ist der Wohnungsinhaber 'nur' Mieter der Wohnung und hat nicht die Zustimmung des Vermieters eingeholt, hat er ein Problem an der Backe.

Und wenn man dann noch richtig herumstinken will, kann man ja beim Finanzamt mal bescheid sagen, es möge doch prüfen, ob derjenige welcher hier mit Rausschmiss droht, auch ordentlich seine 'Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung' angegeben hat / angeben wird.

Zeppelin


Das ist M.E. doch der Nachweis für ein mündlich vereinbartes Untermietverhältbnis. Ergo, einfach vor die Tür setzen is nich  Zwinkernd

Just my few pence
Zum Seitenanfang
  

Intelligenz ist das am gerechtetsten verteilte Gut der Welt.
Jeder denkt er hat genügend davon!
http://www.facebook.com/roland.schediwy.7?ref=tn_t  
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rauswurf bei nicht Verheirateten?
Antwort #43 - 20.07.2007 um 08:44:39
 
Zitat:
Das ist M.E. doch der Nachweis für ein mündlich vereinbartes Untermietverhältbnis

a) wird nicht immer eine Bestätigung verlangt, dass man da wohnen darf, wo man gemeldet ist (bei uns zB Anmeldung auch ohne Mietvertrag etc)
b) Nach Melderecht muss man sich auch anmelden, wenn man (max!) länger als 2 Monate zu "Besuch" ist
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rauswurf bei nicht Verheirateten?
Antwort #44 - 20.07.2007 um 09:47:07
 
inge schrieb am 20.07.2007 um 08:44:39:
a) wird nicht immer eine Bestätigung verlangt, dass man da wohnen darf, wo man gemeldet ist (bei uns zB Anmeldung auch ohne Mietvertrag etc) 


Obwohl das hier immer wieder angesprochen wurde, wurde ich noch nie nach einem Mitvertrag oder einer Zustimmung gefragt.

Ist dieser Anspruch überhaupt rechtlich überhaupt verankert?
Könnte eine Meldebhörde eine Anmeldung dann deshalb ablehnen, weil man keinen Mietvertrag oder eine Vermieterzustimmung beibringt?

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema