Zeppelin schrieb am 19.07.2007 um 11:18:00:Und wenn man dann noch richtig herumstinken will, kann man ja beim Finanzamt mal bescheid sagen, es möge doch prüfen, ob derjenige welcher hier mit Rausschmiss droht, auch ordentlich seine 'Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung' angegeben hat / angeben wird.
In einer Partnerschaft dürfte der Geldfluß etwas anders laufen. Der Hauptmieter ist für die Mieter zuständig und der andere zahlt dafür die Lebensmittel oder sonstigen privaten Kosten.
aschaton schrieb am 19.07.2007 um 11:11:32:Ich bin beeidruckt von der Uneindeutigkeit der Resultate und muß feststellen, daß ich mich da wohl etwas zu sicher gefühlt hab, in dem Glauben, es müsse zumindest eine angemessene Frist zur Wohnungssuche eingeräumt werden.
Frage einfach bei der zuständigen Polizei nach, wie sie hier vorgehen, wenn die Dame mit Kind vor die Türe gesetzt wird.
Unsere Meinungen sind eher unbedeutend, könnten nur als Anhaltspunkt dienen.
Wassermann schrieb am 19.07.2007 um 11:29:55:Mich würde mal interessieren, wie Du, wenn Du vor verschlossener Tür stehst (vor welcher auch immer), eine "Wohnungszugangsberechtigung" Deiner Person nachweisen möchtest. Schleppst Du diesbezügliche Papiere immer mit Dir rum?
Diese Frage stellst du doch nicht im Ernst oder?
Was machst du wenn du den Wohnungsschlüssel vergessen hast. Dann würde sich kein Schlüsseldienst wagen die Wohnung zu öffnen, wenn du dich nicht als berechtigter Mieter ausweisen könntest. Den Ausweis hat normalerweise jeder bei sich.
Zitat:Ohne eindeutigen Nachweis würde sich wohl eher der die Öffnung der Wohnung anordnende Beamte strafbar machen!
Da gibt es die Möglichkeit wenn Gefahr in Verzug ist.
trixie