das interessiert mich jetzt:
Zitat:Auch ein mündlicher Vertrag wäre bindend. Das kann aber die Polizei an Ort und Stelle nicht feststellen.
der mündliche Vertrag wäre sicherlich bindend wenn er beweisbar wäre.
Was ist ein Vertrag: 2 übereinstimmende Willenserklärungen......, das trifft hier dann nicht zu.
Die Polizei kann vor Ort sehr wohl feststellen wer Mieter ist, dafür gibt es den Mietvertrag.
Ist es wirklich nur Zivilrecht wenn ich jemanden in meinem Haus habe, den ich dort gar nicht haben will? Wenn ich diese unerwünschte Person um Verlassen der Wohnung bitte und sie dieser Aufforderung nicht nachkommt, ist es Hausfriedensbruch.
§ 123 StGB, Hausfriedensbruch
Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das wäre dann Strafrecht