Zitat:Das ist eben bei unterschiedlichen Meinungen immer so. Wie schon gesagt, meine Info war "kein Hausfriedensbruch".
Somit läßt sich die Sache nicht abschließend klären.
Die Sache lässt sich ganz einfach klären, da eindeutig.
Mit unterschiedlicher Meinung hat das wohl weniger zu tun,oder?
Ist wohl eher einen Standpunkt zu vertreten der gar nicht haltbar ist
Wann ist Hausfriedensbruch strafbar?
Wenn Sie in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringen, oder wenn Sie, ohne Befugnis darin verweilen, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernen.
Eindringen ist ein Betreten gegen den Willen des Berechtigten.
Wie wird Hausfriedensbruch bestraft?
Mit einer Freiheitsstrafe bis einem Jahr oder Geldstrafe. Schwere Hausfriedensbruch wird mit Freiheitsstrafe bis zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Der Hausfriedensbruch wird nur auf Strafantrag verfolgt.
Was ist ein befriedetes Besitztum?
Geschützt sind unbewegliche Sachen, die in äußerlich erkennbarer Weise durch den Berechtigten mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert sind. Geschützt wird durch diese Alternative also die formale Rechtsposition des Hausrechtsinhabers.
Der Begriff des befriedeten Besitztums umfasst allerdings nicht nur umfriedete oder eingefriedete Bereiche, wie z.B. Hecken oder Zäune, erst recht nicht nur solche, die zu betreten physisch schwierig sind.
Es geht um eine fremde Tabuzone, die durch entsprechende schwer zu überwindende Hindernisse dokumentiert ist.
Wann wird gegen den Willen des Berechtigten widerrechtlich eingedrungen?
Berechtigter ist der Inhaber des Hausrechts, also derjenige, dem kraft seiner Verfügungsgewalt das Bestimmungsrecht innerhalb des geschützten Bereichs zusteht.
Es muss also gegen den Willen des Inhabers des Hausrechts gehandelt werden. Ein generelles Einverständnis schließt bereits die Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens aus.
Anders liegt der Fall, wenn ein Laden schon im Vorfeld (z.B. bei einem in der Vergangenheit ausgeübten Diebstahl) ein Hausverbot ausgesprochen hat. Dann muss die Person sich an das Verbot halten.
Wie läuft ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren ab?
Die Polizei ermittelt von Amts wegen im Namen der Staatsanwaltschaft bei einem Verdacht einer Straftat. In dem „Ermittlungsverfahren“ muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind zu verhören: Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Dieser Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt.
Zitat:Der Hausfriedensbruch wird nur auf Strafantrag verfolgt.