Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Brauche dringend einen professionellen Rat (Gelesen: 7.269 mal)
carabine
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 27
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Antwort #45 - 16.07.2007 um 16:21:35
 
@inge:

ach noch was.
Und was mit dem zusammenleben der Familienangehörigen. dazu zählt dann sein Sohn oder wie?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Antwort #46 - 16.07.2007 um 16:55:19
 
Deutsches Kind (mit Sorgerecht?) -> sehr gute Chancen bleiben zu dürfen (außer BTM, etc), aber KEIN Bonus für NE (NE-Bonus NUR bei deutschen EHEPARTNER)
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
carabine
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 27
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Antwort #47 - 16.07.2007 um 17:11:59
 
Ich bin ja schwanger, aber nicht von ihm.
Hoffentlich kommmt er nicht auf die Idee und sagt, dass das Kind von ihm ist.
dann muss ich das ja anfechten usw usw usw. Oh je...hoffe da werde ich dann kein Ärger bekommen. Soweit ich weiß, muss er ja zustimmen, dass er NICHT der Vater ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Antwort #48 - 16.07.2007 um 17:18:34
 
Zitat:
Hoffentlich kommmt er nicht auf die Idee und sagt, dass das Kind von ihm ist

Wie ER?
Auf die Idee kommt das Gesetz - ganz automatisch.
Zitat:
§ 1592
Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,

  1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
  2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist.
...
§ 1599
Nichtbestehen der Vaterschaft
(2) § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils die Vaterschaft anerkennt; § 1594 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Neben den nach den §§ 1595 und 1596 notwendigen Erklärungen bedarf die Anerkennung der Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist; für diese Zustimmung gelten § 1594 Abs. 3 und 4, § 1596 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 3 und 4, § 1597 Abs. 1 und 2 und § 1598 Abs. 1 entsprechend. Die Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils wirksam.

Ansonsten bleibt nur noch die förmliche Anfechtung nach §1600.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
carabine
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 27
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Antwort #49 - 17.07.2007 um 09:27:52
 
Ja, aber er ist ja nicht der biologische Vater. Und er muss zustimmen, dass er NICHT der Vater ist.
Nicht, dass er sagt, er wäre der Vater. Dann habe ich den Salat. Dann muss ich das anfechten. NA klasse dann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema