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Brauche dringend einen professionellen Rat (Gelesen: 7.173 mal)
carabine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Brauche dringend einen professionellen Rat
13.07.2007 um 10:36:37
 
Hallo alle zusammen,

dieses Forum wurde mir empfohlen. Bin neu hier und habe ein großes Problem.

Kurz:
Mein Mann (brasilianer) und ich sind seit letztes Jahr August getrennt. Er hatte direkt ne neue, die sofort schwanger geworden ist. Ich habe nach einige Zeit auch einen neuen Partner und bin nun schwanger. ich habe meine Jugendliebe wieder getroffen.
Nun bin ich vor paar Monaten ausgezogen und hab mich dann umgemeldet.
Beim Anwalt war ich auch zwecks Scheidung. Läuft alles.

fakt:
Mein Ex bekommt nun keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung,weil wir ja getrennte Wohnsitze haben. Dadurch kann er seinen neuen Job bei einer großen Firma nicht antreten. Diese wollen diese Genehmigung nämlich als Voraussetzung.

Jetzt:
Er gibt mir die Schuld. Ich hätte das extra gemacht, damit er den neuen Job nicht machen kann. Er meint, ich hätte es mit ihm absprechen sollen usw.
Jetzt verlangt er, dass ich mich bei ihm anmelden soll, damit er diese Genehmigung bekommt. Falls ich das nicht mache, haut er ab. Er will dann nach Brasilien.

Was ist, wenn er abhaut...wie läuft das mit der Scheidung und wie läuft es mit der Vaterschaftsanerkennung? Er muss ja bestätigen, dass er NICHT der Vater meines Kindes ist.

Seine Freundin ist Brasilianerin und lebt in Scheidung. Sie kann ihn nicht helfen denke ich mal.
Es war nie meine Absicht, dass er hier raus soll.

Was soll ich tun? Oder was kann ich tun, um ihn vielleicht doch zu helfen?

danke für eure Hilfe.
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Mick
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Antwort #1 - 13.07.2007 um 10:57:02
 
Hi,
ich kann Dir jedenfalls schonmal sagen, was Du
auf keinen Fall tun solltest:
Melde Dich nicht pro forma bei ihm an und täusche
mit ihm eine eheliche Lebensgemeinschaft vor, da-
mit er eine NE bekommt. Da würdet Ihr Euch straf-
bar machen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ronny
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Antwort #2 - 13.07.2007 um 11:00:38
 
carabine schrieb am 13.07.2007 um 10:36:37:
Mein Ex bekommt nun keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung,weil wir ja getrennte Wohnsitze haben. Dadurch kann er seinen neuen Job bei einer großen Firma nicht antreten. Diese wollen diese Genehmigung nämlich als Voraussetzung.   


Hallo,

daran bist nicht Du schuld, sondern es ist gesetzliche Folge der Trennung. Also lass Dir da keine grauen Haare wegen wachsen, es ist (nur) sein Problem.

carabine schrieb am 13.07.2007 um 10:36:37:
Jetzt verlangt er, dass ich mich bei ihm anmelden soll, damit er diese Genehmigung bekommt. Falls ich das nicht mache, haut er ab. Er will dann nach Brasilien.   


Wenn Du tatsächlich getrennt lebst, wäre die bloße Formalie der Anmeldung nicht ausreichend für die ABH. Wenn Du wahrheitswidrig eine Versöhnung angeben würdest, wäre die daraus resultierende Rechtsfolge eine Straftat (§ 95 AufenthG). Im Übrigen, Reisende soll man nicht aufhalten, wenn sie gehen wollen.

Zitat:
Was ist, wenn er abhaut...wie läuft das mit der Scheidung und wie läuft es mit der Vaterschaftsanerkennung? Er muss ja bestätigen, dass er NICHT der Vater meines Kindes ist. 


Die Scheidung ist auch so möglich, kann ggf. länger dauern als wenn er zustimmen würde, aber sie läuft trotzdem weiter.

Seine Zustimmung ist nicht erforderlich, nach der Geburt des Kindes kann von Dir, dem biologischen Vater und sogar vom Kind eine Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft eingeleitet werden. dazu ist die Anwesenheit deines Ex nicht erforderlich.

carabine schrieb am 13.07.2007 um 10:36:37:
Oder was kann ich tun, um ihn vielleicht doch zu helfen? 


Nichts legales Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Mikael321
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Antwort #3 - 13.07.2007 um 11:10:06
 
ronny schrieb am 13.07.2007 um 11:00:38:
daran bist nicht Du schuld, sondern es ist gesetzliche Folge der Trennung. Also lass Dir da keine grauen Haare wegen wachsen, es ist (nur) sein Problem.
Wenn SIE ihm gegenüber unterhaltspflichtig ist, auch Ihrs ! Smiley

Michael
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carabine
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Antwort #4 - 13.07.2007 um 11:14:18
 
Also kann ich nichts für ihn tun ohne mir dabei zu schaden? Dachte ich mir schon.

Tut mir ja irgendwie Leid, aber es nie meine Absicht.
Er hätte sich eher beim Anwalt oder so erkundigen sollen.

Aber dennoch kann er trotzdem hier bleiben, oder? Oder muss er raus, wenn er hier keine Arbeit hat und wir getrennt leben?

Er ist 1999 nach Deutschland gekommen. 16.01.2004 haben wir geheiratet. Unsere Ehe hat 2 1/2 Jahre gehalten. Dann die Trennung im August 2006.
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Antwort #5 - 13.07.2007 um 11:29:27
 
carabine schrieb am 13.07.2007 um 11:14:18:
Aber dennoch kann er trotzdem hier bleiben, oder? 

Ja, erstmal für ein Jahr, danach wird geprüft ob der LU geichert ist und falls ja wird die AE verlängert.
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ronny
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Antwort #6 - 13.07.2007 um 11:30:07
 
carabine schrieb am 13.07.2007 um 11:14:18:
Er ist 1999 nach Deutschland gekommen. 16.01.2004 haben wir geheiratet. Unsere Ehe hat 2 1/2 Jahre gehalten. Dann die Trennung im August 2006. 


Dann verstehe ich sein Problem nicht Zwinkernd

Falls ihm nichts anderes vorzuwerfen ist, dürfte ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht entstanden sein (siehe § 31 Abs. 1 AufenthG). Nur eine Niederlassungserlaubnis wird er so schnell nicht bekommen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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carabine
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Antwort #7 - 13.07.2007 um 11:30:39
 
Dann weiß ich gar nicht warum der so ein Theater macht.
Ok, den tollen JOb kann er vergessen. Aber er hat die Möglichkeit sich neue Arbeit zu suchen. Aber das will er wohl nicht.
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Antwort #8 - 13.07.2007 um 11:33:48
 
carabine schrieb am 13.07.2007 um 11:30:39:
Aber das will er wohl nicht


Dann bekommt er langfristig ein Problem, denn sein weiterer Aufenthalt hängt dann (nach Ablauf des ersten Jahres nach der Trennung, nicht der Scheidung) davon ab, dass er seinen Lebensunterhalt selbst sichserstellen kann .

Falls er dann keine Arbeit hat und Sozialhilfe bezieht, liegt ein Grund vor, der zur Ausweisung führen kann.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 13.07.2007 um 11:33:48
 
carabine schrieb am 13.07.2007 um 11:14:18:
Er ist 1999 nach Deutschland gekommen. 16.01.2004 haben wir geheiratet. Unsere Ehe hat 2 1/2 Jahre gehalten. Dann die Trennung im August 2006.


dann hat er zumindest ein eigentständiges Aufenthaltsrecht, ggf. sogar die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu kriegen (vor der Heirat vermutlich Student oder etwas anderes?).

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #10 - 13.07.2007 um 11:45:48
 
Er bekommt aber die NIederlassung nicht, weil wir nicht zusammen leben.

Oder gibt es doch noch eine Lücke??
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Antwort #11 - 13.07.2007 um 11:51:28
 
carabine schrieb am 13.07.2007 um 11:45:48:
Oder gibt es doch noch eine Lücke??

Keine Lücke, er muss die Vorraussetzungen des §9 AUfenthG erfüllen.
Eine NE wegen §28 AufenthG (ehel. Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen) scheidet aus.

Es liegt an ihm ob er mal eine NE bekommt oder nicht.
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carabine
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Antwort #12 - 13.07.2007 um 12:00:37
 
Warum liegt es an ihm? Er kann doch nichts machen diesbezüglich,oder?? Oder was soll er machen?
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Antwort #13 - 13.07.2007 um 12:05:55
 
carabine schrieb am 13.07.2007 um 11:45:48:
Er bekommt aber die NIederlassung nicht, weil wir nicht zusammen leben. 


Sieh es mal so, er bekäme die NE auf absehbare Zeit auch nicht, wenn ihr jetzt wieder zusammenziehen solltet (mal unabhängig von den strafrechtlichen Aspekten).

Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine ABH bei einer derart überraschenden Versöhnung nicht äusserst genau hinschauen würde, zumal er auch noch ein Kind mit der neuen Partnerin hat.

Der Zug NE ist (soweit keine anrechnenbaren Voraufenthalte vorliegen , richtig Muleta) erst mal auf absehbare Zeit wech PUNKT.

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Antwort #14 - 13.07.2007 um 12:07:07
 
carabine schrieb am 13.07.2007 um 12:00:37:
Warum liegt es an ihm? Er kann doch nichts machen diesbezüglich,oder?? Oder was soll er machen?

Natürlich kann er was machen, zB. Arbeiten gehen, seinen LU selbst sicherstellen, keine Sozialhilfe beziehen, keine Starftaten begehen, etc. pp.
So wie alle anderen Ausländer eben auch...
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