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Brauche dringend einen professionellen Rat (Gelesen: 7.230 mal)
carabine
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Antwort #30 - 13.07.2007 um 14:45:38
 
Er hat erst die Ausbildung gemacht und danach fest bei dieser Firma gearbeitet.
Wird ihm dieses angerechnet?
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inge
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Antwort #31 - 13.07.2007 um 15:36:26
 
Zitat:
Er hat erst die Ausbildung gemacht und danach fest bei dieser Firma gearbeitet

Hört sich immer mehr nach "Sturm im Wasserglas" an.
Falls nicht noch irgendwas "ungewöhnliches" (oder gar nicht legales) an Fakten auftauchen sollte, könnte er mit hoher Wahrscheinlichkeit eine NE nach §9 beantragen und auch bekommen. Soll er also mal nich so rumjammern Zwinkernd
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carabine
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Antwort #32 - 13.07.2007 um 15:54:29
 
Ich weiß nur, dass er am Donnerstag bei der Behörde war und die geben den keins, weil wir nicht mehr zusammen wohnen.

An wem soll er sich nun wenden?

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Antwort #33 - 13.07.2007 um 16:01:15
 
Zitat:
An wem soll er sich nun wenden?

Jedenfalls nicht an seinen Frisör ...

Wie gesagt, da wir seinen bisherigen Status nur aus deinen "Erzählungen" kennen, ist es nicht klar, ob nicht noch irgendwas im Raum steht, was wir nicht wissen.
Außerdem (!) - falls für die 5 Jahre eine Anrechnung von Zeiten für die Ausbildung nötig ist - muss er noch 2-3 Wochen warten, da Zeiten des Aufenthalts zwecks eines Studiums oder einer Berufsausbildung erst im GEÄNDERTEN Gesetz zur Häfte angerechnet werden können. Und dieses Gesetz ist noch nicht in Kraft, weil der BuPrä noch nicht unterschrieben hat und weil's noch nicht "veröffentlicht" wurde. VERMUTLICH wird das aber in 2-3 Wochen erledigt sein.
Falls es denn so ist, soll er halt DANN zur ABH und eine NE nach §9 beantragen. Falls dann abgelehnt wird (Ablehnung bevozugt schriftlich) weiß man wenigstens wo genau das Problem liegt. Aktuell wird das nämlich nicht klar, da du leider (ist ja auch eher etwas, was er wissen muss) nicht 100% exakte Daten liefern kannst.

Vlt schlägst du ihm einfach mal vor, dass ER seinen Sachverhalt hier im Forum (mit Daten und Paragraphen) schildert. Sonst kommt's hier schnell zum allseits beliebten "Stille Post"-Spiel ...
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Antwort #34 - 13.07.2007 um 16:03:21
 
Ja, du hast recht. Ich kenne mich mit den Kram nicht aus.

Ich weiß nur, dass er seit 99 hier ist und einen Aufenthalstitel hat. So hat er mir das erklärt vorhin.
Dann hat er eine Ausbildung bekommen,dann fest gearbeitet und dann haben wir geheiratet.

Ich werde ihm das mal vorschlagen.
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Zeppelin
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Antwort #35 - 13.07.2007 um 17:14:56
 
carabine schrieb am 13.07.2007 um 11:30:39:
Dann weiß ich gar nicht warum der so ein Theater macht...

Weil er eben Brasilianer ist...
Ein vergleichbares Problem hat seit geraumer Zeit eine gute Freundin von mir.

Aber was die Frirma, die ihn eigentlich einstellen will, da für ein Problem hat, kapiere ich nicht.
Solange er genug verdient kann er bleiben und bekommt nach einigen Jahren dann auch eine NE.

Sag Deinem Ex, er möge der Fa. nahelegen, sich z.B. mal bei i4a anzumelden um sich schlau zu machen.

Zeppelin
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Antwort #36 - 16.07.2007 um 08:38:36
 
DIe Firma finanziert sein Studium und er hat paralell eine Festeinstellung dort. Die wollen die Gewissheit haben, dass er auch hier bleiben kann, bevor sie Geld in ihm investieren.

DAnn verstehe ich die Behörde aber nicht. Die hätten doch wissen müssen, dass er auch evtl so eine NE bekommt ohne das er mit mir zusammen lebt.
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jetflyer
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Antwort #37 - 16.07.2007 um 09:34:02
 
Zitat:
DAnn verstehe ich die Behörde aber nicht. Die hätten doch wissen müssen, dass er auch evtl so eine NE bekommt ohne das er mit mir zusammen lebt.


Naja, bei einer Behörde bekommt man normalerweise das, was man beantragt. Und wenn man auf dem Formular eine NE beantragt unter den Vorrauss. des §28 als dt.verh. , dann wird das entsprechend überprüft und ggf. gewährt bzw. abgelehnt. Für eine NE nach einem anderen § muß man ja auch andere Unterlagen einreichen und dem Sachbearbeiter schon beim Antrag mitteilen, was man denn erreichen will.

Ansonsten gilt wie eigentlich überall: Vorher schlau machen (z.B.: hier Laut lachend ) oder die ABH zur Beratung kontaktieren und den "richtigen" Antrag stellen.

Liebe Grüße
Jetflyer
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carabine
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Antwort #38 - 16.07.2007 um 09:43:11
 
Ich versuche mich ja ein wenig schlau zu machen.
Nur irgendwie ist es ein bissel kompliziert bzw. finde ich hier keine richtige Antwort. Ich weiß, es fehlen auch Daten usw, aber habe schon paar Postings davor versucht zu schreiben, was er für Genehmigungen hatte.

Aber nur weil wir jetzt nicht mehr zusammen leben, kann es doch nicht sein, dass er die NE nicht bekommt. Und davor die ganzen Jahre, wo er hier war?
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maki
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Antwort #39 - 16.07.2007 um 09:51:19
 
carabine,

solange du uns nicht die Aufenthaltstitel samt §§ nennen kannst, bleibt das alles Spekulation hier.

Falls er Interesse an der NE/AE hat, sollte er vielleciht auch ein bisschen Infos rüberwachsen lassen bzw. sich drum kümmern.

Kann er sich hier anmelden bzw. kannst du diese Infos besorgen?

Gruß,

maki
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Antwort #40 - 16.07.2007 um 10:46:23
 
Ja, das wäre gut, aber das Problem ist, dass er morgen der Firma sagen muss, ob er die NE bekommt oder nicht. Wenn er die nicht bekommt, dann hat er keine Arbeit. Er wäre dann arbeitslos. Und dann muss er ja eh raus, denke ich mal.

Voll der Teufelskreis Smiley

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Antwort #41 - 16.07.2007 um 12:19:52
 
Habe gerade mit der Behörde gesprochen.
Die Zeit ( 1999-2004) wird ihm nicht komplett angerechnet, weil er noch zum Teil Schüler war.
Und der Typ von der Behörde sagte, dass die große Firma ihn auch ohne NE nehmen würde. Er darf ja hier bleiben, solange immer nachgewiesen ist, dass er seinen Lebensunterhalt sichern kann.

Da hilft jetzt nur eins: Er sollte mit AG reden. Wenn sie ihn wirklich haben wollen, dann nehmen Sie ihn auch ohne NE.

Ich kann nichts für ihn tun. Ich habe mich umgemeldet und werde mich nicht mehr ummelden.
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Antwort #42 - 16.07.2007 um 15:08:31
 
Hier der neueste Stand.

Er hat von der Firma eine Festeinstellung ohne Studium angeboten bekommen. In einem Jahr würde sein Studium anfangen und dann braucht er die NE.
Hat er eine Chance, da er einen Sohn hat, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat? Oder zählt das nicht?
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Antwort #43 - 16.07.2007 um 15:30:24
 
Zitat:
da er einen Sohn hat, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat? Oder zählt das nicht?

bringt nix

Zitat:
Die Zeit ( 1999-2004) wird ihm nicht komplett angerechnet, weil er noch zum Teil Schüler war.
[...]
In einem Jahr würde sein Studium anfangen und dann braucht er die NE

Abwarten bis neues Gesetz in Kraft tritt (voraissichtlich bald!) und dann neuen Antrag stellen. Mind. 4 Jahre können evtl zur Hälfte angerechnet werden, dann 2-3 Jahre AE nach 28 und damit ist er schon im 5-Jahres-Zeitraum -> Problem gelöst.
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Antwort #44 - 16.07.2007 um 15:54:07
 
Danke für deine Auskunft! Danke!
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