carabine schrieb am 13.07.2007 um 13:05:16:Ja, aber er bekommt die
NE nicht.
Und warum? weil wir getrennt sind.
Wenn du da noch ein "jetzt noch" einfügst, ungefähr so:
Ja, aber er bekommt die NE jetzt noch nicht.
Und warum? weil wir getrennt sind. ...sind wir uns einig
Man bekommt im Leben nicht immer das was man will wenn man es will.
Hier eine kurze übersicht über die Vorraussetzungen, die
jetzt für ihn gelten:
Zitat:§ 9 Niederlassungserlaubnis
...
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
1. er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
2. sein Lebensunterhalt gesichert ist,
3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungsoder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
4. er in den letzten drei Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden ist,
5. ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
6. er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
7. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
8. er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
9. er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
...
Das ist nicht so unerreichbar...
Ehrlich gesagt verstehe ich das ganze Drama nicht ganz, dass der mögliche Arbeitgeber eine
NE verlangt ist nicht die Schuld des Gesetzgebers und auch nicht eure Schuld weil eure Ehe nicht lange genug gehalten hat.
Gruß,
maki