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abschiebung kosten (Gelesen: 10.021 mal)
Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #15 - 11.07.2007 um 10:44:02
 
ronny schrieb am 11.07.2007 um 10:10:14:


Sicher ?

Beratungshilfe PKH etc.



PKH greift ja auch nur, wenn ein tatsächliches gerichtliches Verfahren durchgeführt wird und die Vorraussetzungen dafür vorliegen. Für die normalen Verhandlungen mit ABH usw. gibts doch sowas nicht (oder?).

Aus der Praxis: Meist nehmen die Anwälte einen Vorschuß um erwähntes Ausfallrisiko zu vermeiden. Das reicht von ein paar Hundert bis zu ein paar Tausend Euro, je nach Fallage.

Ich hatte mal einen Fall, da hatte ich eine Familie abzuschieben und sie erzählten mir, dass sie einen Tag zuvor 5.000 Euro an den Anwalt bezahlt hätten und der hätte ihnen eine Aufenthaltserlaubnis versprochen. Tja.. obs so wahr. Augenrollen

Aber geht natürlich alles nun etwas am Thema vorbei  Smiley
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 11.07.2007 um 11:18:58
 
ronny schrieb am 11.07.2007 um 10:10:14:
Sicher ?

Beratungshilfe PKH etc


Denkst du, dass ein illegal in Deutschland lebender Bürger PKH bekommt?

trixie
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #17 - 11.07.2007 um 11:33:06
 
trixie schrieb am 11.07.2007 um 11:18:58:


Denkst du, dass ein illegal in Deutschland lebender Bürger PKH bekommt?

trixie


Gutes Argument  Smiley
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 11.07.2007 um 12:02:16
 
trixie schrieb am 11.07.2007 um 11:18:58:
Denkst du, dass ein illegal in Deutschland lebender Bürger PKH bekommt?


ja! Wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen (insbes. Gerichtsverfahren, fehlende Mittel und hinreichende Aussicht auf Erfolg).

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

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inge
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Antwort #19 - 11.07.2007 um 12:10:45
 
Gibt's PKH auch dafür, dass ein Anwalt mit der ABH verhandelt?
Momentan sehe ich ja noch nicht mal einen "Prozeß".
Erste Abschiebung ist durch und erledigt, nach der illegalen Einreise geht's jetzt nur darum, dass der Anwalt mit der ABH verhandelt und gleichzeitig "Asyl-Tips" gibt. Käme die PKH dann nicht erst zum Tragen, wenn's um die Ablehnung der Ratenzahlung (momentan hat er keinen Anspruch auf AE, deswegen wird das sowieso NIX werden IMHO) geht, bzw um die Ablehnung des (offensichtlich unbegründeten) Asylantrags?

"Erfolgsaussichten" sind IMO dass, was hier definitv am meisten fehlt.
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serpico
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 11.07.2007 um 12:12:57
 
ja... für alle anwort danke sehr

aber anwalt sagt,wenn abh deinen abschiebung kosten mit raten bezahlen erlaubt,dann wir machen sofort für dich asyl eintrag und sowieso einen eintrag braucht mindestens 2-3 monat das abgelenhnt ist,und diesze zeit ich mach sofort  eure ehe fertig...

und ich glaube alle abh personal nicht wie hier sehr gut und aufpassend...

weil beim diesen kleine dorf geht irgendwie alles Ärgerlich keine ahnung warum aber...
ich habe vieles gehört... jemand muss deutschland verlassen,aber er geht denmark und von denmark er macht heirat in seinen land Schockiert/Erstaunt wirklich...
mit papiere... er schickt seinen papiere mit seinen deutsche freundin und man macht in seinen heimat (irak oder kurde) eine ehe

und dann ohne was zu sagen gehn die abh und abh sagt wie bist du denn hierhin gekommen? er sagt;ja ich musste illegal einreisen,man will mich töten und so...
ja,abh ohne ticket,ohne wisum, gibt er seinen aufhentalt...
er war gar nicht seinen land...

na ja diese anwalt sagt unsere deutsce frau und seinen freund Ärgerlich:
ich mach das schon,hab keine angst...
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 11.07.2007 um 12:18:37
 
Zitat:
ich mach das schon,hab keine angst...

Wenn ich er wäre, würde ich das auch machen. Risiko: Null. Im schlimmsten Fall wird er wieder abgeschoben und schuldet dem dt Staat 12k Euro ... die man sich aber nicht von ihm holen kann. Anwaltskosten sind genausowenig im ausland vollstreckbar.
Vermute aber mal, dass SIE der Mandant ist? Da sie in D lebt und bleiben wird (?), kann der Anwalt sich sicherlich Hoffnung machen irgendwann zu seinem Geld zu kommen.
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serpico
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Antwort #22 - 12.07.2007 um 00:18:12
 
wenn ich was neues höre ich schreibe weiter...

danke für alle antwort...
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serpico
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 12.07.2007 um 02:23:31
 
ich bin mal gespant,wie wird denn diese sache gehen...

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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #24 - 19.07.2007 um 10:50:04
 
warum reist er nicht mit seiner deutschen freundin in sein heimatland und die heiraten dort ??
ist doch letztendlich günstiger als hier einen teueren anwalt zu bezahlen
zumal die abschiebungskosten auch noch gezahlt werden müssen


@serpico
ich finde dein avatar sehr unpassend oder haben schusswaffen eine besondere bedeutung für dich?
meiner meinung nach gehört sowas nicht hier hin
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #25 - 19.07.2007 um 11:36:48
 
ChicaLoca schrieb am 19.07.2007 um 10:50:04:
@serpico
ich finde dein avatar sehr unpassend oder haben schusswaffen eine besondere bedeutung für dich?
meiner meinung nach gehört sowas nicht hier hin 


Hi,

ich persönlich finde bspw. animierte Avatare nervig Zwinkernd

Aber es ist alles eine Geschmacksfrage und sollte es bleiben, solange da keine rechtswidrigen und/ oder kritischen Inhalte drin sind.

Und da sich sowohl unsere Rechtsprechung, das BKA und die EUlen noch nicht mal einig sind ob des abgebildete Ding eine Waffe oder Spielzeug ist, sollten wir die Diskussin hiermit beenden Zwinkernd

Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 19.07.2007 um 11:49:41
 
@ChicaLoca

dieses Schild gilt auch für Experten Zwinkernd
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #27 - 19.07.2007 um 11:51:28
 
Eure Wünsche sind mir Befehl  Zwinkernd
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serpico
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Antwort #28 - 21.07.2007 um 01:29:58
 
ChicaLoca schrieb am 19.07.2007 um 10:50:04:
@serpico
ich finde dein avatar sehr unpassend oder haben schusswaffen eine besondere bedeutung für dich?
meiner meinung nach gehört sowas nicht hier hin


das war nur eine avatar...
aber ich habe für dich geandert... Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #29 - 21.07.2007 um 15:39:56
 
Bei der Konstellation geht der Rechtsanwalt aber gefährliche Wege und dürfte sich nicht wundern, wenn er sich mal den Konsequenzen stellen muss.

§ 84 AsylVfG

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen Ausländer verleitet oder dabei unterstützt, im Asylverfahren vor dem Bundesamt oder im gerichtlichen Verfahren unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen, um seine Anerkennung als Asylberechtigter oder die Feststellung, daß die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen, zu ermöglichen.

(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. für eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen läßt oder

2. wiederholt oder zugunsten von mehr als fünf Ausländern handelt.

proll
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