steini007 schrieb am 06.06.2010 um 16:45:31:Wenn nun am 13.01.2011 die Ausreise stattfindet und am 14.01.2011 eine erneute Einreise stattfindet, wäre das der Beginn des neuen Bezugszeitraums mit der Möglichkeit 90 Tage zu bleiben
Wenn nun am 27.12.2010 die Ausreise stattfindet und am 28.12.2010 die erneute Einreise vermerkt ist, würde der neue Bezugszeitraum beginnen, mit der Möglichkeit von 90 Tagen und der Aufenthalt wäre - fast - 102 Tage im Stück; wieder vorausgesetzt, das Visum ist entsprechend gültig.
Zu 1.) Ja es würde ein neuer Bezugszeitraum/Halbjahr beginnen, in dem wieder 90 Tage Aufenthalt möglich sind, sofern das Visum diesen Angaben entspricht.
Zu 2.) Es wären 103 Tage (Tag der Einreise mitrechnen). Der 28.12. würde den neuen Bezugszeitraum eröffnen. Wo ist das Problem? Theoretisch kann ich einen Aufenthalt von 179 Tagen erreichen, mit einer kleinen Unterbrechung.
Folgendes Bsp.: Jahesvisum für die mehrfache Einreise
Gültig 01.01.2010 bis 31.12.2010
Ersteinreise: 01.01. bis 01.01. (Ausreise) = (1 Tag) Eröffnung des Bezugszeitraum bis zum 30.06.2010
erneute Einreise: 03.04.10 bis 30.06.10 (Ausreise) = 89 Tg.
neue "erste" Einreise/neuer Bezugszeitraum: 01.07.10 bis 28.09.10 Ausreise = 90 Tage
Nächster Bezugszeitraum erst am 01.01.2011
Fast 179 Tage am Stück!
@Petersburger: Schau mal im Bot-Urteil in die Randnummern 37 bis 42, da steht, dass der Reisende nach Ende des Halbjahres/Bezugszeitraum ausreisen muss, egal ob er die 90 Tage ausgenutzt hat oder nicht. Auch die Aneinanderreihung von Aufenthalten nach der oben beschriebenen Berechnung ist erlaubt. Jedoch muss nach Ende des Bezugszeitraumes/Halbjahr die Ausreise erfolgen. Sollte diese Variante nicht gewollt sein, muss der europäische Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen ändern lautete der Tenor des Generalanwalts.
Gruß
Beppo