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Frage zu deutschem Reisedokument (Gelesen: 10.654 mal)
KS02
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Antwort #15 - 20.06.2007 um 20:31:44
 
Zitat:

Wenn deine Mutter eine AE nach 25 Abs. 3 hat, kann auf einen Nationalpass verzichtet werden (§ 5 Abs. 3 AufenthG).

Warum hat deine Muter Abschiebeschutz durch das Bundesamt erhalten ? Aus gesundheitlichen Gründen ?

Bei AE nach 25 Abs. 5 ist in der Regel nicht von der Passpflicht abzusehen. Dann seit Ihr mit der AE als Ausweisersatz schon relativ gut bedient.

proll


Ja meine Mutter hat aus gesundheitlichen Gründen ein Abschiebeschutz bekommen
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Antwort #16 - 20.06.2007 um 20:38:11
 
Will deine ganze Familie in den Kosovo reisen, weil du vorhin die Kosten der Passbeschaffung für die ganze Familie vorgerechnet hast.

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Antwort #17 - 20.06.2007 um 20:38:33
 
maki schrieb am 20.06.2007 um 20:14:42:

In Österreich sollte es keine Probleme geben, wie es mit Slowenien/Kroatien/Bosnien/Montenegro aussieht erfährst du auf deren Konsulat.

Der Flug wäre empfehlenswert, sind doch einige Grenzen die du passieren musst.

Gruß,

maki

Flug ist leider viel zu Teuer (420€hin- und zurück)
Da Slowenien ein EU-Mitglied ist gibt es kein Problem denke ich. Die kroatische Botschaft in Düsseldorf hat mein Vater heute angerufen(weil er kroatisch spricht) und die meinten, dass es mit einem deutschen Reisedokument bei der der Einreise in Kroatien keine Schwierigkeiten geben würde. Kann mir einer sagen, wo ich die Telefonnummern der bosnischen und Montenegrischen Botschaft finden kann(Internetseite). Muss man überhaupt Bosnien passieren, wenn man immer am Meer entlang(Kroatien) fährt?

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten
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Antwort #18 - 20.06.2007 um 20:42:02
 
Zitat:
Will deine ganze Familie in den Kosovo reisen, weil du vorhin die Kosten der Passbeschaffung für die ganze Familie vorgerechnet hast.

proll


Ja ein UNMIK Pass kostet 60€. Man braucht auch keine neuen Geburtsurkunden und Staatsangehörigkeit in Serbien zu holen, wenn man eine alte Geburtsurkunde hat und einen alten jugoslawischen Pass besitzt. Alte Geburtsurkunden und alte jugoslawische Pässe besitzen wir alle. Insgesamt würde dann der Pass 60€ pro PErson kosten und damit wesentlich billiger als hier beim serbischen Konsulat. Außerdem würden wir dann unsere Verwandten nach 13 Jahren treffen und ich will unbedingt mein Opa sehen, weil er erkrankt ist und ich nicht weiß, ob ich dann ihn jemals noch mal sehen kann.
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Antwort #19 - 20.06.2007 um 21:02:27
 
KS02 schrieb am 20.06.2007 um 20:31:44:
Ja meine Mutter hat aus gesundheitlichen Gründen ein Abschiebeschutz bekommen 

Zitat:
Will deine ganze Familie in den Kosovo reisen

KS02 schrieb am 20.06.2007 um 20:42:02:
Ja


Wenn ich mal so zusammenfassen darf:
Ihr könntet euch serbische Pässe ausstellen lassen, tut dies aber nicht, weil es euch zu teuer ist ?

Deine Mutter hat aus gesundheitlichen Gründen Abschiebeschutz bekommen, weil Ihre Krankheit im Kosovo nicht behandelbar ist, will jetzt aber Urlaub im Kosovo machen ?

Kann es sein, dass hier irgendetwas nicht stimmen kann und ihr m.E. bei dieser Vorgehensweise nicht auf die Hilfe dt. Behörden einen Anspruch haben könnt ?

proll
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Antwort #20 - 20.06.2007 um 21:48:52
 
Zitat:




Wenn ich mal so zusammenfassen darf:
Ihr könntet euch serbische Pässe ausstellen lassen, tut dies aber nicht, weil es euch zu teuer ist ?

Deine Mutter hat aus gesundheitlichen Gründen Abschiebeschutz bekommen, weil Ihre Krankheit im Kosovo nicht behandelbar ist, will jetzt aber Urlaub im Kosovo machen ?

Kann es sein, dass hier irgendetwas nicht stimmen kann und ihr m.E. bei dieser Vorgehensweise nicht auf die Hilfe dt. Behörden einen Anspruch haben könnt ?

proll

Gründe warum wir kein Geld ausgeben um die Geburtsurkunden, Staatsangehörigkeiten von Verwandten zu kommen zu lassen:
1.Insgesamt würden die Pässe mit den kosten für die Geburtsurkunden, Staatsangehörigkeiten und das was das serbische Konsulat für ein Pass nimmt 2160€ betragen. Das ist viel Geld und für uns im moment nicht finanzierbar , da die Gehälter von meinem Bruder und meinem Vater nicht gerade hoch sind.

2. Es ist oft vorgekommen, dass die Geburtsurkunden, Staatsangehörigkeiten, die von Verwandten zugeschickt worden sind vom serbischen Konsulat nicht akzeptiert wurden, weil sie gefälscht seien. Dies hat uns unserer Anwalt gesagt und uns davon abgeraten die Staatsangehörigkeiten, Geburtsurkunden von Verwandten zu geschickt zu bekommenm, weil das Risiko zu hoch sei, dass die Dokumente gefälscht seien(mein Anwalt hat mit diesen Sachen reichlich Erfahrung).

3. Wir haben alte jugoslawische Pässe, alte Geburtsurkunde, und meine Eltern haben sogar noch ein alten jugoslawischen Personalausweis. Diese würden bei allen anderen Konsulaten reichen um einen Pass zu bekommen. Nur das serbische Konsulat denkt nicht daran uns einen serbischen Pass zu stellen mit den alten jugoslawischen Dokumenten. Wir warten schon seit Januar 06. Das ist alles Geld macherrei von den serbischen Behörden.

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Antwort #21 - 20.06.2007 um 22:10:15
 
KS02 schrieb am 20.06.2007 um 13:28:33:
Meine Verwandten haben gesagt, dass das für 1 Person 200€ kostet. Da wir 6 Personen in der Familie sind würde das 1200€ koste. Dann kämen noch ca.160€ dazu für jeden einzelnen Pass, den das serbische Konsulat erstellt. Also insgesamt:2160€. 

Das sind nach deiner Rechnung 360,--€ pro Pass. Müssen die denn alle gleichzeitig ausgestellt werden oder könnte man alle drei Moante einen beantragen ?

KS02 schrieb am 20.06.2007 um 21:48:52:
2. Es ist oft vorgekommen, dass die Geburtsurkunden, Staatsangehörigkeiten, die von Verwandten zugeschickt worden sind vom serbischen Konsulat nicht akzeptiert wurden, weil sie gefälscht seien. Dies hat uns unserer Anwalt gesagt und uns davon abgeraten die Staatsangehörigkeiten, Geburtsurkunden von Verwandten zu geschickt zu bekommenm, weil das Risiko zu hoch sei, dass die Dokumente gefälscht seien(mein Anwalt hat mit diesen Sachen reichlich Erfahrung). 

Da habe ich aber gerade mit dem serb. GK in Düsseldorf aber andere Erfahrungen gemacht. Hilft der Anwalt wirklich ?
Gerade die ABH's könnten bei Vorlage der von Verwandten besorgten Dokumente hilfreich Beiseite stehen !

Und was ist hiermit ?
Zitat:
Deine Mutter hat aus gesundheitlichen Gründen Abschiebeschutz bekommen, weil Ihre Krankheit im Kosovo nicht behandelbar ist, will jetzt aber Urlaub im Kosovo machen ? 


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Antwort #22 - 20.06.2007 um 23:07:13
 
Zitat:

Das sind nach deiner Rechnung 360,--€ pro Pass. Müssen die denn alle gleichzeitig ausgestellt werden oder könnte man alle drei Moante einen beantragen ?


Da habe ich aber gerade mit dem serb. GK in Düsseldorf aber andere Erfahrungen gemacht. Hilft der Anwalt wirklich ?
Gerade die ABH's könnten bei Vorlage der von Verwandten besorgten Dokumente hilfreich Beiseite stehen !

Und was ist hiermit ?


proll

Ja also der Anwalt hilft uns wo er nur kann. Mein Vater war ja ca.10 mal schon beim serbischen Konsulat. Die haben seinen alten Dokumente nicht akzeptiert sprich alten jugoslawischen Pass und Geburtsurkunde. Dann hat unserer Anwalt eine Frau eingeschaltet, die beim Ausländeramt in Düsseldorf arbeitet. Die hilft Kosovo-Albanern einen serbischen Pass zu bekommen. Erst ale mein Vater mit ihr dahin gegangen ist, wurden die Dokumente akzeptiert und der Antrag konnte gestellt werden für die serbischen Pässe beim serbischen  Konsulat in Düsseldorf.

Ich weiß nicht ob man nach 3 Monaten einen beantragen kann. Ich und mein Vater haben auch überlegt, dass nur ich und mein Vater nach Kosovo fahren(wenn die Ausländerbehörde das deutsche Reisedokument ausstellt) und wir uns dann einen UNMIK-Pass machen im Kosovo und für die anderen Familienmitglieder die Staatsangehörigkeiten und die Geburtsurkunden mit nehmen und dann damit zum Konsulat gehen, wenn wir wieder in Deutschland sind. Das mit meiner Mutter hätte sich dann auch erledigt, wenn wir dann die Dokument aus Kosovo mitnehmen. Dann würden auch die Kosten entfallen, weil wir ja dann die Dokument selber vom Amt holen würden.

Wäre dieser andere Vorschlag besser?

MfG
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« Zuletzt geändert: 20.06.2007 um 23:19:27 von KS02 »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 21.06.2007 um 07:54:09
 
KS02 schrieb am 20.06.2007 um 23:07:13:
Wäre dieser andere Vorschlag besser? 


Nö, denn es ändert nichts am eigentlichen SV und der Pflicht zur Passbeschaffung.
Das dt. Reisedokument wird jedenfalls nicht ausgestellt, wenn es euch zumutbar ist,
einen Pass zu beschaffen. Die geplante Reise in die Heimat finde ich bei eurem
Aufenthaltsstatus mehr als bedenklich.
Die Passbeschaffung aus finanziellen Gründen abzulehnen, ist kein Grund ein RAW
auszustellen !


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Antwort #24 - 21.06.2007 um 08:13:20
 
Zitat:
Nö, denn es ändert nichts am eigentlichen SV  


Hi,
aber der eigentliche SV spricht doch davon, dass
diese Woche ein Reiseausweis für Ausländer aus-
gestellt wird (siehe Posting #1).

Zitat:
Die geplante Reise in die Heimat finde ich bei eurem
Aufenthaltsstatus mehr als bedenklich.

Wir wissen nur, welche AE vorliegt. Warum diese
konkret ausgestellt wurden, wissen wir nicht. Ge-
sundheitliche Gründe können z.B. auch
bedeuten, dass jemand alle vier Wochen medi-
zinische Leistungen in Anspruch nehmen muss,
die er im Heimatland nicht erhalten kann, dass
auf der anderen Seite aber nichts dagegen spricht,
innerhalb der vier Wochen zu reisen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #25 - 21.06.2007 um 08:38:19
 
Mick schrieb am 21.06.2007 um 08:13:20:
aber der eigentliche SV spricht doch davon, dass
diese Woche ein Reiseausweis für Ausländer aus-
gestellt wird (siehe Posting #1).  

.... aber auch für die gesamte Familie beantragt und ausgestellt werden soll ...
Aber wir wissen auch, dass die ABH das eigentlich nicht dürfte bei Kenntnis des SV !

Mick schrieb am 21.06.2007 um 08:13:20:
Wir wissen nur, welche AE vorliegt. Warum diese
konkret ausgestellt wurden, wissen wir nicht. Ge-
sundheitliche Gründe können z.B. auch  
bedeuten, dass jemand alle vier Wochen medi-
zinische Leistungen in Anspruch nehmen muss,  
die er im Heimatland nicht erhalten kann, dass  
auf der anderen Seite aber nichts dagegen spricht,  
innerhalb der vier Wochen zu reisen

... du könntest Recht haben, aber mein Erfahrung zeigt mir, dass ich hier lieber nicht weiter fragen möchte .....

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Antwort #26 - 21.06.2007 um 08:52:45
 
Zitat:

.... aber auch für die gesamte Familie beantragt und ausgestellt werden soll ...
Aber wir wissen auch, dass die ABH das eigentlich nicht dürfte bei Kenntnis des SV !

Hi,
da widerspreche ich energisch. Bei dem geschilderten SV
kann eine ABH durchaus im Rahmen der Ermessenaus-
übung zu dem Schluss kommen, einen RA für Ausländer
auszustellen. Die Frage, ob die geschilderten Passbe-
mühungen als ausreichend anerkannt werden und ob man
zu dem Schluss kommt, dass derzeit die Voraussetzungen
für die Ausstellung eines RA vorliegen, entscheidet die be-
teiligte ABH für sich. Hier durch die Blume Rechtswidrigkeit
zu unterstellen, halte ich für gewagt.

Zitat:
... du könntest Recht haben, aber mein Erfahrung zeigt mir, dass ich hier lieber nicht weiter fragen möchte .....

Genau, Du könntest Recht haben, ich könnte Recht haben.
Und weil das so ist, halte ich Rückschlüsse wie

Zitat:
Die geplante Reise in die Heimat finde ich bei eurem
Aufenthaltsstatus mehr als bedenklich.

für nicht legitim.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #27 - 21.06.2007 um 10:33:53
 
Mick schrieb am 21.06.2007 um 08:52:45:
da widerspreche ich energisch. 

... da widerspreche ich auch energisch. Die Diskussion hatten wir ja schon. Aber nochmal und abschließend:
die Zumutbarkeit für die Ausstellung von dt. RA für Ausländer ist mit Sicherhiet nicht an der Höhe der Gebühren von maximal 360,-- € festzumachen. Und allein das ist im Sachverhalt der Grund, warum er kein serbisches Dokument hat. Der Ausländer kann in diesem Sinne kein Wunschkonzert bestellen.
Bei diesem Sachverhalt hat die ABH kein Ermessen !

Mick schrieb am 21.06.2007 um 08:52:45:
Hier durch die Blume Rechtswidrigkeit zu unterstellen, halte ich für gewagt.

Ich nicht.

Zitat:
...aber mein Erfahrung zeigt mir...

... ist ein nicht zu vernachlässigender Aspekt  Zwinkernd

Mick schrieb am 21.06.2007 um 08:52:45:
halte ich Rückschlüsse wie 
Zitat:
Die geplante Reise in die Heimat finde ich bei eurem
Aufenthaltsstatus mehr als bedenklich.
für nicht legitim. 
 
Hier werden zwei Postings von verschiedenen Usern vermischt, aber nicht kenntlich gemacht.

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Antwort #28 - 21.06.2007 um 10:56:03
 
Zitat:
... da widerspreche ich auch energisch. Die Diskussion hatten wir ja schon. Aber nochmal und abschließend: 
die Zumutbarkeit für die Ausstellung von dt. RA für Ausländer ist mit Sicherhiet nicht an der Höhe der Gebühren von maximal 360,-- € festzumachen. Und allein das ist im Sachverhalt der Grund, warum er kein serbisches Dokument hat. Der Ausländer kann in diesem Sinne kein Wunschkonzert bestellen. 
Bei diesem Sachverhalt hat die ABH kein Ermessen ! 

Aber selbstverständlich hat sie Ermessen. Für die
Ausstellung des Reiseausweises hat sie zu entscheiden,
ob die derzeitigen Aktivitäten bzgl. Passbeschaffung aus-
reichend sind/waren. Und vorliegend ist die ABH offensicht-
lich zu dem Schluss gekommen, dass dieses der Fall war,
und dass die Beschaffung eines Passes (derzeit?) nicht zu-
mutbar ist.
Zitat:
Und allein das ist im Sachverhalt der Grund, warum er kein serbisches Dokument hat.

Wenn es so wäre, hättest Du Recht. Ich habe den Sachver-
halt aber so verstanden, dass die Passbeschaffung derzeit
noch läuft, und dass lediglich Überlegungen hinsichtlich der
Gebührengeschichte etc. stattfinden.
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Zitat:
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Antwort #29 - 21.06.2007 um 11:03:21
 
Ich werde euch in den nächsten Tagen informieren, was die Ausländerbehörde entschieden hat



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