Zitat: .... aber auch für die gesamte Familie beantragt und ausgestellt werden soll ...
Aber wir wissen auch, dass die
ABH das eigentlich nicht dürfte bei Kenntnis des SV !
Hi,
da widerspreche ich energisch. Bei dem geschilderten SV
kann eine
ABH durchaus im Rahmen der Ermessenaus-
übung zu dem Schluss kommen, einen RA für Ausländer
auszustellen. Die Frage, ob die geschilderten Passbe-
mühungen als ausreichend anerkannt werden und ob man
zu dem Schluss kommt, dass derzeit die Voraussetzungen
für die Ausstellung eines RA vorliegen, entscheidet die be-
teiligte
ABH für sich. Hier durch die Blume Rechtswidrigkeit
zu unterstellen, halte ich für gewagt.
Zitat:... du könntest Recht haben, aber mein Erfahrung zeigt mir, dass ich hier lieber nicht weiter fragen möchte .....
Genau, Du könntest Recht haben, ich könnte Recht haben.
Und weil das so ist, halte ich Rückschlüsse wie
Zitat:Die geplante Reise in die Heimat finde ich bei eurem
Aufenthaltsstatus mehr als bedenklich.
für nicht legitim.