i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Frage zu deutschem Reisedokument
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1182262261

Beitrag begonnen von gzim123 am 19.06.2007 um 16:11:01

Titel: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von gzim123 am 19.06.2007 um 16:11:01
Hallo zusammen
Ich habe eine Frage. Ich bin Kosovo-Albaner, das heißt serbischer Staatsbürger. Ich lebe seit 13 Jahren in Deutschland und habe seit 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis. Ich besitze im moment einen Ausweisersatz. Ich habe im Januar 2006 beim serbischen Konsulat einen serbischen Pass beantragt. Seit dem war ich sehr oft beim serbischen Konsulat in Düsseldorf. Sie haben mich immer "vertröstet". Sie haben immer gesagt, dass ich in 2 Monaten kommen soll, obwohl ich alle erforderlichen Unterlagen(alten jugoslawischen Reisepass, Personalausweis) abgegeben habe. Aus dem serbischen Pass ist nix geworden. Ich will unbedingt diesen Sommer(Juli) nach Kosovo fahren mit dem Auto von Deutschland aus über Österreich, Slowenien, Kroatien, Montenegro. Im Kosovo will ich unbedingt meine Verwandten besuchen nach 13 Jahren und einen UNMIK-Pass machen. Ich bekomme voraussichtlich diese Woche, nach langen Verhandlungen seitens meines Anwaltes mit dem Ausländeramt, ein deutsches Reisedokument(also einen Pass zum Reisen vom Ausländeramt für Ausländer). Kann ich damit von Deutschland aus über Österreich, Kroatien, Montenegro nach Kosovo mit dem Auto fahren oder brauche ich für irgend ein Land ein Visum?
Gibt es vielleicht irgendeine Internetseite, wo man nach schauen kann, für welches Land das deutsche Reisedokument gilt und für welches man ein Visum braucht?


Vielen Dank im Vorraus

MfG


Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von Ralf am 20.06.2007 um 11:40:15

KS02 schrieb am 19.06.2007 um 16:11:01:
für welches Land das deutsche Reisedokument gilt


Da steht grundsätzlich folgendes drin: "Gültig für alle Länder außer xyz".
Wobei an Stelle von xyz das Land steht, dessen Staatsangehörigkeit der
Inhaber besitzt. Eine Reise nach Serbien incl. Kosovo ist damit also nicht drin.

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von proll am 20.06.2007 um 12:24:59

KS02 schrieb am 19.06.2007 um 16:11:01:
ich alle erforderlichen Unterlagen(alten jugoslawischen Reisepass, Personalausweis) abgegeben habe.  

Meines Wissens gehört zu den erforderlichen Unterlagen auch ein Staatsangehörigkeitsausweis, der nicht älter als 6 Monate sein darf.

Folglich hast du doch nicht alles vorgelegt und dir dürfte damit kein dt. Reiseausweis ausgestellt werden.

proll

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von Muleta am 20.06.2007 um 12:34:27

Ralf schrieb am 20.06.2007 um 11:40:15:
Da steht grundsätzlich folgendes drin: "Gültig für alle Länder außer xyz".
Wobei an Stelle von xyz das Land steht, dessen Staatsangehörigkeit der
Inhaber besitzt. Eine Reise nach Serbien incl. Kosovo ist damit also nicht drin.


das ist zwar die praktizierte Variante, deckt sich aber nicht ganz mit § 9 Abs. 1 Satz 2 AufenthV. Ob beim Fragesteller wirklich ein Ausnahmefall vorliegt, ist zwar zweifelhaft, aber immerhin denkbar.

Muleta

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von gzim123 am 20.06.2007 um 12:42:15

Ralf schrieb am 20.06.2007 um 11:40:15:


Da steht grundsätzlich folgendes drin: "Gültig für alle Länder außer xyz".
Wobei an Stelle von xyz das Land steht, dessen Staatsangehörigkeit der
Inhaber besitzt. Eine Reise nach Serbien incl. Kosovo ist damit also nicht drin.


Erst mal vielen Dank für die Antworten
Da kann ich nicht zu stimmen. Mein Anwalt hat gesagt, dass man durch Serbien nicht fahren kann mit dem deutschem Reisedokument, aber ins Kosovo kann man fahren, weil da ja die UNMIK die Grenzkontrollen macht. Also das ich über Serbien nicht fahren darf, dass wusste ich schon. Außerdem könnte ich mit meinen Ausweisersatz mit dem Flugzeug nach Kosovo fliegen aber nicht nach Serbien. Mit Flugzeug ist mir aber leider zu teuer(420€ hin- und zurück)



Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von gzim123 am 20.06.2007 um 12:44:46

schrieb am 20.06.2007 um 12:24:59:

Meines Wissens gehört zu den erforderlichen Unterlagen auch ein Staatsangehörigkeitsausweis, der nicht älter als 6 Monate sein darf.

Folglich hast du doch nicht alles vorgelegt und dir dürfte damit kein dt. Reiseausweis ausgestellt werden.

proll

Ja normalerweise muss das serbische Konsulat diesen Staatsangehörigkeitsausweis aus Serbien zu geschickt bekommen. Habe dafür ja 34€ pro Person bezahlt.

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von proll am 20.06.2007 um 13:15:54
Es ist auch zumutbar, sich diesen Staatsangehörigkeitsausweis selbst über Verwandte/Bekannte im heimatland zu beschaffen. Geht auch viel schneller und ist auch billiger.
Würde ich an eurer Stelle mal probieren, bevor ihr euch an die ABH wendet.

proll

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von gzim123 am 20.06.2007 um 13:28:33

schrieb am 20.06.2007 um 13:15:54:
Es ist auch zumutbar, sich diesen Staatsangehörigkeitsausweis selbst über Verwandte/Bekannte im heimatland zu beschaffen. Geht auch viel schneller und ist auch billiger.
Würde ich an eurer Stelle mal probieren, bevor ihr euch an die ABH wendet.

proll

Ja diese Möglichkeit haben wir auch schonversucht. Aber es scheitert am Preis. Meine Verwandten haben gesagt, dass das für 1 Person 200€ kostet. Da wir 6 Personen in der Familie sind würde das 1200€ koste. Dann kämen noch ca.160€ dazu für jeden einzelnen Pass, den das serbische Konsulat erstellt. Also insgesamt:2160€. Und das können wir uns nicht leisten. Diese Möglichkeit haben wir auch mit unseren Anwalt besprochen, der uns für die Besorgung der Pässe sehr hilft, jedoch meinte er, dass oft dann das serbischeKonsulat sagt, dass die Dokumente(Staatsangehörigkeit nicht älter als 6 Monate und Geburtsurkunde nicht älter als 6 Monate) gefälscht seien.

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von proll am 20.06.2007 um 15:59:21
Tja, wenn es nur an den zu zahlenden -sicherlich und unbestritten hohen - Gebühren liegt, dass ihr keinen serbischen Pass bekommen könnt, darf euch die ABH keinen dt. Reiseausweis ausstellen.

Denn auch die Bezahlung relativ hoher Gebühren ist zumutbar.

proll

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von Muleta am 20.06.2007 um 16:54:31

KS02 schrieb am 19.06.2007 um 16:11:01:
habe seit 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis.


Was für eine AE ist denn das genau?
Und wovon bestreitest Du Deinen Lebensunterhalt?

Muleta

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von gzim123 am 20.06.2007 um 17:41:11

Muleta schrieb am 20.06.2007 um 16:54:31:
Was für eine AE ist denn das genau?
Und wovon bestreitest Du Deinen Lebensunterhalt?

Muleta

Also bei uns in der Familie hat mein Bruder eine Festeinstellung und mein Vater auch. Wir beziehen keine Sozialhilfe oder irgendwas anderes. Bei uns allen außer bei meiner Mutter steht im Ausweisersatz: AUFENTHALTSERLAUBNIS §25 Abs.5 AufenthG
Bei meiner Mutter steht: AUFENTHALTSERLAUBNIS §25 Abs.3 AufenthG

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von Muleta am 20.06.2007 um 17:53:14

KS02 schrieb am 20.06.2007 um 17:41:11:
[Art des Aufenthaltstitels]
Also bei uns in der Familie hat mein Bruder eine Festeinstellung und mein Vater auch. Wir beziehen keine Sozialhilfe oder irgendwas anderes. Bei uns allen außer bei meiner Mutter steht im Ausweisersatz: AUFENTHALTSERLAUBNIS §25 Abs.5 AufenthG
Bei meiner Mutter steht: AUFENTHALTSERLAUBNIS §25 Abs.3 AufenthG


dann scheidet auch eine sonst denkbare Übernahme der Passbeschaffungskosten durch das Sozialamt vermutlich schon wegen zu hoher Einkünfte aus.

Muleta

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von proll am 20.06.2007 um 20:10:26

KS02 schrieb am 20.06.2007 um 17:41:11:
AUFENTHALTSERLAUBNIS §25 Abs.3 AufenthG  

Wenn deine Mutter eine AE nach 25 Abs. 3 hat, kann auf einen Nationalpass verzichtet werden (§ 5 Abs. 3 AufenthG).

Warum hat deine Muter Abschiebeschutz durch das Bundesamt erhalten ? Aus gesundheitlichen Gründen ?

Bei AE nach 25 Abs. 5 ist in der Regel nicht von der Passpflicht abzusehen. Dann seit Ihr mit der AE als Ausweisersatz schon relativ gut bedient.

proll

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von maki am 20.06.2007 um 20:14:42

KS02 schrieb am 19.06.2007 um 16:11:01:
Kann ich damit von Deutschland aus über Österreich, Kroatien, Montenegro nach Kosovo mit dem Auto fahren oder brauche ich für irgend ein Land ein Visum?  

In Österreich sollte es keine Probleme geben, wie es mit Slowenien/Kroatien/Bosnien/Montenegro aussieht erfährst du auf deren Konsulat.

Der Flug wäre empfehlenswert, sind doch einige Grenzen die du passieren musst.

Gruß,

maki

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von proll am 20.06.2007 um 20:24:02

KS02 schrieb am 19.06.2007 um 16:11:01:
Ich besitze im moment einen Ausweisersatz


Grob gesagt ist ein Ausweisersatz ein nationales Identitätsdokument, welches in der Regel nicht international anerkannt ist und somit Auslandsreisen (insbesondere außerhalb der EU) nicht möglich sein dürften.

proll

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von gzim123 am 20.06.2007 um 20:31:44

schrieb am 20.06.2007 um 20:10:26:

Wenn deine Mutter eine AE nach 25 Abs. 3 hat, kann auf einen Nationalpass verzichtet werden (§ 5 Abs. 3 AufenthG).

Warum hat deine Muter Abschiebeschutz durch das Bundesamt erhalten ? Aus gesundheitlichen Gründen ?

Bei AE nach 25 Abs. 5 ist in der Regel nicht von der Passpflicht abzusehen. Dann seit Ihr mit der AE als Ausweisersatz schon relativ gut bedient.

proll


Ja meine Mutter hat aus gesundheitlichen Gründen ein Abschiebeschutz bekommen

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von proll am 20.06.2007 um 20:38:11
Will deine ganze Familie in den Kosovo reisen, weil du vorhin die Kosten der Passbeschaffung für die ganze Familie vorgerechnet hast.

proll

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von gzim123 am 20.06.2007 um 20:38:33

maki schrieb am 20.06.2007 um 20:14:42:

In Österreich sollte es keine Probleme geben, wie es mit Slowenien/Kroatien/Bosnien/Montenegro aussieht erfährst du auf deren Konsulat.

Der Flug wäre empfehlenswert, sind doch einige Grenzen die du passieren musst.

Gruß,

maki

Flug ist leider viel zu Teuer (420€hin- und zurück)
Da Slowenien ein EU-Mitglied ist gibt es kein Problem denke ich. Die kroatische Botschaft in Düsseldorf hat mein Vater heute angerufen(weil er kroatisch spricht) und die meinten, dass es mit einem deutschen Reisedokument bei der der Einreise in Kroatien keine Schwierigkeiten geben würde. Kann mir einer sagen, wo ich die Telefonnummern der bosnischen und Montenegrischen Botschaft finden kann(Internetseite). Muss man überhaupt Bosnien passieren, wenn man immer am Meer entlang(Kroatien) fährt?

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von gzim123 am 20.06.2007 um 20:42:02

schrieb am 20.06.2007 um 20:38:11:
Will deine ganze Familie in den Kosovo reisen, weil du vorhin die Kosten der Passbeschaffung für die ganze Familie vorgerechnet hast.

proll


Ja ein UNMIK Pass kostet 60€. Man braucht auch keine neuen Geburtsurkunden und Staatsangehörigkeit in Serbien zu holen, wenn man eine alte Geburtsurkunde hat und einen alten jugoslawischen Pass besitzt. Alte Geburtsurkunden und alte jugoslawische Pässe besitzen wir alle. Insgesamt würde dann der Pass 60€ pro PErson kosten und damit wesentlich billiger als hier beim serbischen Konsulat. Außerdem würden wir dann unsere Verwandten nach 13 Jahren treffen und ich will unbedingt mein Opa sehen, weil er erkrankt ist und ich nicht weiß, ob ich dann ihn jemals noch mal sehen kann.

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von proll am 20.06.2007 um 21:02:27

KS02 schrieb am 20.06.2007 um 20:31:44:
Ja meine Mutter hat aus gesundheitlichen Gründen ein Abschiebeschutz bekommen  


schrieb am 20.06.2007 um 20:38:11:
Will deine ganze Familie in den Kosovo reisen


KS02 schrieb am 20.06.2007 um 20:42:02:
Ja


Wenn ich mal so zusammenfassen darf:
Ihr könntet euch serbische Pässe ausstellen lassen, tut dies aber nicht, weil es euch zu teuer ist ?

Deine Mutter hat aus gesundheitlichen Gründen Abschiebeschutz bekommen, weil Ihre Krankheit im Kosovo nicht behandelbar ist, will jetzt aber Urlaub im Kosovo machen ?

Kann es sein, dass hier irgendetwas nicht stimmen kann und ihr m.E. bei dieser Vorgehensweise nicht auf die Hilfe dt. Behörden einen Anspruch haben könnt ?

proll

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von gzim123 am 20.06.2007 um 21:48:52

schrieb am 20.06.2007 um 21:02:27:




Wenn ich mal so zusammenfassen darf:
Ihr könntet euch serbische Pässe ausstellen lassen, tut dies aber nicht, weil es euch zu teuer ist ?

Deine Mutter hat aus gesundheitlichen Gründen Abschiebeschutz bekommen, weil Ihre Krankheit im Kosovo nicht behandelbar ist, will jetzt aber Urlaub im Kosovo machen ?

Kann es sein, dass hier irgendetwas nicht stimmen kann und ihr m.E. bei dieser Vorgehensweise nicht auf die Hilfe dt. Behörden einen Anspruch haben könnt ?

proll

Gründe warum wir kein Geld ausgeben um die Geburtsurkunden, Staatsangehörigkeiten von Verwandten zu kommen zu lassen:
1.Insgesamt würden die Pässe mit den kosten für die Geburtsurkunden, Staatsangehörigkeiten und das was das serbische Konsulat für ein Pass nimmt 2160€ betragen. Das ist viel Geld und für uns im moment nicht finanzierbar , da die Gehälter von meinem Bruder und meinem Vater nicht gerade hoch sind.

2. Es ist oft vorgekommen, dass die Geburtsurkunden, Staatsangehörigkeiten, die von Verwandten zugeschickt worden sind vom serbischen Konsulat nicht akzeptiert wurden, weil sie gefälscht seien. Dies hat uns unserer Anwalt gesagt und uns davon abgeraten die Staatsangehörigkeiten, Geburtsurkunden von Verwandten zu geschickt zu bekommenm, weil das Risiko zu hoch sei, dass die Dokumente gefälscht seien(mein Anwalt hat mit diesen Sachen reichlich Erfahrung).

3. Wir haben alte jugoslawische Pässe, alte Geburtsurkunde, und meine Eltern haben sogar noch ein alten jugoslawischen Personalausweis. Diese würden bei allen anderen Konsulaten reichen um einen Pass zu bekommen. Nur das serbische Konsulat denkt nicht daran uns einen serbischen Pass zu stellen mit den alten jugoslawischen Dokumenten. Wir warten schon seit Januar 06. Das ist alles Geld macherrei von den serbischen Behörden.


Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von proll am 20.06.2007 um 22:10:15

KS02 schrieb am 20.06.2007 um 13:28:33:
Meine Verwandten haben gesagt, dass das für 1 Person 200€ kostet. Da wir 6 Personen in der Familie sind würde das 1200€ koste. Dann kämen noch ca.160€ dazu für jeden einzelnen Pass, den das serbische Konsulat erstellt. Also insgesamt:2160€.  

Das sind nach deiner Rechnung 360,--€ pro Pass. Müssen die denn alle gleichzeitig ausgestellt werden oder könnte man alle drei Moante einen beantragen ?


KS02 schrieb am 20.06.2007 um 21:48:52:
2. Es ist oft vorgekommen, dass die Geburtsurkunden, Staatsangehörigkeiten, die von Verwandten zugeschickt worden sind vom serbischen Konsulat nicht akzeptiert wurden, weil sie gefälscht seien. Dies hat uns unserer Anwalt gesagt und uns davon abgeraten die Staatsangehörigkeiten, Geburtsurkunden von Verwandten zu geschickt zu bekommenm, weil das Risiko zu hoch sei, dass die Dokumente gefälscht seien(mein Anwalt hat mit diesen Sachen reichlich Erfahrung).  

Da habe ich aber gerade mit dem serb. GK in Düsseldorf aber andere Erfahrungen gemacht. Hilft der Anwalt wirklich ?
Gerade die ABH's könnten bei Vorlage der von Verwandten besorgten Dokumente hilfreich Beiseite stehen !

Und was ist hiermit ?

schrieb am 20.06.2007 um 21:02:27:
Deine Mutter hat aus gesundheitlichen Gründen Abschiebeschutz bekommen, weil Ihre Krankheit im Kosovo nicht behandelbar ist, will jetzt aber Urlaub im Kosovo machen ?  


proll

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von gzim123 am 20.06.2007 um 23:07:13

schrieb am 20.06.2007 um 22:10:15:

Das sind nach deiner Rechnung 360,--€ pro Pass. Müssen die denn alle gleichzeitig ausgestellt werden oder könnte man alle drei Moante einen beantragen ?


Da habe ich aber gerade mit dem serb. GK in Düsseldorf aber andere Erfahrungen gemacht. Hilft der Anwalt wirklich ?
Gerade die ABH's könnten bei Vorlage der von Verwandten besorgten Dokumente hilfreich Beiseite stehen !

Und was ist hiermit ?


proll

Ja also der Anwalt hilft uns wo er nur kann. Mein Vater war ja ca.10 mal schon beim serbischen Konsulat. Die haben seinen alten Dokumente nicht akzeptiert sprich alten jugoslawischen Pass und Geburtsurkunde. Dann hat unserer Anwalt eine Frau eingeschaltet, die beim Ausländeramt in Düsseldorf arbeitet. Die hilft Kosovo-Albanern einen serbischen Pass zu bekommen. Erst ale mein Vater mit ihr dahin gegangen ist, wurden die Dokumente akzeptiert und der Antrag konnte gestellt werden für die serbischen Pässe beim serbischen  Konsulat in Düsseldorf.

Ich weiß nicht ob man nach 3 Monaten einen beantragen kann. Ich und mein Vater haben auch überlegt, dass nur ich und mein Vater nach Kosovo fahren(wenn die Ausländerbehörde das deutsche Reisedokument ausstellt) und wir uns dann einen UNMIK-Pass machen im Kosovo und für die anderen Familienmitglieder die Staatsangehörigkeiten und die Geburtsurkunden mit nehmen und dann damit zum Konsulat gehen, wenn wir wieder in Deutschland sind. Das mit meiner Mutter hätte sich dann auch erledigt, wenn wir dann die Dokument aus Kosovo mitnehmen. Dann würden auch die Kosten entfallen, weil wir ja dann die Dokument selber vom Amt holen würden.

Wäre dieser andere Vorschlag besser?

MfG

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von DonCamillo am 21.06.2007 um 07:54:09

KS02 schrieb am 20.06.2007 um 23:07:13:
Wäre dieser andere Vorschlag besser?  


Nö, denn es ändert nichts am eigentlichen SV und der Pflicht zur Passbeschaffung.
Das dt. Reisedokument wird jedenfalls nicht ausgestellt, wenn es euch zumutbar ist,
einen Pass zu beschaffen. Die geplante Reise in die Heimat finde ich bei eurem
Aufenthaltsstatus mehr als bedenklich.
Die Passbeschaffung aus finanziellen Gründen abzulehnen, ist kein Grund ein RAW
auszustellen !


DC

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von Mick am 21.06.2007 um 08:13:20

schrieb am 21.06.2007 um 07:54:09:
Nö, denn es ändert nichts am eigentlichen SV  


Hi,
aber der eigentliche SV spricht doch davon, dass
diese Woche ein Reiseausweis für Ausländer aus-
gestellt wird (siehe Posting #1).


Zitat:
Die geplante Reise in die Heimat finde ich bei eurem
Aufenthaltsstatus mehr als bedenklich.

Wir wissen nur, welche AE vorliegt. Warum diese
konkret ausgestellt wurden, wissen wir nicht. Ge-
sundheitliche Gründe können z.B. auch
bedeuten, dass jemand alle vier Wochen medi-
zinische Leistungen in Anspruch nehmen muss,
die er im Heimatland nicht erhalten kann, dass
auf der anderen Seite aber nichts dagegen spricht,
innerhalb der vier Wochen zu reisen.

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von proll am 21.06.2007 um 08:38:19

Mick schrieb am 21.06.2007 um 08:13:20:
aber der eigentliche SV spricht doch davon, dass
diese Woche ein Reiseausweis für Ausländer aus-
gestellt wird (siehe Posting #1).  

.... aber auch für die gesamte Familie beantragt und ausgestellt werden soll ...
Aber wir wissen auch, dass die ABH das eigentlich nicht dürfte bei Kenntnis des SV !


Mick schrieb am 21.06.2007 um 08:13:20:
Wir wissen nur, welche AE vorliegt. Warum diese
konkret ausgestellt wurden, wissen wir nicht. Ge-
sundheitliche Gründe können z.B. auch  
bedeuten, dass jemand alle vier Wochen medi-
zinische Leistungen in Anspruch nehmen muss,  
die er im Heimatland nicht erhalten kann, dass  
auf der anderen Seite aber nichts dagegen spricht,  
innerhalb der vier Wochen zu reisen

... du könntest Recht haben, aber mein Erfahrung zeigt mir, dass ich hier lieber nicht weiter fragen möchte .....

proll

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von Mick am 21.06.2007 um 08:52:45

schrieb am 21.06.2007 um 08:38:19:

.... aber auch für die gesamte Familie beantragt und ausgestellt werden soll ...
Aber wir wissen auch, dass die ABH das eigentlich nicht dürfte bei Kenntnis des SV !

Hi,
da widerspreche ich energisch. Bei dem geschilderten SV
kann eine ABH durchaus im Rahmen der Ermessenaus-
übung zu dem Schluss kommen, einen RA für Ausländer
auszustellen. Die Frage, ob die geschilderten Passbe-
mühungen als ausreichend anerkannt werden und ob man
zu dem Schluss kommt, dass derzeit die Voraussetzungen
für die Ausstellung eines RA vorliegen, entscheidet die be-
teiligte ABH für sich. Hier durch die Blume Rechtswidrigkeit
zu unterstellen, halte ich für gewagt.


Zitat:
... du könntest Recht haben, aber mein Erfahrung zeigt mir, dass ich hier lieber nicht weiter fragen möchte .....

Genau, Du könntest Recht haben, ich könnte Recht haben.
Und weil das so ist, halte ich Rückschlüsse wie


Zitat:
Die geplante Reise in die Heimat finde ich bei eurem
Aufenthaltsstatus mehr als bedenklich.

für nicht legitim.

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von proll am 21.06.2007 um 10:33:53

Mick schrieb am 21.06.2007 um 08:52:45:
da widerspreche ich energisch.  

... da widerspreche ich auch energisch. Die Diskussion hatten wir ja schon. Aber nochmal und abschließend:
die Zumutbarkeit für die Ausstellung von dt. RA für Ausländer ist mit Sicherhiet nicht an der Höhe der Gebühren von maximal 360,-- € festzumachen. Und allein das ist im Sachverhalt der Grund, warum er kein serbisches Dokument hat. Der Ausländer kann in diesem Sinne kein Wunschkonzert bestellen.
Bei diesem Sachverhalt hat die ABH kein Ermessen !


Mick schrieb am 21.06.2007 um 08:52:45:
Hier durch die Blume Rechtswidrigkeit zu unterstellen, halte ich für gewagt.

Ich nicht.


schrieb am 21.06.2007 um 08:38:19:
...aber mein Erfahrung zeigt mir...

... ist ein nicht zu vernachlässigender Aspekt  ;)


Mick schrieb am 21.06.2007 um 08:52:45:
halte ich Rückschlüsse wie  
Zitat:
Die geplante Reise in die Heimat finde ich bei eurem
Aufenthaltsstatus mehr als bedenklich.
für nicht legitim.  
 
Hier werden zwei Postings von verschiedenen Usern vermischt, aber nicht kenntlich gemacht.

proll

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von Mick am 21.06.2007 um 10:56:03

schrieb am 21.06.2007 um 10:33:53:
... da widerspreche ich auch energisch. Die Diskussion hatten wir ja schon. Aber nochmal und abschließend:  
die Zumutbarkeit für die Ausstellung von dt. RA für Ausländer ist mit Sicherhiet nicht an der Höhe der Gebühren von maximal 360,-- € festzumachen. Und allein das ist im Sachverhalt der Grund, warum er kein serbisches Dokument hat. Der Ausländer kann in diesem Sinne kein Wunschkonzert bestellen.  
Bei diesem Sachverhalt hat die ABH kein Ermessen !  

Aber selbstverständlich hat sie Ermessen. Für die
Ausstellung des Reiseausweises hat sie zu entscheiden,
ob die derzeitigen Aktivitäten bzgl. Passbeschaffung aus-
reichend sind/waren. Und vorliegend ist die ABH offensicht-
lich zu dem Schluss gekommen, dass dieses der Fall war,
und dass die Beschaffung eines Passes (derzeit?) nicht zu-
mutbar ist.

Zitat:
Und allein das ist im Sachverhalt der Grund, warum er kein serbisches Dokument hat.

Wenn es so wäre, hättest Du Recht. Ich habe den Sachver-
halt aber so verstanden, dass die Passbeschaffung derzeit
noch läuft, und dass lediglich Überlegungen hinsichtlich der
Gebührengeschichte etc. stattfinden.

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von gzim123 am 21.06.2007 um 11:03:21
Ich werde euch in den nächsten Tagen informieren, was die Ausländerbehörde entschieden hat



MfG

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von Mick am 21.06.2007 um 11:07:43
Zur Ergänzung:

Wenn ich das richtig sehe, wurde lediglich gesagt,
dass man nicht die Dokumente selber in Serbien be-
schaffen möchte, da diese dort ca. 200,- statt der
bereits beim Konsulat bezahlten 34,- kosten. Hinzu
kommt das Risiko Fälschungen zu erhalten. Die Frage
die sich die ABH also stellt, wäre allenfalls, ob er
zwingend einen anderen Weg suchen muss, um die
Dokumente zu erhalten, oder ob der nachgewiesene
Weg über das Konsulat reicht.

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von gzim123 am 21.06.2007 um 11:14:44

Mick schrieb am 21.06.2007 um 10:56:03:
Wenn es so wäre, hättest Du Recht. Ich habe den Sachver-
halt aber so verstanden, dass die Passbeschaffung derzeit
noch läuft, und dass lediglich Überlegungen hinsichtlich der
Gebührengeschichte etc. stattfinden.


Genau so ist im moment mit der Passbeschaffung. Seit Januar 2006 haben wir den Antrag gestellt. Und jedesmal als mein Vater bei der Botschaft war, hat die Botschaft dem ein Stempel auf die Anträge gemacht mit dem Datum und dem Stempel des Konsulates und dazu gehördender Unterschrift. Das Ausländeramt hat gesagt, dass er so jeden 2-3 Monat dahin gehen soll. Dies hat er erfüllt. Aber seit 18 Monaten ist ja aus den Pässen nichts geworden. Jetzt muss man nach anderen Wegen schauen und der von mir geschilderter Weg wäre ja eine Alternative. Wer weiß wie lange das noch dauert, bis die pässe gemacht sind. Es gibt Familien bei meinem Anwalt, bei denen hat es 3 Jahre gedauert. Das ist denke ich viel zu lange.
Wie gesagt ich werde euch in den nächsten tagen informieren, was die Ausländerbehörde entschieden hat.


MfG

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von schweitzer am 21.06.2007 um 11:22:19
HI gzim,

habe diesen thread hier schon eine Weile verfolgt. Habe den Eindruck gewonnen, dass es nicht viele Leute gibt, die sich wie Ihr um Passpapiere bemühen. Die serbische Botschaft ist da nach meinem Wissen ein ganz hartes Pflaster.

Wenn Ihr UNMIK-Pässe bekommen solltet, ist leider das Problem damit auch nur vorübergehend behoben, weil die (soweit ich das erlebe) dann jeweils auch immer nur "vor Ort" verlängert werden können - bei der serbischen Botschaft fliegst Du mit so nem Pass im Regelfall einfach raus.

Wünsche Euch daher viel Glück und drücke Euch sehr die Daumen!

=schweitzer=

Titel: Re: Frage zu deutschem Reisedokument
Beitrag von gzim123 am 21.06.2007 um 12:02:12

schweitzer schrieb am 21.06.2007 um 11:22:19:
habe diesen thread hier schon eine Weile verfolgt. Habe den Eindruck gewonnen, dass es nicht viele Leute gibt, die sich wie Ihr um Passpapiere bemühen. Die serbische Botschaft ist da nach meinem Wissen ein ganz hartes Pflaster.
=schweitzer=

Du schilderst es genau richtig. Das serbische Konsulat ist wirklich ein ganz ganz hartes Pflaster. Das kann man schon daran sehen, dass die nie an ihr Telefon dran gehen. Wer das nicht glaubt, kann mal selber da anrufen.



schweitzer schrieb am 21.06.2007 um 11:22:19:
HI gzim,


Wenn Ihr UNMIK-Pässe bekommen solltet, ist leider das Problem damit auch nur vorübergehend behoben, weil die (soweit ich das erlebe) dann jeweils auch immer nur "vor Ort" verlängert werden können - bei der serbischen Botschaft fliegst Du mit so nem Pass im Regelfall einfach raus.

Wünsche Euch daher viel Glück und drücke Euch sehr die Daumen!

=schweitzer=


Danke erst mal für deine Antwort. Ja das stimmt mit dem UNMIK-Pass. Man kann das nur im Kosovo verlängern. Die sind auch nur 2 jahre gültig.Also nach 2 Jahren muss man die verlängern. Aber wer weiß was mit dem Kosovo in 2 Jahren passiert? Derzeit laufen Ja Status-Verhandlungen und ich denke, dass die in 2 Jahren zu irgendein Ergebnis kommen werde. Ich hoffe mal Unabhängigkeit aber wissen tuhe ich es nicht. Wenn die Unabhängigkeit kommen würde, müsste man denke ich auch, dann den serbischen Pass abgeben. Ich bin einfach mal Optimistisch für die Status-Verhandlungen. Was anderes bleibt mir auch nicht übrig.


MfG

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.