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Frage zu deutschem Reisedokument (Gelesen: 10.569 mal)
KS02
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19.06.2007 um 16:11:01
 
Hallo zusammen
Ich habe eine Frage. Ich bin Kosovo-Albaner, das heißt serbischer Staatsbürger. Ich lebe seit 13 Jahren in Deutschland und habe seit 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis. Ich besitze im moment einen Ausweisersatz. Ich habe im Januar 2006 beim serbischen Konsulat einen serbischen Pass beantragt. Seit dem war ich sehr oft beim serbischen Konsulat in Düsseldorf. Sie haben mich immer "vertröstet". Sie haben immer gesagt, dass ich in 2 Monaten kommen soll, obwohl ich alle erforderlichen Unterlagen(alten jugoslawischen Reisepass, Personalausweis) abgegeben habe. Aus dem serbischen Pass ist nix geworden. Ich will unbedingt diesen Sommer(Juli) nach Kosovo fahren mit dem Auto von Deutschland aus über Österreich, Slowenien, Kroatien, Montenegro. Im Kosovo will ich unbedingt meine Verwandten besuchen nach 13 Jahren und einen UNMIK-Pass machen. Ich bekomme voraussichtlich diese Woche, nach langen Verhandlungen seitens meines Anwaltes mit dem Ausländeramt, ein deutsches Reisedokument(also einen Pass zum Reisen vom Ausländeramt für Ausländer). Kann ich damit von Deutschland aus über Österreich, Kroatien, Montenegro nach Kosovo mit dem Auto fahren oder brauche ich für irgend ein Land ein Visum?
Gibt es vielleicht irgendeine Internetseite, wo man nach schauen kann, für welches Land das deutsche Reisedokument gilt und für welches man ein Visum braucht?


Vielen Dank im Vorraus

MfG

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Ralf
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Antwort #1 - 20.06.2007 um 11:40:15
 
KS02 schrieb am 19.06.2007 um 16:11:01:
für welches Land das deutsche Reisedokument gilt


Da steht grundsätzlich folgendes drin: "Gültig für alle Länder außer xyz".
Wobei an Stelle von xyz das Land steht, dessen Staatsangehörigkeit der
Inhaber besitzt. Eine Reise nach Serbien incl. Kosovo ist damit also nicht drin.
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proll
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Antwort #2 - 20.06.2007 um 12:24:59
 
KS02 schrieb am 19.06.2007 um 16:11:01:
ich alle erforderlichen Unterlagen(alten jugoslawischen Reisepass, Personalausweis) abgegeben habe. 

Meines Wissens gehört zu den erforderlichen Unterlagen auch ein Staatsangehörigkeitsausweis, der nicht älter als 6 Monate sein darf.

Folglich hast du doch nicht alles vorgelegt und dir dürfte damit kein dt. Reiseausweis ausgestellt werden.

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Muleta
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Antwort #3 - 20.06.2007 um 12:34:27
 
Ralf schrieb am 20.06.2007 um 11:40:15:
Da steht grundsätzlich folgendes drin: "Gültig für alle Länder außer xyz".
Wobei an Stelle von xyz das Land steht, dessen Staatsangehörigkeit der
Inhaber besitzt. Eine Reise nach Serbien incl. Kosovo ist damit also nicht drin.


das ist zwar die praktizierte Variante, deckt sich aber nicht ganz mit § 9 Abs. 1 Satz 2 AufenthV. Ob beim Fragesteller wirklich ein Ausnahmefall vorliegt, ist zwar zweifelhaft, aber immerhin denkbar.

Muleta
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KS02
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Antwort #4 - 20.06.2007 um 12:42:15
 
Ralf schrieb am 20.06.2007 um 11:40:15:


Da steht grundsätzlich folgendes drin: "Gültig für alle Länder außer xyz".
Wobei an Stelle von xyz das Land steht, dessen Staatsangehörigkeit der
Inhaber besitzt. Eine Reise nach Serbien incl. Kosovo ist damit also nicht drin.


Erst mal vielen Dank für die Antworten
Da kann ich nicht zu stimmen. Mein Anwalt hat gesagt, dass man durch Serbien nicht fahren kann mit dem deutschem Reisedokument, aber ins Kosovo kann man fahren, weil da ja die UNMIK die Grenzkontrollen macht. Also das ich über Serbien nicht fahren darf, dass wusste ich schon. Außerdem könnte ich mit meinen Ausweisersatz mit dem Flugzeug nach Kosovo fliegen aber nicht nach Serbien. Mit Flugzeug ist mir aber leider zu teuer(420€ hin- und zurück)


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KS02
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Antwort #5 - 20.06.2007 um 12:44:46
 
Zitat:

Meines Wissens gehört zu den erforderlichen Unterlagen auch ein Staatsangehörigkeitsausweis, der nicht älter als 6 Monate sein darf.

Folglich hast du doch nicht alles vorgelegt und dir dürfte damit kein dt. Reiseausweis ausgestellt werden.

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Ja normalerweise muss das serbische Konsulat diesen Staatsangehörigkeitsausweis aus Serbien zu geschickt bekommen. Habe dafür ja 34€ pro Person bezahlt.
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Antwort #6 - 20.06.2007 um 13:15:54
 
Es ist auch zumutbar, sich diesen Staatsangehörigkeitsausweis selbst über Verwandte/Bekannte im heimatland zu beschaffen. Geht auch viel schneller und ist auch billiger.
Würde ich an eurer Stelle mal probieren, bevor ihr euch an die ABH wendet.

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Antwort #7 - 20.06.2007 um 13:28:33
 
Zitat:
Es ist auch zumutbar, sich diesen Staatsangehörigkeitsausweis selbst über Verwandte/Bekannte im heimatland zu beschaffen. Geht auch viel schneller und ist auch billiger.
Würde ich an eurer Stelle mal probieren, bevor ihr euch an die ABH wendet.

proll

Ja diese Möglichkeit haben wir auch schonversucht. Aber es scheitert am Preis. Meine Verwandten haben gesagt, dass das für 1 Person 200€ kostet. Da wir 6 Personen in der Familie sind würde das 1200€ koste. Dann kämen noch ca.160€ dazu für jeden einzelnen Pass, den das serbische Konsulat erstellt. Also insgesamt:2160€. Und das können wir uns nicht leisten. Diese Möglichkeit haben wir auch mit unseren Anwalt besprochen, der uns für die Besorgung der Pässe sehr hilft, jedoch meinte er, dass oft dann das serbischeKonsulat sagt, dass die Dokumente(Staatsangehörigkeit nicht älter als 6 Monate und Geburtsurkunde nicht älter als 6 Monate) gefälscht seien.
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Antwort #8 - 20.06.2007 um 15:59:21
 
Tja, wenn es nur an den zu zahlenden -sicherlich und unbestritten hohen - Gebühren liegt, dass ihr keinen serbischen Pass bekommen könnt, darf euch die ABH keinen dt. Reiseausweis ausstellen.

Denn auch die Bezahlung relativ hoher Gebühren ist zumutbar.

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Muleta
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Antwort #9 - 20.06.2007 um 16:54:31
 
KS02 schrieb am 19.06.2007 um 16:11:01:
habe seit 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis.


Was für eine AE ist denn das genau?
Und wovon bestreitest Du Deinen Lebensunterhalt?

Muleta
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Antwort #10 - 20.06.2007 um 17:41:11
 
Muleta schrieb am 20.06.2007 um 16:54:31:
Was für eine AE ist denn das genau?
Und wovon bestreitest Du Deinen Lebensunterhalt?

Muleta

Also bei uns in der Familie hat mein Bruder eine Festeinstellung und mein Vater auch. Wir beziehen keine Sozialhilfe oder irgendwas anderes. Bei uns allen außer bei meiner Mutter steht im Ausweisersatz: AUFENTHALTSERLAUBNIS §25 Abs.5 AufenthG
Bei meiner Mutter steht: AUFENTHALTSERLAUBNIS §25 Abs.3 AufenthG
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Antwort #11 - 20.06.2007 um 17:53:14
 
KS02 schrieb am 20.06.2007 um 17:41:11:
[Art des Aufenthaltstitels]
Also bei uns in der Familie hat mein Bruder eine Festeinstellung und mein Vater auch. Wir beziehen keine Sozialhilfe oder irgendwas anderes. Bei uns allen außer bei meiner Mutter steht im Ausweisersatz: AUFENTHALTSERLAUBNIS §25 Abs.5 AufenthG
Bei meiner Mutter steht: AUFENTHALTSERLAUBNIS §25 Abs.3 AufenthG


dann scheidet auch eine sonst denkbare Übernahme der Passbeschaffungskosten durch das Sozialamt vermutlich schon wegen zu hoher Einkünfte aus.

Muleta
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Antwort #12 - 20.06.2007 um 20:10:26
 
KS02 schrieb am 20.06.2007 um 17:41:11:
AUFENTHALTSERLAUBNIS §25 Abs.3 AufenthG 

Wenn deine Mutter eine AE nach 25 Abs. 3 hat, kann auf einen Nationalpass verzichtet werden (§ 5 Abs. 3 AufenthG).

Warum hat deine Muter Abschiebeschutz durch das Bundesamt erhalten ? Aus gesundheitlichen Gründen ?

Bei AE nach 25 Abs. 5 ist in der Regel nicht von der Passpflicht abzusehen. Dann seit Ihr mit der AE als Ausweisersatz schon relativ gut bedient.

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Antwort #13 - 20.06.2007 um 20:14:42
 
KS02 schrieb am 19.06.2007 um 16:11:01:
Kann ich damit von Deutschland aus über Österreich, Kroatien, Montenegro nach Kosovo mit dem Auto fahren oder brauche ich für irgend ein Land ein Visum? 

In Österreich sollte es keine Probleme geben, wie es mit Slowenien/Kroatien/Bosnien/Montenegro aussieht erfährst du auf deren Konsulat.

Der Flug wäre empfehlenswert, sind doch einige Grenzen die du passieren musst.

Gruß,

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Antwort #14 - 20.06.2007 um 20:24:02
 
KS02 schrieb am 19.06.2007 um 16:11:01:
Ich besitze im moment einen Ausweisersatz


Grob gesagt ist ein Ausweisersatz ein nationales Identitätsdokument, welches in der Regel nicht international anerkannt ist und somit Auslandsreisen (insbesondere außerhalb der EU) nicht möglich sein dürften.

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