Zitat:sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann"... Was es bedeutet, ist unter Nr. 9.2.10.4 VAH BMI ausgeführt... Smiley
selbst in den VAH steht nicht drinne was man genau darunter versteht.
Vielleicht
A1 oder A2 ?
Generell zu zukünftige Deutschkenntnisse bei Visum
FZF:
Hier ist Zwangsheirat in der Türkei gemeint.
Man ist der Meinung, wenn die "Zwangsverheiratete"
gebildet (z.B. durch Deutschkurs) ist,
würde man es eher verhindern können.
Dazu die Begründung AendG_ZuwG_280307.pdf: (Seite 250/251 pdf-reader)
Zitat: Gebildete Männer und Frauen sind nach dem Familienbild der
betreffenden Kreise unattraktiver, sie sind schwerer "kontrollierbar",
worauf es den Zwang ausübenden Personen maßgeblich ankommt.
Auch einfache Sprachkenntnisse bedeuten eine solche Bildung.
Ja, so wird die Gesetzesänderung
IMHO hauptsächlich begründet
Was das allerdings mit dem größten Rest der
FZF Antragsteller zu tun
hat, in dem nicht Zwangsverheiratet wird und es Nicht-türkei-land ist,
ist mir ein Rätsel.
Abgesehen von der Verletzung des Grundgesetzes Artikel 6,
daß sicherlich nach die Gerichte klären dürfen.