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scheidung (Gelesen: 1.738 mal)
rikky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag scheidung
11.06.2007 um 14:39:34
 
hallo
ich hab hier viele themen gelesen aber kein passendes thema gefunden was meine frage beantworten kann.ich und meine frau wir sind seit 4 jahren verheiratet.meine frau ist deutsch und ich mit indischer abstammung.vor einem jahr hat meine frau eine tätigkeit im ausland angenommen und will jetzt dort bleiben.seitdem zeitpunkt hat unsere beziehung sehr darunter gelitten.wir sehen uns kaum.zum glück wir haben keine kinder zusammen.ich hab mich entschieden mich von meiner frau scheiden zu lassen.weil es hat kein sinn mehr sie möchte nicht zurückkommen und möchte  hier in deutschland bleiben.meine frage ist wie lange dauert so eine scheidung,wie viel kostet eine scheidung,braucht man einen anwalt um die scheidung einzureichen.wenn meine frau nicht zustimmt kann ich trotzdem geschieden werden.
ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand der sich damit auskennt helfen würde.
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.06.2007 um 14:42:15
 
Hallo rikky,

was für eine AE hast du denn?

In D kann man nur durch einen Richter (Scheidungsrichter) geschieden werden, bei Abwesenheit eines Partners kann das ein paar Jahre dauern... ein Anwalt ist auf jedenfall zu empfehlen.
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« Zuletzt geändert: 11.06.2007 um 14:53:26 von maki »  
 
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rikky
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.06.2007 um 14:57:04
 
hallo maki
danke für schnelle antwort.ich besitze schon lange NE.

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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.06.2007 um 14:58:17
 
Dann ist ja ddein Aufenthalt in D schon geregelt Smiley

Die Scheidung muss in D eingereicht werden, sonst wird sie nicht anerkannt.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 11.06.2007 um 15:10:45
 
maki schrieb am 11.06.2007 um 14:58:17:
Dann ist ja ddein Aufenthalt in D schon geregelt Smiley

Die Scheidung muss in D eingereicht werden, sonst wird sie nicht anerkannt.


M. M. nach könnte die Scheidung in dem Land eingereicht werden, in dem die Frau jetzt lebt, nachdem es vor der dem offiziellen Getrenntleben keinen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland mehr gab.

trixie
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