i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> scheidung
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1181565574

Beitrag begonnen von rikky am 11.06.2007 um 14:39:34

Titel: scheidung
Beitrag von rikky am 11.06.2007 um 14:39:34
hallo
ich hab hier viele themen gelesen aber kein passendes thema gefunden was meine frage beantworten kann.ich und meine frau wir sind seit 4 jahren verheiratet.meine frau ist deutsch und ich mit indischer abstammung.vor einem jahr hat meine frau eine tätigkeit im ausland angenommen und will jetzt dort bleiben.seitdem zeitpunkt hat unsere beziehung sehr darunter gelitten.wir sehen uns kaum.zum glück wir haben keine kinder zusammen.ich hab mich entschieden mich von meiner frau scheiden zu lassen.weil es hat kein sinn mehr sie möchte nicht zurückkommen und möchte  hier in deutschland bleiben.meine frage ist wie lange dauert so eine scheidung,wie viel kostet eine scheidung,braucht man einen anwalt um die scheidung einzureichen.wenn meine frau nicht zustimmt kann ich trotzdem geschieden werden.
ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand der sich damit auskennt helfen würde.

Titel: Re: scheidung
Beitrag von maki am 11.06.2007 um 14:42:15
Hallo rikky,

was für eine AE hast du denn?

In D kann man nur durch einen Richter (Scheidungsrichter) geschieden werden, bei Abwesenheit eines Partners kann das ein paar Jahre dauern... ein Anwalt ist auf jedenfall zu empfehlen.

Titel: Re: scheidung
Beitrag von rikky am 11.06.2007 um 14:57:04
hallo maki
danke für schnelle antwort.ich besitze schon lange NE.


Titel: Re: scheidung
Beitrag von maki am 11.06.2007 um 14:58:17
Dann ist ja ddein Aufenthalt in D schon geregelt :)

Die Scheidung muss in D eingereicht werden, sonst wird sie nicht anerkannt.

Titel: Re: scheidung
Beitrag von trixie am 11.06.2007 um 15:10:45

maki schrieb am 11.06.2007 um 14:58:17:
Dann ist ja ddein Aufenthalt in D schon geregelt :)

Die Scheidung muss in D eingereicht werden, sonst wird sie nicht anerkannt.


M. M. nach könnte die Scheidung in dem Land eingereicht werden, in dem die Frau jetzt lebt, nachdem es vor der dem offiziellen Getrenntleben keinen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland mehr gab.

trixie

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.