saxonicus,wie die aktuelle rechtsprechung ist,wenn er denn die zweite ehe mit der zweiten frau im heimatland eingegangen wäre,hast du mir ja grad erklärt.
aber,
darum geht es im angesprochenen fall garnicht.
les den tread nochmal von vorn.
demnach besteht der verdacht,dass der liebe herr im heimatland bereits verheiratet war,als er hier in deutschland nochmal geheiratet hat.
und da in diesen fall dann wohl deutsches recht gelten müsste,hätte unter richtigen angaben garkeine eheschliessung stattfinden können,also bigamie.
und wenn erbsenhecke für diese ehe beweise bringen kann,müsste ihre ehe eigentlich aufgehoben werden,da rechtmässig bigamie in deutschland ja unter strafe steht?und wenns nur die berühmten zwei schwiegermütter werden
StGB § 172 Doppelehe
Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
aber was ist dann mit den kind?gilt es weiter als ehelich geboren?ist es dann doch ausserehelich geboren und eröffnet so den weg,dass die mutter das sorgerecht garnicht erst teilt?wie wird sowas gehandhabt?