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In Ledikeitsbescheinigung gelogen, ich bin seine Zweitfrau... (Gelesen: 14.914 mal)
erbsenhecke
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06.06.2007 um 12:30:28
 
Hallo an alle,
ich werde vorraussichtlich im November von meinem ägyptischen Mann geschieden. Wir lebten nur 13 Monate unter einem Dach.
Jetzt erst habe ich von der Frau seines besten Freundes in Ägypten erfahren, dass mein Mann zum Zeitpunkt unserer Hochzeit in Ägypten schon mit seiner Cousine verheiratet war.
Um mich heiraten zu können, musste damal nur eine handschriftliche eidesstattliche vor einem Notar abgeben, dass er nie verheiratet war und ledig ist. Das ganze wurde übersetzt ins deutsche und von der Botschaft in Kairo legalisiert.
Diese Dokumente wurden nur einmal von meinem hiesigen Standesbeamten geprüft.
Was kann ich tun um dieses zu beweisen?
Falls ich es beweisen kann, hat diese Situation Auswirkungen auf unseren Ehebestand?
Wir haben auch ein Kind zusammen. 

Grüsse an alle, die interessiert sind und vielleicht einen Rat wissen
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inge
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Antwort #1 - 06.06.2007 um 15:56:04
 
Zitat:
Um mich heiraten zu können, musste damals nur eine handschriftliche eidesstattliche vor einem Notar abgeben, dass er nie verheiratet war und ledig ist.

Ist ja genauso einfach wie in Dänemark. Toll. ironie

Zitat:
Was kann ich tun um dieses zu beweisen?

Na, woher weißt du es denn?

Zitat:
ich werde vorraussichtlich im November von meinem ägyptischen Mann geschieden.
[...]
Falls ich es beweisen kann, hat diese Situation Auswirkungen auf unseren Ehebestand?

Ägypten?
Anders ausgedrückt: Wo lebt ihr denn jetzt?

Den ganzen Kram wegen der "Zweitehe" kann Ronny wahrscheinlich besser auseinanderklabüstern Zwinkernd
Aber ausländerrechtlich entfaltet so eine Ehe keine Schutzwirkung. FALLS du es "beweisen" kannst und FALLS dein Mann derzeit eine AE für D hat, dann könntest du das der ABH melden.

THEORETISCH könnte er auch eine AE wegen seines (?) deutschen (?) Kindes bekommen. Aber wie das jetzt aussieht, wenn das Kind zwar ehelich, aber zweitehelich ist ...


P.S.: Sollte man vielleicht mal bookmarken, damit man es dann den DK-Fans zeigen kann ...
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ronny
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Antwort #2 - 06.06.2007 um 16:36:51
 
Deja vu ??


http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1181066190;revpost=yes;start...

Mir deucht, dass Ägypten auf die Urkundenliste sollte Zwinkernd



Falls Deine Ehe die zweite war, wäre eine beweisbare Erstehe ein Aufhebungsgrund, aber es muß halt bewiesen werden.

Die Wirkungen, besser die Unterschiede zwischen Aufhebung und Scheidung sind eher marginal Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #3 - 06.06.2007 um 17:42:35
 
Zitat:
Die Wirkungen, besser die Unterschiede zwischen Aufhebung und Scheidung sind eher marginal

Wegen des (ehelichen, deutschen) Kindes bekommt er also ne AE nach 28.1.3 und kann dann wegen 30.1.4 (wenn LU gesichert) seine Erstfrau hierher holen?
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erbsenhecke
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Antwort #4 - 06.06.2007 um 18:37:57
 
Erst mal danke für eure Tips.
Vorweg muss ich sagen, dass das nicht das einzigste Papier war zum heiraten. Es war ganz schön beschwerlich.
Also, die Ausländerbehörde macht nichts um diesen Fall aufzuklären. Sie sagen, ich müsste ihn bei der Polizei anzeigen und von Amts wegen würde dann ermittelt werden, ob er zum Zeitpunkt schon verehelicht war. Was aber noch lange nicht heisst, dass er deswegen ausreisen muss. Er stützt sich da voll auf sein Kind, dass er "so sehr liebt", aber nicht mal weiss, wieviele Zähne es schon hat...
Um ehrlich zu sein, finde ich, dass er nicht das Recht hat in Deutschland zu leben. Er hat mich ausgenutzt, belogen und bestohlen. Aber wenn man die rosa Brille aufhat, will man das ja nicht wahr haben. War auch meine Schuld.
Ich bin in einer Selbsthilfegruppe für Alleinerziehende und habe gemerkt, dass ich nicht die einzigste bin, die sich von den Behörden und Gesetzen ungerecht behandelt fühlt.
Wenn er wenigsten den Unterhalt für unsere Tochter zahlen würde wäre ich ja schon "zufrieden". Wenigstens etwas, aber den Unterhalt habe ich jetzt bei der ARGE angefordert, sie werden sich den Unterhalt dann bei ihm holen.
Er wohnt jetzt in Frankfurt, 150km von hier und hat seine Tochter schon 6 Wochen nicht mehr gesehen. Jugendamt weiss auch bescheid.
Ich denke, es gibt da wenig Chancen etwas gegen sein
-entschuldigung- nicht gerechtfertigtes Aufenthaltsrecht zu tun.
So sind nun mal die Gesetze...
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maki
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Antwort #5 - 06.06.2007 um 18:42:39
 
Hallo erbsenhecke,


erbsenhecke schrieb am 06.06.2007 um 18:37:57:
Ich bin in einer Selbsthilfegruppe für Alleinerziehende und habe gemerkt, dass ich nicht die einzigste bin, die sich von den Behörden und Gesetzen ungerecht behandelt fühlt.

du bist ja nicht von den Behörden schlecht behandelt worden, sondern von deinem Mann.

Deine Gefühle sind zwar verständlich, aber die ABH kann da nichts machen.

Die Behörden die dir jetzt weiterhelfen könnten, wären wirklich die Polizei/Staatsanwaltschaft, aber dafür brauchst du Beweise...

Gibt es eine Möglichkeit, ihm das Sorgerecht zu entziehen?

Wenn er keinen Unterhalt zahlt und ihr deswegen auf Sozialhilfe angewiesen seid, wäre schon ein Straftatbestand erfüllt.
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Antwort #6 - 06.06.2007 um 18:46:04
 
GRUNDSÄTZLICH reicht ihm erstmal das Sorgerecht.
Ggfs könnte die ABH versuchen ihn rauszuschmeissen, weil er das nicht wahrnimmt. Dann geht er aber vor Gericht und sagt, dass er ja gerne würde, aber die böse Mutter verhindert das.
Jedenfalls entscheiden die Gerichte immer zum "Wohle des Kindes" (was auch immer das in solchen Fällen sein mag) und die ABH zieht dann regelmäßig den kürzeren. Da die ja auch nicht drauf erpicht sind, ständig Verfahren zu verlieren, lassen die's dann evtl gleich mal ganz sein und erteilen eine AE nach 28.1.3.

Deine einzige Chance wäre wohl eine Übertragung des Sorgerechts nur auf dich. Wird aber auch nicht einfach - wegen "Kindeswohl" halt - und bei dem Fall wahrscheinlich eher nicht. Außerdem kann er das dann solange in die Länge ziehen, bis er alleine durch die Länge des Aufenthalts nicht mehr ausgewiesen wird.

Finde dich damit ab: Er ist hier und wenn er will bleibt das auch so ...
Anzeige kannst du natürlich trotzdem machen. Zwingt dich ja keiner, sein Leben einfacher zu machen.
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erbsenhecke
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Antwort #7 - 06.06.2007 um 20:09:40
 
 
Die Möglichkeit auf das alleinige Sorgerecht habe ich auch schon in Erwägung gezogen.
Hab am Anfang unserer Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere Tochter gerichtlich beantragt. Hatte einfach Angst, dass er aus vielleicht Rachegründen unsere Tochter nach Ägypten verschleppt. 
Ich bekam es aber nicht, weil er es als Misstrauen empfand.
Deswegen mach ich mir auch keine Illusionen, dass ich das Sorgerecht bekomme.
Beweise im Sinne von Beweismittel für Gericht, habe ich nicht.
Es ist alles nicht so einfach...



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Antwort #8 - 06.06.2007 um 20:25:11
 
Danke, für eure Ehrlichkeit und kompetente Hilfe!
Tut gut und gibt Kraft nach vorne zu sehen...
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Antwort #9 - 08.06.2007 um 16:29:37
 
Tja, und jetzt warte ich auf das nächste posting, welches kritisiert, dass die "bürokratischen Hürden für eien heirat in Deutschland ja so hoch sind".

Es hat nun mal seinen guten Grund, dass entweder ein EWhefähigkeitszeugnis (bei Ländern, welche dem entsprechenden Abkommen angehören) verlangt wird, oder dass ein gericht die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis aussprchen muss. Interessant wäre im vorliegenden Fall, aufgrund welcher Dokumente das Gericht die Eheschliessung "freigegeben" hat. M.E. ist das ganze wohl nicht ganz "koscher" gewesen.

Zum Aufenthaltsrecht:
a) Es besteht keine eheliche Lebensgemeinschaft. Die AE, welche auf dieser Basis erteilt wurde, ist zu widerrufen bzw. zu verkürzen.
b) Es wird keine Personenfürsorge für das Kind ausgeübt. Da kann ja laut Threadposting vom Jugendamt bestätigt werden. Daher ist auch vom Kind her keine AE ableitbar.

Diese beiden Sachverhalte würde ich der ABH eindringlich darstellen, ggf. eskalieren.
Es sollte doch möglich sein, die AE zu beenden.

In jedem Falle würde ich Starfanzeige erstatten wegen Bigamie, etc.

Und nochmals das alleinige Sorgerecht beantragen.
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dete
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Antwort #10 - 08.06.2007 um 16:44:16
 
wenn bewiesen werden kann,dass durch bigamie keine rechtgültige ehe zustande gekommen ist,würde dass nicht auch auswirkungen zum kindschaftsrecht hervorrufen?
ich denke da etwas weiter.
das kind wurde ehelich geboren,damit automatisch vater des kindes und geteiltes sorgerecht.
wenn die ehe ungültig ist,müsste da die vaterschaftsanerkennung und das sorgerecht nicht neu geregelt werden?
hätte dann die mutter nicht wieder die freie entscheidung,ob sie den vater überhaupt das halbe sorgerecht gibt?
und wenn bigamie und damit ungültige ehe bewiesen werden kann,und mama das sorgerecht nicht teilt,müsste dann nicht über die ae auf grund des deutschen kindes neu beantragt werden?
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Antwort #11 - 08.06.2007 um 17:15:23
 
Hallo dete,

eher nichts zu machen Zwinkernd

Aus deutscher Sicht ist die Ehe nicht ungültig, sie ist allenfalls aufhebbar Zwinkernd

Aus ausl. Sicht , wird es auf die Zulässigkeit der Mehrehe ankommen, denke da ist auch nichts zu machen. Soweit ich weiß benötigt er bei Zweitehen die Einverständnis der Erstfrau, aber ein Verstoß hat nicht zur Folge dass die Zweitehe nicht existent ist.

Zitat:
In jedem Falle würde ich Starfanzeige erstatten wegen Bigamie, etc.


Nette Idee, würde auch ausländerrechtlich alle Probleme lösen, da Bigamie eine Vorsatzstraftat  und damit ein Ausweisungsgrund wäre, aber....

Solange Frau Nr. 2 nicht hier ist, wird es keine Verfolgung der Straftat geben, da die Tat (Eingehung der Zweitehe ) im Ausland stattfand. Das StGB gilt aber nur für Inlandsstraftaten.

Änderung:
Edit, sehe gerade dass sie hier geheiratet haben, dann würde die Anzeige was bringen Zwinkernd


Evtl. könnte die ABH sich hierauf berufen:

Zitat:
§ 55 Abs. 2

Ziffer 2. einen nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder gerichtliche oder behördliche Entscheidungen oder Verfügungen begangen oder außerhalb des Bundesgebiets eine Straftat begangen hat, die im Bundesgebiet als vorsätzliche Straftat anzusehen ist,


Aber das würde allenfalls einen Ermessensausweisungsgrund darstellen.


Grüße
Ronny Zwinkernd


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Antwort #12 - 08.06.2007 um 17:49:23
 
Edit, sehe gerade dass sie hier geheiratet haben, dann würde die Anzeige was bringen 


wenn die ehe hier geschlossen wurde,ist dann die ehe nicht doch ungültig,da ja nach deutschen recht keine 2 ehen gültig sind?dann müsste es doch unter bigamie fallen und die eheschliessung ungültig sein.
oder sehe ich dass falsch?
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Saxonicus
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Antwort #13 - 08.06.2007 um 23:23:40
 
dete schrieb am 08.06.2007 um 17:49:23:
 
wenn die ehe hier geschlossen wurde,ist dann die ehe nicht doch ungültig,da ja nach deutschen recht keine 2 ehen gültig sind?dann müsste es doch unter bigamie fallen und die eheschliessung ungültig sein.
oder sehe ich dass falsch?


Da bist Du wohl nicht ganz auf der Höhe der aktuellen Rechtsprechung.
Wenn die polygame Ehe in einem Land geschlossen wurde, wo derartiges rechtens ist, dann wird diese Ehe auch in Deutschland anerkannt.
So wurde es in einem Urteil vom OVG Koblenz fesrgestellt. 
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fons
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Antwort #14 - 08.06.2007 um 23:34:34
 
Natürlich nur wenn es die erste ist  Cool
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