Zitat:Um mich heiraten zu können, musste damals nur eine handschriftliche eidesstattliche vor einem Notar abgeben, dass er nie verheiratet war und ledig ist.
Ist ja genauso einfach wie in Dänemark. Toll.
Zitat:Was kann ich tun um dieses zu beweisen?
Na, woher weißt du es denn?
Zitat:ich werde vorraussichtlich im November von meinem ägyptischen Mann geschieden.
[...]
Falls ich es beweisen kann, hat diese Situation Auswirkungen auf unseren Ehebestand?
Ägypten?
Anders ausgedrückt: Wo lebt ihr denn jetzt?
Den ganzen Kram wegen der "Zweitehe" kann Ronny wahrscheinlich besser auseinanderklabüstern
Aber ausländerrechtlich entfaltet so eine Ehe keine Schutzwirkung. FALLS du es "beweisen" kannst und FALLS dein Mann derzeit eine
AE für D hat, dann könntest du das der
ABH melden.
THEORETISCH könnte er auch eine
AE wegen seines (?) deutschen (?) Kindes bekommen. Aber wie das jetzt aussieht, wenn das Kind zwar ehelich, aber zweitehelich ist ...
P.S.: Sollte man vielleicht mal bookmarken, damit man es dann den DK-Fans zeigen kann ...