Hallo
Langes Problem,kurz geschildert:
Kameruner hat mit falschem Namen Asyl genommen,wurde abgelehnt,erhielt Duldung.
Seine Freundin,Deutsche,wurde schwanger von ihm und gebar ein gesundes Kind.
Bevor sein Name in die Geb.urk. des Kindes eingetragen werden sollte,mussten seine kamerunischen Dokumente inhaltlich überprüft werden,lief alles übers Standesamt.
Leider waren die abgegebenen Dokumente gefälscht,Überprüfung negativ,Idetität noch ungeklärt.Somit auch kein Eintrag über den Vater in die Geb.urk des Kindes.
Selbstverständlich folgte eine Geldstrafe.
Einige Zeit später legten die Verlobten dem Standesamt die Originale,nicht gefälschten Dokumente vor,um erneut eine Eheschließung zu erreichen.
Standesamt forderte mehr Nachweise seiner Idetität,welche dann auch in Form einer ID-Card,einer Bestätigung der kamer.Botschaft in Bonn,Reisepass,Schulzeugnissen etc vorgelegt wurden.
Nun besteht das Standesamt,wohl zu Recht,auf die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung wegen seiner Idetität.
Diese soll dann zusammen mit der ganzen Akte,welche beim Standesamt vorhanden ist zum OLG geschickt werden,welches dann entscheidet ob
die beiden sofort heiraten können
oder ob die Dokumente nochmals in Kamerun überprüft werden müssen.(wovon das Standesamt NICHT ausgeht)
Nun ist die Frau wieder schwanger,und erwartet im September 2007 das zweite gemeinsame Kind mit dem Mann.
Eine
AE hat der Mann noch nicht,da diese laut AuslB nur durch einen Eintrag in der Geburtsurkunde ausgestellt werden kann,eben weil er Vater eines deutschen Kindes ist.
Das Standesamt weigert sich aber den Namen des Vaters in die Geb.urk. des Kindes einzutragen,da seine Identität immernoch nicht geklärt sei.
Es liegen aber ALLE Originaldokumente,Pass (in Bonn ausgestellt anhand Geburtsurkunde und ID-Card),eine Bescheinigung über den Namen des Mannes ausgestellt in Bonn von der kamer. Botschaft etc. dem Standesamt vor....
Wann wird denn der Name des Vaters in die Geb.urk eingetragen,AUSSER im Falle einer Heirat?Was die beiden definitiv vorhaben (die Frau am liebsten VOR der Geburt des zweiten Kindes!!!).
Gibt es keine andere Möglichkeit,den Namen des Vaters in die Geb.urk. seines Kindes eintragen zu lassen?
Er hat alle Dokumente vorgelegt,um seine Idetnität zu beweisen,was kann die Familie noch tun?
Bedanke mich im voraus fürs lesen und auch fürs antworten.
LG,Okralady
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung wurden kurz nach der Geburt gemacht und liegen dem Standesamt auch vor