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Was passiert mit "i-ohne-Punkt" bei Einbürgerung? (Gelesen: 8.198 mal)
Esra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was passiert mit "i-ohne-Punkt" bei Einbürgerung?
04.06.2007 um 23:23:43
 
Liebes Forum,

im Nachnamen meines türkischen noch-Freundes (=bald-Mannes) kommt das türkische i-ohne-Punkt vor. Zu meiner Überraschung habe ich erfahren, dass nach unserer Eheschließung mein Name (ich nehme seinen an) ebenfalls mit dem i-ohne-Punkt geschrieben werden wird, wobei es ja im Perso nicht weiter auffallen wird, da ohnehin alles groß geschrieben wird.

Mich würde es interessieren, was nun mit seinem i-ohne-Punkt passieren würde, wenn er sich einbürgern ließe. Wird es dann zum i-mit-Punkt? Schließlich fehlen bei den Namen eingebürgerter Türken in dt. Personalausweisen häufig die diakritischen Zeichen ("Komma unter s" bei Ayse oder Sahin oder "Schale auf dem g" bei Dogan). Mich würde interessieren, ob das lediglich in den Persos nicht wiedergegeben werden kann oder ob die diakritischen Zeichen irgendwie "verloren gehen".

Es wäre natürlich zum Brüllen, wenn er sich irgendwann mit i-mit-Punkt schriebe  und ich weiterhin mit i-ohne-Punkt.

LG Esra
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Thorsten
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Antwort #1 - 05.06.2007 um 00:14:43
 
1. Im Türkeitürkischen ist i ohne Punkt  ein stumpfes i, ein stets kurzer dumpfer i-Laut, der mehr wie "üh" klingt.
2.Im Türkeitürkischen gibt's auch  i mit Punkt.
3.
Artikel 47 EGBGB Vor- und Familiennamen
(1) Hat eine Person nach einem anwendbaren ausländischen Recht einen Namen
erworben und richtet sich ihr Name fortan nach deutschem Recht, so kann sie durch
Erklärung gegenüber dem Standesamt
1. aus dem Namen Vor- und Familiennamen bestimmen,
2. bei Fehlen von Vor- oder Familiennamen einen solchen Namen wählen,
3. Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht,
4. die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis
abgewandelten Namens annehmen,
5. eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder Familiennamens annehmen; gibt es eine
solche Form des Vornamens nicht, so kann sie neue Vornamen annehmen.
Ist der Name Ehename, so kann die Erklärung während des Bestehens der Ehe nur von
beiden Ehegatten abgegeben werden.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Bildung eines Namens nach deutschem Recht, wenn
dieser von einem Namen abgeleitet werden soll, der nach einem anwendbaren
ausländischen Recht erworben worden ist.

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« Zuletzt geändert: 05.06.2007 um 00:27:40 von Thorsten »  
 
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Odysseus
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Antwort #2 - 05.06.2007 um 07:34:27
 
Thorsten schrieb am 05.06.2007 um 00:14:43:
3. Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht,
4. die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis
abgewandelten Namens annehmen, 


Das passt aber beides nicht so recht.
bei 3. dürfte es sich aber nicht um einzelne Buchstaben, sondern um Teile des Namens, in erste Linie wohl sog. Vatersnamen (Patronyme) handeln, wie sie im russischen und co. übllich sind - z.B. "Igor
Alexandrowtsch
Schultze"
4. bezieht sich auf abgewandelte Formen des Namens aufgrund z.B. des Geschlechtes. (wenn z.B. der Grieche Kostas Patros heiratet heißt seine Frau Patrou - das ist der Genitiv und heißt soviel wie "Frau des Patros". Bei EB kann sie sich dann auch Patros nennen.)

bei dem türkischen i-o-P. wird es u.U. bleiben.

In erster Linie kommt es darauf an, ob bereits eine deutsche Urkunde existiert (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde, oder auch GU eines Kindes - wobei es hierbei aber nicht auf die Schreibweise des Kindesnamens sondern den des Vaters ankommt). Wenn ja, wie ist der Name dort beurkundet? I.d.R. wird diese Form bei der EB beibehalten - ohne Punkte, mit allen Häkchen und und sonstigen diakritischen Zeichen.
Wenn der Standesbeamte aber seinerzeit gepennt hat, kann es durchaus auch anders sein - gelegentlich sehe ich innerhalb einer Familie viele unterschiedliche Namensschreibweisen.

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« Zuletzt geändert: 05.06.2007 um 07:59:02 von Odysseus »  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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ronny
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Antwort #3 - 05.06.2007 um 07:42:07
 
Esra schrieb am 04.06.2007 um 23:23:43:
Mich würde interessieren, ob das lediglich in den Persos nicht wiedergegeben werden kann oder ob die diakritischen Zeichen irgendwie "verloren gehen".  


Hallo Esra,

das hat nicht mit Absicht sondern lediglich mit dem Unwissen/ Unvermögen  diverser Melde- und Passämter zu tun. Sowohl die meist gebräuchlichen EWO-Programme als auch das Passprogram zur BuDruckerei sehen solche "Sonderzeichen" vor.

Rechtlich ist jedes diakritische Zeichen in die Register zu übernehmen. Auch nach der Einbürgerung blleibt es so, in den deutschen Pass kommen sie ebenfalls (wenn der wenig informierte SB im Passamt herausgefunden hat, mit welcher Einstellung er das machen muß).

Falls Ihr das nach seiner Einbürgerung ändern wollt, solltet Ihr schauen, wie die korrekte Aussprache des Namens lautet und diese dann nach Art. 47 EGBGB erklären Zwinkernd

Odysseus schrieb am 05.06.2007 um 07:34:27:
Das passt aber beides nicht so recht. 


Stimmt, ebensowenig wie es Türkeitürkisch geben dürfte...

Aber der I-Punkt könnte unter Ziffer 5 susumiert werden Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Thorsten
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Antwort #4 - 05.06.2007 um 07:55:33
 
Odysseus schrieb am 05.06.2007 um 07:34:27:


Das passt aber beides nicht so recht.
bei 3. dürfte es sich aber nicht um einzelne Buchstaben, sondern um Teile des Namens, in erste Linie wohl sog. Vatersnamen (Patronyme) handeln, wie sie im russischen und co. übllich sind - z.B. "Igor
Alexandrowtsch
Schultze"
4. bezieht sich auf abgewandelte Formen des Namens aufgrund z.B. des Geschlechtes. (wenn z.B. der Grieche Kostas Patros heiratet heißt seine Frau Patrou - das ist der Genitiv und heißt soviel wie "Frau des Patros". Bei EB kann sie sich dann auch Patros nennen.)


Gut, dass du dazu deine Meinung hast. Es ist aber so, dass von mir Zitiertes einen Artiekel aus dem Gesetz (EGBGB)  ist Cool
Zitat:
http://dejure.org/gesetze/EGBGB/47.html
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
     >

1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49)

3. Kapitel - Angleichung (Art. 47)

Artikel 47
Vor- und Familiennamen


Abgesehen davon, den 3. und den 4. Punkt müssen nicht unbedingt zusammen passen, da schlicht die Möglichkeiten aufgezählt werden, die die Person, die  Erklärung gegenüber dem Standesamt stellen kann, nutzen kann.
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« Zuletzt geändert: 05.06.2007 um 08:05:56 von Thorsten »  
 
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Antwort #5 - 05.06.2007 um 08:03:09
 
Zitat:
Hallo Esra,

das hat nicht mit Absicht sondern lediglich mit dem Unwissen/ Unvermögen  diverser Melde- und Passämter zu tun. Sowohl die meist gebräuchlichen EWO-Programme als auch das Passprogram zur BuDruckerei sehen solche "Sonderzeichen" vor.


Ich kenne einen Bekannten, der seit 3 Jahre eingebürgert ist. Er hat in seinem Namen  im Ausweis ein kleines s mit dem Hatschek (š).
http://unicode.e-workers.de/caron.php?PHPSESSID=050eadc1076c831b5834e631823ca34b

Das Hatschek ist manuell vom Hand geschrieben!!!
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Antwort #6 - 05.06.2007 um 08:14:56
 
Thorsten schrieb am 05.06.2007 um 08:03:09:
Das Hatschek ist manuell vom Hand geschrieben!!! 


In welchem deutschen Ausweisdokument soll das möglich sein ?
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Antwort #7 - 05.06.2007 um 08:24:23
 
ronny schrieb am 05.06.2007 um 08:14:56:


In welchem deutschen Ausweisdokument soll das möglich sein ?

Das ist ein Nationalpass.
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Antwort #8 - 05.06.2007 um 08:36:34
 
Thorsten schrieb am 05.06.2007 um 08:24:23:
Das ist ein Nationalpass.


Noch mal zum Verständnis:

Der rote bundesdeutsche Reisepass mit der Folie (die eigentlich auf den gedruckten Pass von der Bundesdruckerei auflaminiert wird ) ????
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Antwort #9 - 05.06.2007 um 08:39:24
 
Thorsten schrieb am 05.06.2007 um 07:55:33:
Gut, dass du dazu deine Meinung hast. Es ist aber so, dass von mir Zitiertes einen Artiekel aus dem Gesetz (EGBGB) 

Schön, dass Du darauf nochmal hinweist, ich wär sonst nicht darauf gekommen.
Mit Gesetzen isses aber, wie mit'm Kaffee kochen - Mühe allein genügt nicht...
Es reicht leider nicht, Gesetze zu zitieren, man sollte auch gelegentlich versuchen, sie zu verstehen.  Cool

Thorsten schrieb am 05.06.2007 um 08:03:09:
Ich kenne einen Bekannten

schön formuliert!!!

Thorsten schrieb am 05.06.2007 um 08:24:23:
Das ist ein Nationalpass.

meinst Du einen ausländischen Nationalpass?? Wieso hat er den, wenn er eingebürgert ist?
verdacht

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Antwort #10 - 05.06.2007 um 10:56:38
 
ronny schrieb am 05.06.2007 um 08:36:34:
Noch mal zum Verständnis:

Der rote bundesdeutsche Reisepass mit der Folie (die eigentlich auf den gedruckten Pass von der Bundesdruckerei auflaminiert wird ) ???? 


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Antwort #11 - 05.06.2007 um 11:11:51
 
ronny schrieb am 05.06.2007 um 08:36:34:


Noch mal zum Verständnis:

Der rote bundesdeutsche Reisepass mit der Folie (die eigentlich auf den gedruckten Pass von der Bundesdruckerei auflaminiert wird ) ????

Ja
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Antwort #12 - 05.06.2007 um 11:18:20
 
Thorsten schrieb am 05.06.2007 um 11:11:51:
Der rote bundesdeutsche Reisepass mit der Folie (die eigentlich auf den gedruckten Pass von der Bundesdruckerei auflaminiert wird ) ????
Ja 


Ich stelle mir ernsthaft die Frage:

Wer kann dort (nachdem die Folie ja auflaminiert ist) eine handschriftliche Ergänzung anbringen ???

Grüße
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Antwort #13 - 05.06.2007 um 11:18:39
 
Zitat:

Schön, dass Du darauf nochmal hinweist, ich wär sonst nicht darauf gekommen.
Mit Gesetzen isses aber, wie mit'm Kaffee kochen - Mühe allein genügt nicht...
Es reicht leider nicht, Gesetze zu zitieren, man sollte auch gelegentlich versuchen, sie zu verstehen.  Cool


Ok. Deiner Meinung nach, passen die beiden Punkte nicht zueinander. Das ist schlicht nur deine Meinung, die nicht durch irgendeine gesetzliche Grundlage nachweisbar ist Laut lachend.


Zitat:
meinst Du einen ausländischen Nationalpass?? Wieso hat er den, wenn er eingebürgert ist?
verdacht


Langsam lansgam, ich habe nicht gesagt, das es sich um einen ausländischen Nationalpass handelt. Daher ist dein Verdacht im Form von Symbol ein falschen Verdacht.
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Antwort #14 - 05.06.2007 um 11:19:48
 
ronny schrieb am 05.06.2007 um 11:18:20:


Ich stelle mir ernsthaft die Frage:

Wer kann dort (nachdem die Folie ja auflaminiert ist) eine handschriftliche Ergänzung anbringen ???


Ich habe k.A., ronny Schockiert/Erstaunt
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