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3 Monate Ehe Trennungsjahr und keine Scheidung erfolgt (Gelesen: 12.910 mal)
luna_99
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Antwort #30 - 30.10.2007 um 16:05:00
 
Hallo Wassermann,

offiziell hat er wohl einen Job bis Juni gehabt. Er behauptet bis Ende Oktober07. Angeblich kommt er Anfang November nach München.
Es interessiert allerdings niemanden. Meine Anwältin nicht, das Gericht nicht bzw. die ABH hat ihr möglichstes getan. Und was hilft mir das, um die Scheidung zu beschleunigen.? Aller erforderlichen Unterlagen wurden eingereicht und nichts weiter ist passiert. Kann man nur hoffen, dass sich in den nächsten zwei Monaten noch etwas tut.
Ist doch wahnsinn, von drei Monaten Ehe, 19 als Ehezeit anzurechnen (inkl. Trennungsjahr), das Trennungsjahr ist seit Mai 07 vorbei. Ich habe meinen "Mann" seit 1,5 Jahren nicht gesehen aber er stellt Ansprüche und jetzt, wo er auch die Scheidung will, läßt uns der Staat verheiratet. Weil ja die BFA oder LVA noch die Unterlagen seit Juni bearbeitet.
Meine sind zwar schon seit Juli fertiggestellt aber die von ihm noch nicht. Obwohl er nur 2,5 Monate in 06 gearbeitet hat.
Na ja, so kanns dann auch laufen:-)
Wenn es was neues gibt, so halte ich euch auf dem laufenden.
Luna
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Daniel2007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 31.10.2007 um 12:00:46
 
Dazu hätte ich mal eine Frage!

Es schaut so aus,wenn man sich auf einen Partner einlässt,der eigentlich nut AE will und schon verheiratet ist und nach paar Wochen bzw.1-2 Monaten merkt das,ist es nicht leicht,die Ehe annulieren lassen und diese GRÜNDE dem ABH miteilen?

Würde es nicht so sein,das die Scheidung beschleunigt wird nach Deutschen Gesetz?

Ist doch Wahnsinn,wenn er sich nicht meldet und nicht dazu äussert,das die Ehe nach 3 Jahren erst gschieden wird!

Ich habe auch das gleiche Problem...meine Frau ist in Moldawien,versucht sich scheiden zulassen,aber der noch jetzige Ehemann ist nicht bei der 1.Gerichtsverhandlung da gewesen und bei der 2.ten wird er auch nicht da sein....sie sehen sich aber seit 6-7 Jahren nicht mehr!Und sie hat erst jetzt die Scheidung eingereicht...wenn ich das so mitbekomme,und teilweise gelesen habe,ist es nicht so leicht sich ohne Zustimmung des Partners scheiden zulassen!

Was ist dann nach den 3 Jahren?Wird er dann automatisch Deutscher Staatsbürger oder bekommt unbegrenzte AE ?


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janetm
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Antwort #32 - 31.10.2007 um 12:13:23
 
Daniel2007 schrieb am 31.10.2007 um 12:00:46:
...
Was ist dann nach den 3 Jahren?Wird er dann automatisch Deutscher Staatsbürger oder bekommt unbegrenzte AE ?


Automatisch wird man glaube ich nur durch Geburt deutscher Staatsbürger, später geht das nur auf Antrag.

Und für ein eigenständiges Aufenhaltsrecht muss die eheliche Lebensgemeinschaft seit min. 2 Jahren bestehen, eine Ehe die schon getrennt ist , aber noch nicht geschieden reicht nicht.

Einbürgerung frühestens nach 3 Jahren Aufenthalt, aber auch hier muss die eheliche Lebensgemeinschaft noch bestehen.

Aloha


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Daniel2007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #33 - 31.10.2007 um 12:41:12
 
Danke für die Info!

Also heisst es,wenn ich auch die Scheidung einreiche und der Partner sich ncht meldet und die Ehe erst nach 3 Jahre geschieden ist,hat der (ausländische)Partner keinen Anspruch auf AE?

Aber der Partner kann 3 jahren ohne sich zumelden in Deutschland sich aufhalten und hier auch Arbeiten?

Ich frage mich nur,was ist,wenn ich die Scheidung einreiche und der Partner sich nicht meldet und die Scheidung zustimmt?!

Kann sie in Deutschland sich noch aufhalten und auch arbeiten?Und das auch nach 3 Jahren?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #34 - 31.10.2007 um 22:48:25
 
luna_99 schrieb am 26.06.2007 um 17:21:22:
Ich konnte das nicht glauben und habe beim Standesamt angerufen ob jemand eine Geburtsurkunde von mir genommen hat. Geht nicht ohne mein schriftliches Einverständnis. Man kann aber auch die Urkunde über das Internet fordern. Und an welche Adresse die dann geschickt wird, wird nicht überprüft da das nach Aussage der Mitarbeiterin im KVR (München) zu viel Arbeit wäre.

Wenn Du dem Standesamt schriftlich Anweisung gibst (Einschreiben mit Rückschein, damit auch klar ist, dass es angekommen ist), dass Unterlagen von Dir auf gar keinen Fall weitergegeben werden dürfen - auch nicht wenn eine Anforderung übers Internet erfolgt, muss sich die Behörde daran halten.

Sie kommt in Teufels-Küche, wenn sie dennoch -trotz Deines schriftlichen Verbots- Unterlagen rausgibt.

Eine Freundin von mir hat das so gemacht. Es ist zwar trotzdem noch was schiefgegangen - aber die Behörde kam danach ziemlich "ins Schwitzen".

Ich würde sicherheitshalber an alle Behörden, mit denen Du bisher zu tun hattest, solche Verbote schicken.

Viele Grüße
Janna
(vermutlich kennst Du mich noch nicht, war lange nicht da, bin seit längerem anderweitig ziemlich im Stress ...)

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