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3 Monate Ehe Trennungsjahr und keine Scheidung erfolgt (Gelesen: 12.907 mal)
DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 25.06.2007 um 10:01:01
 
luna_99 schrieb am 25.06.2007 um 09:08:17:
Er versucht also §32 (selbstständiges Aufenthaltsrecht


Ich denke, Du meinst § 31 Abs. 2 AufenthG  Zwinkernd

luna_99 schrieb am 25.06.2007 um 09:08:17:
Nun werde ich von der Gegenpartei als skrupellos und egoistisch dargestellt.


Das solltest Du nicht so ernst nehmen, denn das ist doch im Scheidungsverfahren heutzutage fast normal. Er möchte weiter in D leben und deshalb wird er versuchen
eine Härte geltend zu machen, die ihm eine weitere AE ermöglicht. Andere Möglichkeiten hat er ja auch nicht.
Du hast mit Deinen Beweisen ganz klar die bessere Position. Er kann bisher nur Behauptungen aufstellen.


DC
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luna_99
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Antwort #16 - 25.06.2007 um 10:52:23
 
Genau §31 Augenrollen
Aber wenn man Sachen über einen liest die, auch wenn es nur ein Versuch von ihm ist, nicht stimmen, dann ist man menschlich enttäuscht. Traurig
Danke nochmal.
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Mathilde
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Antwort #17 - 25.06.2007 um 11:03:14
 
Sind die Sachen, die Dein Mann hier fabriziert hat (Gewalt gegen Dich, Stichwort Stalking etc.) denn bei der Ausländerbehörde bekannt? Ich würde der Ausländerbehörde das mal umfassend schriftlich mitteilen, und ggf. auch mal mit  der Polizei reden, wenn die Belästigungen nicht aufhören.

PS: Damit Du nicht das Gefühl hast, es geht nur Dir so, schaust mal hier:

www.1001geschichte.de

Du bist mit diesen Problemen nicht allein, die sind leider keine Seltenheit.



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Antwort #18 - 25.06.2007 um 11:06:38
 
luna_99 schrieb am 25.06.2007 um 10:52:23:
Aber wenn man Sachen über einen liest die, auch wenn es nur ein Versuch von ihm ist, nicht stimmen, dann ist man menschlich enttäuscht. verlegen


Klar ist man (besser frau) das, was ich auch nachvollziehen kann.

Ich kann mir zwar schwer vorstellen, dass Frau Anwältin mit dem Versuch eine Härtefall-AE auf der Basis des § 31 Abs. 2 zu konstruieren durchkomt, aber ich habe schon Pferde vor Apotheken k... sehen und man weiß nie welche Ideen eine/n Richter/ in so leiten.

Sollte es zu einem VG-verfahren kommen, wird es vermutlich schon auf Deine Aussage mit ankommen, denn ich kann mir auch da schwer vorstellen, dass sich die ABH die Butter wird vom Brot nehmen lassen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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luna_99
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 25.06.2007 um 13:57:50
 
Vielen Dank für euren Zuspruch.
Ja,die ABH ist involviert. Sämtliche Schreiben, also auch die, die nachkommen, gebe ich in Kopie weiter. Meine Anwältin meint zwar, grundsätzlich gehe es nur um die Scheidung allerdings wäre er dann immer noch hier gemeldet. Eines muß ich noch sagen: Die Frau bei der ABH ist ausgesprochen nett. Sie dachte am Anfang wahrscheinlich, daß ich alles zurück ziehen werde. Ich habe ihr versichert das dies niemals der Fall sein wird. Allerdings verstehe ich diese Haltung. Sie hat mir Tips gegeben und mir auch ganz klar gesagt, daß es sein könnte (Erfahrungswert) das er Ärger macht. Generell war die ABH sehr nett. Bevor er kam hatte ich Kontakt aufgenommen und auch jetzt.
Also, ich wünsche euch allen einen schönen Tag und werde euch weiter berichten.
Lieben Dank Durchgedreht
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Antwort #20 - 25.06.2007 um 15:46:34
 
Hallo,

sicher keine einfache Situation. Meines Erachtens sollten Sie sich davon lösen, dem Problem mit ausländerrechtlichen Mitteln gegen Ihren Noch-Ehemann Herr zu werden bzw. sich Gedanken darüber zu machen, ob er eine Chance hat zu bleiben oder nicht. Sie haben Ihrer Pflicht gegenüber der Asuländerbehörde genüge getan, nämlich die veränderten Umstände hingewiesen.

Klar, wenn die Ausländerbehörde noch auf Ihre Unterstützung baut, Sie darum bittet, warum nicht.

Wenn er jetzt trotzdem auftaucht und Sie belästigt/Ihnen nachstellt, ist die Polizei die erste Anlaufstelle und dann ggf. beim Zivilgericht einen neuen Antrag auf Näherungs-/Kontaktverbot einreichen. Klar, wenn er hier nicht gemeldet ist, wird es ein wenig schwieriger mit einem solchen Verfahren; aber früher hatten Sie mal geschrieben, dass er eine Anwältin hat und Sie ja zum Glück auch! Augenrollen

Notfalls sollte versucht werden, mit öffentlichen Zustellungen das Verfahren in Gang zu bekommen.

Gruß
Peter H.
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Gruß
Peter H.
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luna_99
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Antwort #21 - 25.06.2007 um 16:38:42
 
Am 08.05.07 war ich bereits beim Familiengericht und habe den zuständigen Richter in Anwesenheit meiner Anwältin mitgeteilt, daß mein Nochmann sich hier aufhält. Der Richter hat nur "aha" gesagt und das war es. Die Polizei kann ohne richterliche Verfügung nicht viel ausrichten, da er noch ein Bleiberecht bis 03.12.08 hat. Und "rumstehen" ist nicht wirklich verboten, Anrufe muß ich nachweisen. Wenn diese allerdings wie in meinem Fall ohne Nummer erfolgen wird auch das schwer. Ja, es gibt über Handyanbieter eine Fangschaltung. Wenn es kein analog Anschluß ist dann können die trotzdem die Nummer des Anrufers feststellen. Kostenpunkt ca. 190,00 EUR die Woche.
Das ganze ist etwas verzwickt. Natürlich sieht es auf den ersten Blick aus, daß ich ihm bezüglich seines Aufenthalts ran will. Aber wenn Sie die Situation genauer betrachten, ist die ABH die einzige, die mir wirklich helfen kann. Den hat er kein gültiges Bleiberecht mehr in BRD, dann habe ich auch hoffentlich meine Ruhe. Und er hat keinen Grund mehr diese Ehe aufrechtzuerhalten oder mich als skrupellos darzustellen.
Lieben Dank und schönen Abend noch Smiley
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luna_99
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Antwort #22 - 26.06.2007 um 17:05:17
 
Guten Tag zusammen Smiley
habe eben von einer "Fachfrau" folgende Information erhalten (ich weiß allerdings nicht ob es in dieses Forum gehört): Wenn man in (wie ich unentschlossen ) in tunesien geheiratet hat und eine Scheidung in Deutschland anstrebt, kann der Ehepartner (in dem Falle er) sich ohne meine Anwesenheit in Tunesien scheiden lassen und z.b. eine tunesische Frau heiraten. Das bekommt man in Deutschland gar nicht mit, wird aber (wieder wie ich Lippen versiegelt ) zum Versorgungsausgleich gezwungen. Bzw. er kann mich sogar auf Unterhalt verklagen.
Habt Ihr eine Idee wie ich rausfinden kann ob das vielleicht nicht schon passiert ist.? Ich meine, wenn er wirklich schon unten geschieden ist und ich das Dokument hätte, dann würde es wohl hier mit der Scheidung schneller vorangehen, oder.?
Liebe Grüße Smiley
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Antwort #23 - 26.06.2007 um 17:21:22
 
Und noch was: Für ihn geht das einfach. Er nimmt eine aktuelle Geburtsurkunde und einen Anwalt. Ist natürlich alles fake aber wer prüft das schon in Tunesien.
Ich konnte das nicht glauben und habe beim Standesamt angerufen ob jemand eine Geburtsurkunde von mir genommen hat. Geht nicht ohne mein schriftliches Einverständnis. Man kann aber auch die Urkunde über das Internet fordern. Und an welche Adresse die dann geschickt wird, wird nicht überprüft da das nach Aussage der Mitarbeiterin im KVR (München) zu viel Arbeit wäre.
Ist das noch zum aushalten Ärgerlich
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Antwort #24 - 20.07.2007 um 13:52:10
 
Guten Tag,

jetzt habe ich nochmals (wie schon so oft) eine Frage. Ich habe in Tunesien mit Gütertrennung geheiratet. Die beglaubigte Übersetzung liegt meiner Anwältin vor. Nun, sie sagte, dass in BRD ein tunesischer Ehevertrag nicht gilt. (kein notariell beglaubigten, deutsche Gesetze usw.)
Habe jetzt einen tunesischen Anwalt in Deutschland eingeschalten, der sagt, mein Ehevertrag gilt hier und ich müßte keinen Versorgungsausgleich machen. (der Versorgungsausgleich war in meinem Ehevertrag nicht ausgeschlossen.!) Also, was meint ihr.? Wer hat nun Recht bzw. wäre es sinnvoll das Verfahren zu känzeln und auf meinen Ehevertrag zu bestehen und dem Familiengericht die Info mitteilen.?
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Antwort #25 - 20.07.2007 um 18:56:50
 
luna_99 schrieb am 20.07.2007 um 13:52:10:
Also, was meint ihr.? Wer hat nun Recht bzw.

Du siehst selber, dass zwei Rechtsanwälte zwei gänzlich unterschiedliche Meinungen vertreten. Jeder wird seine Meinung aufgrund gewisser §§ beziehen. Was sollen wir dir hier als "Nichtjuristen" für einen Rat geben?
Das einzige was mir spontan einfällt, wäre beide Anwälte nach der Rechtsgrundlage ihrer Meinung zu fragen und dann einen dritten Anwalt mit beiden Rechtsgrundlagen zu konfrontieren.

Zitat:
Habe jetzt einen tunesischen Anwalt in Deutschland eingeschalten, der sagt, mein Ehevertrag gilt hier und ich müßte keinen Versorgungsausgleich machen.


Das wäre mir neu, dass kein Versorgungsausgleich gemacht werden muß, wenn über den Ausschluß des Versorgungsausgleiches keine notarielle Vereinbarung geschlossen wurde.

trixie
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Antwort #26 - 21.07.2007 um 07:53:34
 
Guten morgen Smiley

tja, es ist wohl wie Du sagst Trixie: Ich werde wohl einen dritten konsultieren.

Danke für Deine Auskunft und ein schönes Wochenende.

Luna
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Antwort #27 - 30.10.2007 um 09:01:50
 
Guten morgen,

wollte mich mal wieder melden und euch über den neuesten Ablauf unterrichten Smiley

Sein Aufenthalt ist befristet worden (was ihn aber nicht daran hindert, munter durch die EU zu reisen, da sein Aufenthalt zwar befristet aber im Pass vermerkt ist).

Bin immer noch nicht geschieden obwohl alle Papiere (also Versorgungsausgleich wurde auch von ihm eingereicht) da sind. Die LVA läßt sich seit. Seit Juli.!
Sollte ich wenn überhaupt, geschieden werden, so lasse ich es euch wissen.

Liebe Grüße
Luna
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Antwort #28 - 30.10.2007 um 10:52:38
 
Du hast mal geschrieben, dass er "mittellos" ist, und sein Job in Tunesien kann ihm ja momentan, wenn er "durch die EU reist", auch kein Geld bringen. Vielleicht kannst Du ja seine momentane Geldquelle, die er offenbar aufgetan hat, irgendwie orten und nachweisen - könnte für den Versorgungsausgleich eine wichtige Rolle spielen, wovon er seinen (aufwändigen) Lebensunterhalt bestreitet. Wo ist er denn momentan wohnhaft?
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Antwort #29 - 30.10.2007 um 12:26:43
 
trixie schrieb am 20.07.2007 um 18:56:50:
Das wäre mir neu, dass kein Versorgungsausgleich gemacht werden muß, wenn über den Ausschluß des Versorgungsausgleiches keine notarielle Vereinbarung geschlossen wurde. 


Auch eine notarielle Vereinbarung über den Ausschluß des Versorgungsausgleichs wird nicht immer wirksam, weil dies "sittenwidrig" wäre.
Darauf wurde hier im Forum schon verschiedentlich himgewiesen.
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