Hallo zusammen
Nach nunmehr fast 2 Jahren möchte ich mich hier noch mal äussern.
Als ersten möchte ich mal anmerken das ich den Eindruck habe als wüsste bei Ämtern und Botschaften die rechte Hand nie was die linke gerade tut,weil jeder einem was anderes sagt...grauenhaft!!
Da "mein" Thema ja nun schon länger zurückliegt möchte ich euch mal auf den Stand der Dinge bringen.
Ende Oktober 2007 wurde meine Tochter geboren
Mitte November 2008 wurde ich von meinem damaligen Nochehemann geschieden und wie zu erwarten (
ayamhuhn
hatte recht) wurde er als leiblicher Vater eingetragen.
Da er mit seiner Familie ausgewandert ist war es nicht ganz einfach das zu regeln.Aber mit Hilfe einer Sachbearbeiterin vom Jugenamt (es gibt auch noch welche die was von ihren Job verstehen) haben wir es geschafft das mein Freund nach
1 Jahr als leiblicher Vater eingetragen wurde.Dafür mussten wir eine soganannte "Dreierklärung" abgeben und das dauerte und dauerte da mein Exmann den Hintern nicht rumbekam.
In all der Zeit hat natürlich die ganze Situation sehr and unseren Nerven und an der Beziehung gerüttelt.
Die aktuelle Situation:
Ich leben mit der Kleinen in Deutschland wie bisher...mein Freund nochimmer in der Schweiz.
Er hat weiterhin seine Bewilligung C und unbefristeten Aufenthalt in der Schweiz.Allerdings ist er zur Zeit arbeitslos.
Wie schon erwähnt hat unsere Beziehung sehr unter alem gelitten und eine Heirat liegt in sehr sehr weiter Ferne (wenn überhaupt).
Er möchte nun das ich an die schweizer Grenze ziehe und dort lebe damit er da arbeiten kann und wir zusammen leben können auch wenn er dort gemeldet bleibt.
Ich habe allerdings hier auch noch Familie und möchte das nicht ,zumal das hier meine Heimatstadt ist.
Er hingegen will die Schweiz nicht verlassen aus folgenden Gründen:
-er würde seinen Aufenthaltstitel für die Schweiz(auch bei Heirat) verlieren
-er würde abgeschoben in die Türkei wenn er sich in der Schweiz abmeldet
-es gibt keine Möglichkeit soviel zu verdienen in Deutschland
-sollte die Beziehung in die Brüche gehen hat er keine Möglichkeit in die Schweiz zurück zukehren.Da er ja als Türke mit Bewilligung C in der Schweiz lebt.
Nun habe ich beim schweizer Konsulat angerufen und versucht mich zu informieren weil ich ehrlich gesagt nicht glaube das man einen politischen Flüchtling nach 20 Jahren ausweist.Ist für mich unvorstellbar!
Dort sagte man mir das es sehr wohl die Möglichkeit gibt einer Familienzusammenführung wenn man nicht verheiratet ist aber Kind aus der Beziehung hervorgeht.
Nun kommen wir zur Kompetenz meiner Ansprechpartnerin am Telefon. " Ich bin hier nur Vertretung...wenden sie sich an die Ausländerbehörde in Stuttgart".
Gesagt-getan...hab da angerufen und bekam als Antwort:
"Wir sind nur zuständig für Ausländer bzw Aufenthalter die schon in Deutschland leben,wenden sie sich ans schweizer Konsulat".
Klasse oder??
Ich möchte doch einfach nur wissen..
a.) kann er einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen auch wenn wir nicht verheiratet sind aber ein Kind zusammen haben?
b.)kann er dann hier in Deutschland arbeiten?
c.) was passiert wenn die Beziehung doch nicht hält? Kann er in die Schweiz zurück?...in Deutschland bleiben?...oder wird er ausgewiesen?
Leute ich dreh echt noch durch...ich hab bald keine Nerven mehr.Ich hoffe das jemand mir in der SAche einen Rat oder Informationen geben kann.Denn
ICH weiss nicht mehr weiter...
liebe Grüsse manu