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Bin schwanger..... (Gelesen: 6.003 mal)
schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #15 - 19.02.2009 um 08:58:34
 
manuchen schrieb am 19.02.2009 um 08:29:39:
a.) kann er einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen auch wenn wir nicht verheiratet sind aber ein Kind zusammen haben?


Ja, das kann er - allerdings nur, wenn auch er das Personensorgerecht über das deutsche Kind hat. - Das Visum müsste zum Nachzug zum minderjährigen deutschen Kind zum Zwecke der Ausübung der Personensorge in familiärer Gemeinschaft beantragt werden.

manuchen schrieb am 19.02.2009 um 08:29:39:
b.)kann er dann hier in Deutschland arbeiten?


Die nachfolgend zu erteilende AE (Nach § 28 (1) Nr. 3 AufenthG ) ist grundsätzlich mit der Berechtigung zur ERwerbstätigkeit in Deutschland verbunden.

manuchen schrieb am 19.02.2009 um 08:29:39:
c.) was passiert wenn die Beziehung doch nicht hält? Kann er in die Schweiz zurück?...in Deutschland bleiben?...oder wird er ausgewiesen?


Ob er in die Schweiz zurück kann, müssten die Schweizer Behörden beantworten -  ich denke aber, das sieht, nach dem, was Du geschrieben hast, nicht gut aus. - Auch in Deutschland erlischt regelmäßig ein erteilter Aufenthaltstitel nach mehr als sechsmonatiger Ausreise.

In Deutschland könnte Dein Partner bleiben, solange er das Personensorgerecht tatsächlich wahrnimmt (übrigens unabhängig von der Sicherung des Lebensunterhalts) - Übt er es nicht mehr aus oder wird es ihm entzogen, würde es allerdings schwierig - ggf. würde aber auich des Umgangsrecht ausreichen, um nachfolgend in Deutschland bleiben zu können.

Alles weitere hinge davon ab, inwieweit sich Dein Partner im Laufe der Jahre tatsächlich in Deutschland integriert ...

***

Ich denke, Du stehst vor einer sehr schwierigen Entscheidung, vor allem, wenn Du bislang das Personensorgerecht über Euer Kind allein hattest, denn Du schriebst ja, dass Eure Beziehung nicht so toll funktioniert - insoweit müsstest Du zuallererst für Dich klären, ob Du Deinem Partner denn die Personensorge wirklich übertragen möchtest. - Aber das ist kein ausländerrechtliches Thema mehr ...

=schweitzer=
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manuchen
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Antwort #16 - 19.02.2009 um 09:14:54
 
schweitzer schrieb am 19.02.2009 um 08:58:34:
manuchen schrieb am Heute um 08:29:39:a.) kann er einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen auch wenn wir nicht verheiratet sind aber ein Kind zusammen haben?




Ja, das kann er - allerdings nur, wenn auch er das Personensorgerecht über das deutsche Kind hat. - Das Visum müsste zum Nachzug zum minderjährigen deutschen Kind zum Zwecke der Ausübung der Personensorge in familiärer Gemeinschaft beantragt werden.



Das heisst ich wäre gezwungen im das volle Sorgerecht zu übertragen damit er diesen Antrag stellen kann? Oder reicht das gemeinsame Sorgerecht aus und das Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt weiterhin bei mir?

Ich hab das Gefühl vor einer Mauer zu stehen ,die nicht mal den Ansatz einer Tür hat  weinend
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Sphynx
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Antwort #17 - 19.02.2009 um 10:22:11
 
@manuchen: nein, du musst ihm nicht das volle Sorgerecht übertragen, sondern ein "halbes", also geteiltes... Zum Aufenthaltsbestimmungsrecht guckst du hier...

PS die Mauer hat durchaus eine Tür, sogar eine ziemlich grosse, welche dir schweitzer bereits genannt hat. Dein Partner muss halt entscheiden, was ihm lieber ist: allein in der Schweiz leben, oder mit euch in D...
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Eduard
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Antwort #18 - 20.02.2009 um 10:54:57
 
schweitzer schrieb am 19.02.2009 um 08:58:34:
n Deutschland könnte Dein Partner bleiben, solange er das Personensorgerecht tatsächlich wahrnimmt (übrigens unabhängig von der Sicherung des Lebensunterhalts) - Übt er es nicht mehr aus oder wird es ihm entzogen, würde es allerdings schwierig - ggf. würde aber auich des Umgangsrecht ausreichen, um nachfolgend in Deutschland bleiben zu können.


Vielleicht dazu noch eine Ergänzung:
1. Wenn der Lebensunterhalt gesichert ist, kann er nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen, die gilt unbefristet.
2. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch dann bestehen, wenn die Beziehung scheitern sollte. Damit er das Sorgerecht verliert, müsstest Du bei Gericht Klage einreichen, und zwar mit triftigen Gründen. Das Scheitern Eurer Beziehung allein ist jedenfalls kein triftiger Grund.
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