Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Einladen zur Hochzeit... (Gelesen: 4.498 mal)
pinguin
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einladen zur Hochzeit...
24.03.2007 um 17:16:39
 
Also ich weiß nicht, ob ich jetzt im richigen Forum bin, aber trotzdem frage ich hier.

Ich (ukrainerin) und mein Mann(Deutscher) wollen im Oktober dieses Jahres kirchlich heiraten. Standesamtliche Trauung hatten wir im November 2006. Ich will aus diesem Grund ein paar Leute aus meiner Heimat einladen.

Meine Mutter hat im März 2007 ein unechtes jahresvisum bekommen(2x3 Monate und dazwischen eine Pause von 3 Monaten). Sie wohnt jetzt bei meiner Schwester. Ich und mein Mann möchten versuchen, ihr Visum zu verlängern, so dass sie nicht für drei Monaten ausreisen muss. Dazu muss ich sagen, dass ich schwanger bin, das Kind soll im August zur Welt kommen. Das ist eine nicht komplikationsfreie Schwangerschaft und ich will meine Mutter bei der Geburt dabei haben. Sonst muss sie im Juni ausreisen und ist bei der Geburt nicht dabei. Ich weiß nicht, ob es möglich ist, ihr Visum aus diesem Grund zu verlängern. Falls es klappen sollte, bleibt sie bei uns mindestens bis zu unserer Hochzeit.

Das ist die Hintergrundgeschichte. Ich möchte zur Hochzeit meinen Vater einladen und meine Freundin mit ihrem Mann. Wir haben eine 4-Zimmer Wohnung mit 105 m². Besteht die Möglichkeit, dass wir oder mein Mann alle 3 einladen kann? Wie viel Wohnfläche muss pro Person vorhanden sein? Ich, mein Mann, unser Baby, vielleicht die Mutter und dann noch 3 Erwachsene.... Ist das nicht etwas zu viel? Für uns ist das kein Problem, die Leute ein paar Tage unterzukriegen. Aber was sagt der ABh dazu?

Und noch eine Frage: wie viel sollen Ich und mein Mann gemeinsam verdienen, damit wir alle einladen können. Zählt auch Kinder- bzw. Elterngeld dazu?

Die Situation ist ein wenig kompliziert aber vielleicht konnt Ihr mir trotzdem weiterhelfen?

Schöne Grüße,
Pinguin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladen zur Hochzeit...
Antwort #1 - 24.03.2007 um 17:41:24
 
Schengen-Visa werden nur in Ausnahmefällen verlängert.

Ich glaube ist eine Weiterführung der Threads

damals ging es um ein abgelehntes FzF Visa für deine Mutter von der Schwester gebürgt/eingeladen.

Scheinbar versuchst Du mit der Verlängerung des Schengen-Visas indirekt immer noch eine Familienzusammenführung.

Sorry, sehe hier wenig aussicht auf Erfolg, Deine Mutter muss ja nicht 3 Monate (Anspruch auf max. 3 Monate pro halbjahr) voll ausnutzen, Sie kann auch 3 x 1 Monat oder 2 x 1,5 Monate pro Halbjahr reisen, so kann sie auch zur Geburt in Deutschland sein.

Für Verlängerung des Schengen-Visas braucht man gute Gründe (Ausnahme, Härte) die in der Person des Reisenden, nicht beim Besuchten, liegen müssen.
Eine Risikoschwangerschaft könnte ein Grund für Visa und längeren Aufenthalt nach § 36 AufenthG sein, da hat Sie dann aber leider das falsche Visum beantragt bzw. bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladen zur Hochzeit...
Antwort #2 - 24.03.2007 um 17:50:37
 
Meine Antwort damals:
Schengen Recht läßt max. 3 Monate Aufenthalt per Besuchsvisum im Zeitraum eines Halbjahres zu. 4 Monate im Halbjahr mit Besuchsvisa geht nicht.
Die Botschaft/Konsulat kann nur Besuchsvisa für max. 3 Monate ausstellen.

Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch die zuständige deutsche Ausländerbehörde ist in einem begründeten und nachgewiesenen Ausnahme- bzw. Härtefall möglich (Ermessen der Ausländerbehörde, absoluter Ausnahmefall, kein Anspruch), diese Härte- oder Ausnahme darf nicht bereits vor Einreise vorgelegen haben.

Familiäre Hilfeleistung, Kinderbetreuung für mehr als 3 Monate durch die Oma oder Schwiegermutter, Schwester, diese Visen bedürfen der Zustimmung der Ausländerbehörde, Basis der Erteilung könnte evtl.  § 36 AufenthG sein.
Falls die ABH zustimmt, gibt es von der Botschaft/Konsulat ein Visum für 3 Monate erteilt, das von der ABH verlängert wird.

Solche Anträge sollten ausreichend und detailliert begründet werden.
Warum und wofür Schwiegermama /Oma für 1 Jahr benötigt wird, Zwillingsgeburt, Risiko-Schwangerschaft etc.

Einen Anspruch gibt es nicht. Generell ist viel positives wohlwollen auf beiden Seiten nötig, dies liegt am geltenden Ausländer- und Arbeitsrecht.
Mittlererweile verbessert sich die Lage der Kinderbetreuung in Deutschland, viele Alleinerziehende müssen ohne Mutter oder Oma zurechtkommen


Ich kann mich nur wiederholen, Verlängerung Schengen-Visa, die Härte- oder Ausnahmesituation muss in der Person des Reisenden, nicht des Einladenden liegen.

Die Mütter bräuchte ein Visum nach § 36 AufenthG, was sie nicht bekommen hat.


   
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladen zur Hochzeit...
Antwort #3 - 24.03.2007 um 19:30:16
 
Wenn ich einen Ratschlag bzw. eine auch in die Zukunft gerichtete Empfehlung geben darf
überlege es Dir nochmal, ob Du das Schengen Visa wirklich verlängern lassen willst (denke auch an die Historie schon mal 1 Jahr D, abgelehntes FzF für 1 Jahr Hilfe bei Kinderbetreuung etc.), damit Schwiegermama zur Hochzeit da ist, bräuchte Sie Verlängerung um 6 Monate bis Jahresende, sonst gilt nämlich erstmal 3 Monate raus aus Deutschland, wenn man vorher 3 Monate bzw. 6 Monate in Deutschland war.
Schwiegermama genießt etwas was nicht alle bekommen, ein unechtes Jahresvisa, mit max. 3 Monaten pro Halbjahr Aufenthalt. So ein Visa wird nicht immer und nicht jeden gegeben.
Glaube auch dieses unechte Jahresvisa war sicherlich nicht einfach zu bekommen........


Einladung von Vater und Freundin mit Mann, naja, es gilt das übliche, Rückkehrbereitschaft gesichert, Arbeitsplatz und genehmigter Urlaub etc.
VE  evtl. kann ja Deine Schwester eine machen, Krankenversicherung nicht vergessen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pinguin
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladen zur Hochzeit...
Antwort #4 - 24.03.2007 um 19:37:09
 
Danke,

ich weiß das die Chansen gering sind. Ich kann mich an Deine Antwort gut erinnern.  Zwinkernd

Es geht jetzt mehr um das andere und zwar die Hochzeit, zu der ich meinen Vater und ein Ehepaar einladen möchete. Die Mutter wird bei der Hochzeit auf jeden Fall dabei sein. Zu dem Zeitpunkt darf sie problemlos einreisen.

aber was ist mit anderen? Ich habe schon oft gehört, dass die Wohnungsgröße und der Verdienstnachweis eine entscheidende Rolle spielen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pinguin
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladen zur Hochzeit...
Antwort #5 - 24.03.2007 um 19:38:47
 
Das mit dem unechten Visug ging ausnahmsweise sehr schnell.

Mich interessieren aber andere Fragen auch... Zunge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladen zur Hochzeit...
Antwort #6 - 24.03.2007 um 20:09:17
 
Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten,
das hängt auch von den Eingeladenden ab,
es macht da einen Unterschied ob es z.B. ein Gutverdienender, ein Beamter/  Angestellter, ein Otto-Normal-Verbraucher oder ein Kleinverdiener ist.

Der Besuch soll ja auch sicherlich keine Monate sondern eher Tage oder wochen kommen, da kann man beim Wohnraum etc. auch großzügig sein,
einige schlafen im Wohnzimmer.
Wer genug Geld hat geht ins Hotel, selbst bezahlt oder vom Gastgeber.
Bei Wohnraum sehe ich weniger ein Problem.

VE Finanzierung:
Falls es Gutverdienende sind, brauchen die nicht unbedingt VE von Dir, die können ja belegen das sie selbst genug Geld haben.
Ansonsten ist es etwas anderes.


Größte Hürde wäre Rückkehrbereitschaft.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladen zur Hochzeit...
Antwort #7 - 24.03.2007 um 20:16:01
 
Einbeck schrieb am 24.03.2007 um 20:09:17:
Größte Hürde wäre Rückkehrbereitschaft



......  die Übrigens wahrscheinlich auch an dem Handeln der Mutter gemessen wird.

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pinguin
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladen zur Hochzeit...
Antwort #8 - 24.03.2007 um 20:26:20
 
Zitat:
......  die Übrigens wahrscheinlich auch an dem Handeln der Mutter gemessen wird.


sorry, was hat es zu bedeuten???????



Es sind übrigens keine Gutverdiener.....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pinguin
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladen zur Hochzeit...
Antwort #9 - 24.03.2007 um 20:28:46
 
Wie weist man die Rückkehrbereitschaft nach?

Bei meinem Vater wird es wohl schwierig werden, weil er arbeitslos ist.

Meine Freundin ist bis ende des Jahres Studentin und ihr Mann hat eine feste Stelle.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladen zur Hochzeit...
Antwort #10 - 24.03.2007 um 20:43:11
 
pinguin schrieb am 24.03.2007 um 20:26:20:
sorry, was hat es zu bedeuten??????? 

pinguin schrieb am 24.03.2007 um 20:28:46:
Wie weist man die Rückkehrbereitschaft nach?

z.B. damit, dass man sich an die Daten im Visum hält.

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladen zur Hochzeit...
Antwort #11 - 24.03.2007 um 20:43:44
 
Rückkehrbereitschaft.
Empfehle googeln und Suchfunktion bei info4alien
das ist ein viel diskutiertes Thema.

Auch leider nicht  so einfach zu beantworten, Rückkehrbereitschaft
wird am Sachverhalt,  der Person,  den Umständen etc. am Gesamtbild des Antragstellers geprüft,
sagen wir mal eine Risikoanalyse des Antragstellers.
So eine Frage kann man nur beantworten wenn wirklich alle Details und der Visantrag vor einem liegen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pinguin
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladen zur Hochzeit...
Antwort #12 - 24.03.2007 um 20:49:01
 
Proll:
Aber wenn man noch kein Visum bekommen hat, wie kann man dann nachweisen, dass man sich an die Daten im Visum hält?


Wie sieht es mit dem Verdienstnachweis aus? Sorry für so viele Fragen....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladen zur Hochzeit...
Antwort #13 - 24.03.2007 um 21:05:35
 
pinguin schrieb am 24.03.2007 um 20:49:01:
Proll:
Aber wenn man noch kein Visum bekommen hat, wie kann man dann nachweisen, dass man sich an die Daten im Visum hält? 

Wie Einbeck schrieb: Ein Gesamtbild.
Und ich meinte, ein Teil ist natürlich die pünktliche Rückkehr der Mutter, die ja bereits ein Visum hat. Das kann bei der Erteilung eines Visums an deinen Vater mit berücksichtigt werden.

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pinguin
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladen zur Hochzeit...
Antwort #14 - 24.03.2007 um 21:12:51
 
Die Mutter wird zurückfahren, falls sie nicht bleiben darf. Sie wird dann genau im Juni ausreisen müssen und dann kann sie im September wieder kommen.

Meine Eltern sind übrigens schon seit 20 Jahren geschieden. Also ich glaube nicht, dass es dabei noch eine große Rolle spielen kann oder doch? Zumindest habe ich noch nie was davon gehört. Gilt es dann auch für meine Freundin und ihren Mann???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema