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Einladen zur Hochzeit... (Gelesen: 4.521 mal)
proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 24.03.2007 um 21:20:33
 
Zum Gesamtbild gehören ja nicht nur die Gäste (Vater, Mutter, Freund und Freundin) sondern auch die in Deutschland lebende Referenzperson (also du).
Wenn sich der Visainhaber nicht an de Fristen hält, fällt dieses Verhalten auch auf die Referenzperson (also dich) zurück.
Dann kann man sich überlegen, ob der nächste Besuch bei dir zugelassen wird.

Wie gesagt, gehört alles -wie noch viele weitere Faktoren- zum Gesamtbild.

Proll
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pinguin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 24.03.2007 um 21:28:17
 
Proll:
alles klar, danke.

Das mit der finanzielen Situation ist mir noch nicht klar.  Griesgrämig

So nebenbei fällt mir noch eine Frage auf. Wie  sieht es mit dem Haftpflichtversicherung für die Einreisenden? Falls was passieren sollte z.B. ein Autounfall oder sowas, an dem die Gäste beteiligt sind. Muss ich für die haften, wenn sie keine HP-Versicherung haben? Gibt es überhaupt sowas?
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Einbeck
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Antwort #17 - 24.03.2007 um 21:38:34
 
Haftpflicht bei Auto, naja genau da dürfte sich die Frage nicht stellen, da ja nicht der Fahrer sondern das Auto versichert ist.

Ansonsten gibt es Komplettangebote mit Krankenversicherung etc. für Incoming-Tourist, empfehle mal im Internet googel
Stichwort Krankenversicherung Touristen in Deutschland.
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