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Niederlassungserlaubnis und Zweckwechseln des AHs (Gelesen: 5.355 mal)
hilfehilfe
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20.03.2007 um 21:03:44
 
Servus
bin aus Nicht-EU-Ländern.

kann einer mir sagen ob ich von der Situation direkt bei der Behörde Niederlassungserlaubnis beantragen kann,mit wieviel Pozent kanns ohne Anwaltshilfe gelingen?

1.seit Ende 2000 als Student Deutschland eingereist
2.seit 2003 eine Private Renteversicherung gekauft
3.ausgezahlte Eigenturmswohnung mit Urkunde ca. 70 qm
4.Lebensunterhalt ist gesichert durch Kontovermögen
5.Krankenversicherung seit 7 Jahren
6 sauberes Führungszeugnis

Ausserdem wenn Zweckwechsel des Aufenthalts erfolgt werden sollte,(z.B. Aufenthalt vom Studium auf Busniss)muss man mal unbedingt von Deutschland ausreisen um neuen Aufenthalt zu beantragen?oder doch kann man in Deutschland wechseln lassen?

bin sehr dankebar für jede nette Antwort

viele Grüsse R.
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inge
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Antwort #1 - 20.03.2007 um 21:33:06
 
Zitat:
kann einer mir sagen ob ich von der Situation direkt bei der Behörde Niederlassungserlaubnis beantragen kann

Aktuelle AE? 16? -> keine Chance auf NE! Mit Anwalt oder ohne ist da egal.

Studier zuende, such dir nen Job und dann kannst du nach einiger Zeit ne NE beantragen.
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hilfehilfe
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Antwort #2 - 20.03.2007 um 21:51:30
 
erstmal vielen Dank fuer die Antwort

kannz kurz meine 2. Frage bitte beantworten?



merci°°° Augenrollen Augenrollen




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Mick
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Antwort #3 - 20.03.2007 um 22:04:38
 
Hi,
wenn Du nicht fertig studiert hast und einen dem Studium
entprechenden Job suchst, ist ein Zweckwechsel nur möglich,
wenn ein ANSPRUCH auf Erteilung einer AE besteht. Z.B.
durch eine Ehe, wenn alle Voraussetzungen zum Nachzug
erfüllt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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hilfehilfe
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Antwort #4 - 20.03.2007 um 22:25:28
 
alles klar danke  Zwinkernd
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hilfehilfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.03.2007 um 21:09:29
 
hallo habe ne Frage,

Falls ein Ausländer eine ausgezahlte Eigenturmswohnung hat,ob er Anspruch hat in Deutschland zu bleiben. (Menschenrecht)

danke für die Antwort

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maki
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Antwort #6 - 20.03.2007 um 21:14:25
 
Kurz: Nein.

Wohneigentum verschafft keinen Anspruch, kann aber Ermessen ermöglichen (zB §7), es kommt jedoch auf die aktuelle AE an.
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inge
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Antwort #7 - 20.03.2007 um 21:30:15
 
Zitat:
(Menschenrecht)

Welcher Paragraph/Artikel wäre das denn?

Aktueller Aufenthaltsstatus? Vorher? Wie lange hier, etc?


Nachtrag:
Ach so:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1174421024/0#0
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esp
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Antwort #8 - 20.03.2007 um 21:32:09
 
Zitat:
Aktueller Aufenthaltsstatus? Vorher? Wie lange hier, etc?

s.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1174421024
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hilfehilfe
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Antwort #9 - 20.03.2007 um 21:46:38
 
danke fuer alle nette Antowort

das heisst gemaess §7 hat man Anspruch,in dem Fall eine befristete AE zu beantragen,und danach selbststaedige oder unselbststaedige Erwerbstaetigkeit auszuüben?

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 20.03.2007 um 21:55:54
 
Wieder mal  Ärgerlich

Bitte den Betreff "etwas" aussagekräftiger fassen   Zwinkernd
Z. B. so wie oben  Cool
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schweitzer
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Antwort #11 - 20.03.2007 um 21:58:36
 
Einen Anspruch hat man nicht, das hat maki nicht gemeint und nicht geschrieben. Möglicherweise kann ein Ermessen ausgeübt werden - siehe § 7 (1) Satz 2 AufenthG:

"In begründeten Fällen kann eine AE auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden."

Ich wäre da aber nicht zu optimistisch. Es heißt dort "kann" und "in begründeten Fällen" - also da geht es um Einzelfallentscheidungen, bei denen die Latte ziemlich hoch liegt.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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maki
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Antwort #12 - 20.03.2007 um 22:00:13
 
Zitat:
das heisst gemaess §7 hat man Anspruch,in dem Fall eine befristete AE zu beantragen,und danach selbststaedige oder unselbststaedige Erwerbstaetigkeit auszuüben?

Nein, dass heisst es nicht Zwinkernd

§7 könnte Ermessen ermöglichen, aber das reicht nicht, denn du brauchts einen Anspruch um aus deiner §16 (Studium) eine "richtige" AE machen zu lassen, AufenthG:
Zitat:
§ 16 Studium; Sprachkurse; Schulbesuch
...
(2) Während des Aufenthalts nach Absatz 1 soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.
...


Wie die anderen schon sagten, im Moment bekommst du leider keine andere AE.

Gruß,

maki

Nachtrag:
@schweitzer
aus den VAH:
Zitat:
7.1.3 Ein Aufenthaltstitel nach § 7 Abs. 1 Satz 2 kann nur zu einem Zweck erteilt werden, der in Kapitel 2 Abschnitte 3 bis 7 nicht geregelt ist. Denkbar ist z.B., dass ein vermögender Ausländer sich in Deutschland niederlassen möchte, um hier von seinem Vermögen zu leben.
...
Ein weiterer Anwendungsfall des
§ 7 Abs. 1 Nr. 2 sind etwa auch Fälle, in denen ein Drittausländer mit Wohnsitz in einem anderen Staat – auch ggfs, einem Schengen-Staat – eine Ferienwohnung in Deutschland unterhält, in der er sich häufiger aufhält. Auf Nr. 6.4.2 wird hingewiesen.

Das ändert natürlich nichts an der Vorraussetzung des Anspruchs, hilft also hilfehilfe nicht.
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« Zuletzt geändert: 20.03.2007 um 22:12:11 von maki »  
 
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hilfehilfe
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Antwort #13 - 20.03.2007 um 22:17:29
 
bedanke mich bei allen die die meinungen geäussert haben

nun noch letzte Frage

Falls ich jetzt nen Job gefunden hab (ein deutsches Unternehmen) kann Zwerkwechseln direkt hier erfolgt werden? oder muss man auch mal ausreisen?


thx
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Mick
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Antwort #14 - 20.03.2007 um 22:33:39
 
Ich habe das mal zusammengefasst. Nicht schön, aber
selten. Nächstes mal bitte nur einen Fred zum Thema.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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