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Wiedereinreise mit dem Studium?oder der Heirat? (Gelesen: 1.669 mal)
mannschaft77
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wiedereinreise mit dem Studium?oder der Heirat?
26.03.2007 um 02:04:50
 
Hallo meine Damen und Herren,

ich bin gebürtiger Marokkaner,25Jahre Alt,zulezt Wohnhaft in
Neu-Ulm(Bayern).Ich war zur Bundesrepublik Deutschland am
17Januar2005 mit dem Studentenvisum aus Marokko eingereist.
Das Visum wurde in der deutschen Botschaft in Marokko abgeholt.
In Februar 2005 habe ich die DSH Prüfung in Konstanz(BW)
abgelegt.Damit konnte ich mich in der Fachhochschule Ulm
für das Sommersemester 2005 immatrikulieren(Fachrichtung :
Technische Informatik).Da ich einen falschen Studiengang
bei einer schlechten Beratung gewählt hatte ,konnte ich nicht
die bereits abgeschlossenen Prüfung aus meiner FH in Marokko
anerkennen lassen.Eine Anerkennung könnte nur in meinen
ursprünglichen Fachbereich : ELEKTROTECHNIK und Informationstechnik möglich sein(Ich verfüge über einen anerkannten Abschluss im Wert von Bachelor : Information durch
Datenbank des Ministeriums Hessen abgeholt : www.anabin.de).
Ausserdem bin ich 5Sprachig und besitze insgesamt : 8 Sprachdiplomen in meiner ersten Muttersprache,Französisch(3),
Spanisch(1),Englisch(1),Deutsch(3).
Nachdem ich damit total überrascht war(zzgl sehr enttäuscht
wegen der Einstufung im 1.Semester)hatte ich mich eine andere
Einschreibung gesucht ,damit ich das Studienort wechseln können.
Ich hatte dann eine Einschreibung an der FH Mannheim in Juli
2005 bekommen.Vorher bekam ich ein Aufenthaltstitel bis zum
April 2006.Da ich bei der Einschreibung an der FH Mannheim
ein gültiges Aufenthaltserlaubnis für Mannheim vorlegen musste,
war es nicht möglich.So hatte ich mich wieder für das
kommende Wintersemester 2005-2006 immatrikuliert.In Februar
2006hatte ich mein Aufenthaltstitel verlängert (bis zum 26Nov2007).Dann war ich während den Semesterferien in Spanien
in Urlaub(Februar2006).Ich erfuhr dann als ich zurückgekommen
(in März 2006)dass ich exmatrikuliert war(:Streichung),weil
ich die Anspruch auf die Prüfungen verloren und das
Studium total versäumt hatte.
Um diese Fehler zu beseitigen war ich von April bis Juli 06
auf der Suche einer neuen Einschreibung ,damit ich die bei
der Ausländerbehörde vorlegen kann.Jedoch war es nicht möglich,
denn ich hatte ein anderes Verfahren bei der Immatrikulation
gewählt(Online Immatrikulation war falsch ,da ich ausländer bin).Ich hatte sogar auch das Geld zur Einschreibung bei
der Uni Augsburg(BY)überwiesen .Jedoch scheiterte die Sache
am Tag der Einschreibung wegen falsches Verfahren.
Ich war dann in September bei mir(Marokko)in Urlaub.Als ich
zurückkam,fand ich nur eine Absage hinter der Andere(nicht
ordnungsgemÄss als Ausländer beworden : Falsches Verfahren).

Ende Oktober hatte ich mein Notebook verkauft,musste am
Tag danach wieder nach Marokko(wegen einen Unfall,Sterben
bei mir,Trauerfeier,Mutter schwer krank....)Ich bekam dann
dafür eine Anzeige wegen des nicht erhaltenen Notebook.
Der Verkäufer dachte,ich wäre ein Betruger!Nachdem ich
wieder zurück war,hatte ich bei der Polizei und die Staatsanwaltschaft die Sache geklärt.Ich bekam auch ein
Schreiben von der Ausländerbehörde ,dass ich das Land
verlassen muss (Ausreisepflichtig),weil ich exmatrikuliert
wurde .Somit war das Aufenthaltstitel gleich ungültig !
Das wusste ich jedoch nicht,denn ich mehrmals zwischen
März und November bei der Meldebehörde umgemeldet war!
(war in Ulm ,dann in Neu-Ulm,dann in Ulm,danach in Neu-Ulm..)
Neu-Ulm gehört zu Bayern ,Ulm zu Baden-Württemberg .

Ich hatte dann einen Anwalt gewählt und bezahlte 500EUR
dafür(wir hatten einen Vorschuss gemacht).Wir haben eine
Klage gegen das Landratsamt Neu-Ulm in Bayern eingereicht.
Das Verwaltungsgericht fand ,dass die Klage unbegründet war.
Das LRA Neu-Ulm,durch die Leiterin,Frau Sommer ,hatte mir
einen Vorschlag gegeben : Nach Marokko auszureisen und dann
mit einer Vorabzustimmung zu rechnen ,wenn ich eine verbindliche
Zusage aus der Uni Ulm oder FH Ulm habe.Das war in Januar
2007.Die Bewerbungsfrist bei der UNI oder FH Ulm waren
abgelaufen .Im gegenteil hatte ich mich in Furtwangen(
Schwarzwald)und Siegen(NRW) beworben .Ich bekam 2 Einschreibungen und war somit am 18Februar 2007 freiwillig,
wie besprochen ,ausgereist .Am 20 Februar 2007 hatte ich
ein Studentenvisum(Wiedereinreise) bei der deutschen Botschaft
in Marokko beantragt(für eine Studiumaufnahme Siegen).
Mein Rechtsanwalt hatte mit den Ausländerbehörde in Siegen
gesprochen.Am Freitag 23 Maerz sagte mein Anwalt ,dass die
Ausländerbehörde nicht für ein neuen Visum zustimmen werden.
Grund dafür : das Versäumte Studium an der FH Ulm und dann
fast ein Jahr ohne gültigem Aufenthaltstitel in Deutschland
aufgehalten.(Aufenthaltstitel wurde in Januar 2007 als
ungültig gemacht und bekam eine Grenzübertrittsbescheinigung).
Mein Anwalt hat mich auf geschrieben,dass er mich nicht
mehr betreuen will,aufgrund der Zeit (um meine Emaile zu lesen
und darauf zu antworten).

1)Wenn die Behörde in Siegen nicht zugestimmt hatten ,
wie kann ich mit meinem Studium(das beginnt am 02 April 07)
Fachrichtung:Elektrotechnik , beginnen?Mit der deutschen
Botschaft in Marokko habe ich ein super Verhältnis und die
Leiterin der Visumabteilung kennt mich sehr gut.
Kann die Botschaft trotzdem ein Visum erteilen ?was
kann ich mit der andere Einschreibung( SS 07 : Furtwangen,
schwarzwald ,Elektrotechnik machen )?

Mein Rechtsanwalt denkt,ich werde kein Visum mehr bekommen!

2)Kann ich ein Studienbewerbervisum beantragen,damit
ich so schnell wie möglich,von der vorgesprochenen Vorabzustimmung profitieren kann?(Uni Ulm,Studium für das Wintersemester ).Die Ausländerbehörde Neu-Ulm(durch
Frau Sommer) kennen mich persönlich . Ich würde mich in
diesem Fall bei der Uni Assist(Uni Ulm gehört dazu) online
bewerben ,würde eine Bewerbungsnummer haben (mit der
könnte ich ein Visum beantragen : Hochschulzugangberechtigung
und Sprachdiplomen,Kontoauszüge (Auslandsueberweisung
600euro monatlich) und die Krankenversicherungskarte ist
auch dabei(bei AOK versichert).

3)Meine Freundin wohnt in Marokko(sie war letztes Jahr
in Deutschland) ,wir kennen uns seit 4 Jahren .Können wir
durch das Heirat in Marokko beide nach Deutschland zurückkehren?oder am besten ein Visum um die Eheschliessung in
Deutschland zu beantragen?sie wohnte bei ihrer Grossmutter(Stuttgart)und ist 23Jahre alt,Studentin(ihre Mutter hat ein Geschäft in Marokko).Meine Eltern können alles bezahlen
(aus eigenem Vermögen).(ich hatte circa 700euro monatlich
während 2 Jahren in D gekriegt)

4)Ich habe ein Schreiben aus dem Amtsgericht Hagen bekommen
(wegen 600EUR VODAFONE RECHNUNGEN),wie kann ich das ausgleichen?
(wenn es aus Marokko keine überweisung möglich : weil ich
nicht mehr in Deutschland ein Aufenthaltstitel habe )
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inge
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Antwort #1 - 26.03.2007 um 09:06:24
 
Zitat:
Mein Anwalt hat mich auf geschrieben,dass er mich nicht 
mehr betreuen will,aufgrund der Zeit (um meine Emaile zu lesen
und darauf zu antworten).

k.K. ...

Zitat:
Die Ausländerbehörde Neu-Ulm(durch Frau S***) kennen mich persönlich

Dann würde ich evtl. mal nachfragen, ob die einem Visum zustimmen würden.

Zitat:
durch das Heirat in Marokko beide nach Deutschland zurückkehren

Möglich, wenn der LU gesichert ist.

Zitat:
(wegen 600EUR VODAFONE RECHNUNGEN),wie kann ich das ausgleichen?

Auslandsüberweisungen sind mW grundsätzlich überall möglich. Evtl. allerdings sehr teuer.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.03.2007 um 12:51:21
 
Zitat:
4)Ich habe ein Schreiben aus dem Amtsgericht Hagen bekommen
(wegen 600EUR VODAFONE RECHNUNGEN),wie kann ich das ausgleichen?
(wenn es aus Marokko keine überweisung möglich : weil ich
nicht mehr in Deutschland ein Aufenthaltstitel habe )


Du überweist es von Deinem deutschen Bankkonto. Zu Deinem gesicherten Lebensunterhalt gehören auch Deine TK-Aufwendungen.

Wenn die Höhe der Rechnung in Ordnung geht, frage ich mich, warum Du erst auf das Gericht reagierst, anstatt die Rechnung gleich abzustottern.

Gruß, ULF
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Antwort #3 - 27.03.2007 um 01:03:36
 
Zitat:
2
)Kann ich ein Studienbewerbervisum beantragen,damit
ich so schnell wie möglich,von der vorgesprochenen Vorabzustimmung profitieren kann?(Uni Ulm,Studium für das Wintersemester ).Die Ausländerbehörde Neu-Ulm(durch
Frau Sommer) kennen mich persönlich
.
Vorabzustimmung, wie das Wort schon sagt --vorab--, wenn  du diese noch nicht besitzt, hast Du erstmal Pech gehabt.
Visaantrag wäre dann der  zuständigen ABH Ulm? Neu-Ulm oder siegen ? zur Zustimmung vorzulegen.

Wenn die Behörde in Siegen nicht zugestimmt hatten ,
wie kann ich mit meinem Studium(das beginnt am 02 April 07)
Fachrichtung:Elektrotechnik , beginnen
?

Ohne eine Zustimmung der ABH wird die Botschaft kein Visum für Studienzwecke oder als Studienbewerber erteilen können.

)
Meine Freundin wohnt in Marokko(sie war letztes Jahr  
in Deutschland) ,wir kennen uns seit 4 Jahren .Können wir
durch das Heirat in Marokko beide nach Deutschland zurückkehren


Hoffe Deine Freundin ist deutsche Staatsangehörige, deutschverheirat kannst Du Visa für FZF beantragen.

Falls Sie Marokkanerin ist dürfte die deutsche AE nach Auslandsaufenthalt  (über 6 Monate) evtl. verfallen sein, auch bräuchte Freundin dann Visa/AE für Deutschland.
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Antwort #4 - 27.03.2007 um 01:24:41
 
Falls Sie Marokkanerin ist dürfte die deutsche AE nach Auslandsaufenthalt  (über 6 Monate) evtl. verfallen sein,
auch bräuchte Freundin dann Visa/AE für Deutschland
.

Zu schnell getippt, will sagen
ist Deine Freundin Marokkanerin und hat Sie keine gültige AE für Deutschland (Achtung im Regelfall verfällt AE bei mehr als 6 monatigen Auslandsaufenthalt) braucht ihr beide ein Visum um nach Deutschland zurückkehren zu können.
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 28.03.2007 um 03:13:17
 
Ich bedanke mich erstmal für die Antwort ,über die,ich sehr gefreut hatte.
Allerdings ist meine Freundin Deutsche (geboren in Marokko).Ihre Mutter hat ein
Geschäft und sie ist die Leiterin momentan .Sie war zulest während 1Jahr bei
Ihrer Grossmutter in Stuttgart .

Ich habe folgende Fragen :
1-Ich habe kontakt mit der Leiterin der ABH Neu-Ulm (die mir die Vorabzustimmung
geboten hatte)aufgenommen .Ich würde ein Studienbewerbervisum beantragen(mit
der Bewerberbestätigung der Universität Ulm ) .Die Botschaft hat nichts dagegen ,wie
ich heute erfahren hatte . Wie wären die Chancen jetzt ? Mein ehemalige Rechtsanwalt
sagte ,ich werde wieder eine Ablehnung bekommen ,wenn ich irgendwo nicht Ulm studieren
möchte (Nur eine Chance in Ulm ist möglich)

2-Ich habe einen neuen Anwalt gesucht und der fordert 730Euro um die Sache zu bearbeiten.
Mein erster RA hat von mir 500EUR bekommen .
Lohnt es sich überhaupt eine Klage gegen der Stadt Siegen zu erheben ,wegen der
nicht Erteilung des Visums ??( Gründe der Ablehnung sind mir bekannt : Exmatrikulation an
der FH Ulm und dann keine weitere Einschreibung für das WS 06-07 )

3-Meine Freundin ist Studentin ,sie bekam leztes Jahr sozialhifle als deutsche Staatsbürgerin ,
als sie in Stuttgart war . Wie können wir die Ehe schliessen,wenn wir beide 1200EUR
von dem Vermögen des Elterns monatlich bekommen ? 
Wir wollen demnächst in Deutschland heiraten , ist es überhaupt möglich?
Muss die Freundin bei dem Standeamt in Berlin anmelden ,auch wenn Sie in Marokko
ordnungsgemäss wohnt ?
Sollen wir in Neu-Ulm leben ,damit die Chancen auf eine Visumerteilung besser wären ?
Ich ,persönlich ,finde Neu-Ulm eine sehr schöne Stadt !
Werden die Behörden nicht an einer Scheinehe denken ? habe ich in diesem Fall
den Anspruch auf die Erteilung eines Visums ?

Oh so viele Frage und eine menge Stress !

Liebe Grüsse
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