Hi espresso,
die meisten Fragen, die Du stellst, haben nichts mit dem Ausländerrecht zu tun, daher wirst Du auf einiges hier nur schwer Antwort bekommen können.
Zur Frage der Beratung der Frau sehe ich zwei Möglichkeiten. Eine wäre eine gute, unabhäbgige Ehe- bzw. Familienberatungsstelle aufzusuchen. Das ist grundsätzlich kostenfrei. Am besten, Du recherchierst mal, welcher von den bekannten Wohlfahrtsverbänden (Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, DRK etc.) oder auch sonstige freie oder auch behördliche Träger so etwas in Eurer Nähe anbietet. Meistens sagen, die auch, wann und ob sich anwaltliche Beratung lohnen würde. Diese (zumindest eine Erstkonsultation, ggf. auch außergerichtliches Tätigsein könnte die Frau als Empfängerin von Sozialleistungen über Beratungshilfe bekommen. Die ist erst einmal kostenfrei. Entsprechende Formulare erhält man unter Vorlage des aktuellen Leistungsbescheids und der Angabe für welchen Zweck die Beratungshilfe benötigt wird, beim Amtsgericht. Damit spicht man dann beim Anwalt seiner Wahl vor.
Zitat:sie will gerne in D bleiben, welche Möglichkeiten hat sie?
Wohl kaum eine, weil die Ehe nachweislich keine zwei Jahre rechtmäßig in der BRD bestanden hat. Maßgeblich für die Bestimmung dieses Zeitraums ist übrigens nicht der Scheidungstermin, sondern die Frage, ab wann man getrennt gelebt hat.
Zu prüfen wäre ggf. ob die Scheidung rechtens war bzw. rechtmäßig abgelaufen ist - für mich ist schwer vorstellbar, dass dazu nur einer reicht, wie offenbar hier geschehen. Aber von diesen Dingen habe ich nicht wirklich Ahnung. Wahrscheinlich hätte aber eine solche Prüfung keinen Einfluss im Sinne eines Belegs dafür, dass die Ehe hier tatsächlich zwei Jahre rechtmäßig bestanden hat.
Sieht also nicht so gut aus.
Soweit das, was ich zu deinen Fragen sagen kann - vielleicht gibt es ja noch mehr Antworten.
=schweitzer=