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uffff - viele Fragen (Gelesen: 2.218 mal)
espresso
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag uffff - viele Fragen
20.03.2007 um 19:59:34
 
betrifft mich nicht persönlich, will aber einer guten Freundin helfen.
Sachverhalt:
- Kubanerin heiratet Deutschen in Kuba im Sommer 2005
- Sie ist seit September 2005 in Deutschland - hat bis Oktober 2007 Aufenthaltsberechtigung
- Ehevertrag existiert
- Er sagt auf der Ausländerbehörde (Januar 2007), dass er mit ihr die Ehe nicht weiter fortführen möchte - sie unterschreibt nix
- Er sagt Ihr, dass er in Urlaub fliegt (Brasilien), fliegt aber in Wirklichkeit nach Kuba und macht dort die Scheidung (Februar 2007)
- Er will, dass sie zum 1. April auszieht - er hat eine andere Kubanerin eingeladen (er war im Dezember schon alleine in Kuba) Ärgerlich
Meine Fragen:
- kann er sie so leicht aus dem Haus schmeissen?? (denk mal nicht)
- wer muss die andere Wohnung suchen, bezahlen???
- wo kann sie sich Rechtsberatung holen - sie hat bis jetzt (fast) kein Einkommen - er wollte nie (hat es ihr praktisch verboten) dass sie arbeitet und wer kommt für die Kosten auf?
- sie will gerne in D bleiben, welche Möglichkeiten hat sie?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

espresso
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 20.03.2007 um 20:42:11
 
Hi espresso,

die meisten Fragen, die Du stellst, haben nichts mit dem Ausländerrecht zu tun, daher wirst Du auf einiges hier nur schwer Antwort bekommen können.

Zur Frage der Beratung der Frau sehe ich zwei Möglichkeiten. Eine wäre eine gute, unabhäbgige Ehe- bzw. Familienberatungsstelle aufzusuchen. Das ist grundsätzlich kostenfrei. Am besten, Du recherchierst mal, welcher von den bekannten Wohlfahrtsverbänden (Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, DRK etc.) oder auch sonstige freie oder auch behördliche Träger so etwas in Eurer Nähe anbietet. Meistens sagen, die auch, wann und ob sich anwaltliche Beratung lohnen würde. Diese (zumindest eine Erstkonsultation, ggf. auch außergerichtliches Tätigsein könnte die Frau als Empfängerin von Sozialleistungen über Beratungshilfe bekommen. Die ist erst einmal kostenfrei. Entsprechende Formulare erhält man unter Vorlage des aktuellen Leistungsbescheids und der Angabe für welchen Zweck die Beratungshilfe benötigt wird, beim Amtsgericht. Damit spicht man dann beim Anwalt seiner Wahl vor.

Zitat:
sie will gerne in D bleiben, welche Möglichkeiten hat sie?


Wohl kaum eine, weil die Ehe nachweislich keine zwei Jahre rechtmäßig in der BRD bestanden hat. Maßgeblich für die Bestimmung dieses Zeitraums ist übrigens nicht der Scheidungstermin, sondern die Frage, ab wann man getrennt gelebt hat.

Zu prüfen wäre ggf. ob die Scheidung rechtens war bzw. rechtmäßig abgelaufen ist - für mich ist schwer vorstellbar, dass dazu nur einer reicht, wie offenbar hier geschehen. Aber von diesen Dingen habe ich nicht wirklich Ahnung. Wahrscheinlich hätte aber eine solche Prüfung keinen Einfluss im Sinne eines Belegs dafür, dass die Ehe hier tatsächlich zwei Jahre rechtmäßig bestanden hat.

Sieht also nicht so gut aus.

Soweit das, was ich zu deinen Fragen sagen kann - vielleicht gibt es ja noch mehr Antworten.

=schweitzer=

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.03.2007 um 20:49:29
 
schweitzer schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Zu prüfen wäre ggf. ob die Scheidung rechtens war bzw. rechtmäßig abgelaufen ist - für mich ist schwer vorstellbar, dass dazu nur einer reicht, wie offenbar hier geschehen.


Hi,

halte ich, wenn so wie geschildert abgelaufen, auch für zumindest fraglich.

Sie sollte ml mit anwaltlicher Unterstützung die Anerkennungsfähigkeit dieser Scheidung unter dem Gesichtspunkt "rechtliches Gehör" abklopfen lassen (vgl. auch oben die FAQ zur Frage Scheidungsanerkennung).

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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espresso
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 20.03.2007 um 21:17:34
 
schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.
Bei der Caritas war sie schon, Kommentar: Wenn sie geschlagen wird, können wir helfen...  ich denke, ich schicke sie mal zum Amtsgericht, um vielleicht mehr Infos zu erlangen.
Die Scheidung denke ich (und hoffe ich) ist wohl hier nicht gültig, geht soweit ich weiss nicht so einfach. Scheidung ohne Wissen des anderen durchzuziehen geht wohl nicht. In Kuba schon, aber dürfte bei uns wohl nicht anerkannt werden. Der Lebensmittelpunkt ist ja auch heir in D drum Scheidung doch auch hier.
Ausserdem, kochen, waschen, bügeln etc. darf sie im Moment noch ... so dass man auch von einem "getrennt" leben im rechtlichen Sinn auch nicht ausgehen kann.

espresso
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.03.2007 um 21:27:05
 
Hab das hierher verschoben. Geht wohl kaum
um echte ausländerrechtliche Fragen  Zwinkernd
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.03.2007 um 16:22:09
 
espresso schrieb am 20.03.2007 um 19:59:34:
- sie will gerne in D bleiben, welche Möglichkeiten hat sie?


Was steht im Ehevertrag?

Was hat die ABH nach Januar gemacht?

Ein Anwalt für Familienrecht sollte ihr Trennungs- (notfalls: nachehelichen)Unterhalt vermitteln, ggf. über Beratungsschein beim Amtsgericht. Notbedarf dürfte kam wirksam ausgeschlossen worden sein.

Das alles aber im Zweifel nur für die paar Wochen/Monate bis zur Ausreise. Vielleicht kann sie sich hier auch Unterhalt für die Zeit danach titulieren lassen.

Gruß, ULF
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