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namensänderung (Gelesen: 1.142 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.03.2007 um 11:11:58
 
Liebe Forum
Ich bitte um eure Hilfe.
Ich habe einige von Ihre beiträge gelesen u. hoffe Sie können mir helfen/beraten.
Ich bin Südafrikanische Staatsangehörige u. wohne in der BRD. Meine Tochter, 6J., hat die Südafrikanische u. Amerikanische Staatsangehörigkeiten (Ihr Papa ist Amerikaner). Wir haben beide nicht die Deutsche staatsangehörigkeit. Ihr Vater ebenso nicht.
Ich habe nach der Scheidung von meinem Ex-mann, meine Name auf mein Mädchenname geändert. Habe einen Antrag bei meinem Konsulat gestellt u. bekam einen neuen reisepass. Meine Tochter wollte unbedingt auch ihre Name ändern, besonders da ich wieder geheiratet habe u. sie jetzt eine kleine schwester hat mit der gleichen name wie ich u. meinen mann. Na ja…habe einen Antrag gestellt auf basis alleinige Sorgerecht ebenfalls wurde ihre name geändert u. sie bekam eine neuen reisepass.

Jetzt ist mein Ex stinkesauer. Wollte nicht die Kleine anhören. hat mir beschimpft u. will vor gericht hier in Deutschland….wie sieht es rechtlich aus? Wird eine Deutsche Gericht zuständig sein? Welche rechtssytem? Und wenn die entscheidung gegen mir ist, wie wird es in Südafrika/hier durchgesetzt? Für eure meinung wäre ich mehr als dankbar…
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.03.2007 um 11:30:15
 
Zitat:
Wird eine Deutsche Gericht zuständig sein?


Hallo,

war denn überhaupt eine deutsche Behörde (z.B. Standesamt) beteiligt ?

Ansonsten wüßte ich nicht vor welches Gericht er ziehen könnte Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Änderung:
Den Post im Personenstandsrecht hab ich gelöscht, weil der Fall hier besser aufgehoben ist Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.03.2007 um 11:58:03
 
Hi Ronny
Keine Deutsche Behörde war beteiligt, da wir beide nicht Deutsche sind.
War es denn? Hat in Deutschland keinen Gericht(Behörde was zu melden?

Lg,

Lisa
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.03.2007 um 13:04:50
 
Zitat:
Hat in Deutschland keinen Gericht(Behörde was zu melden ?


Hi Lisa,

Doch doch schon, aber ich stelle mir gerade so die verschiedenen Gerichte vor und frage mich bei welchem Gericht er was erreichen wollte. Mir fällt da keine deutsche Norm ein, die zur Anwendung kommen könnte und damit haben wir auch kein zuständiges Gericht.

Deine Namensänderung ist nach Deinem Heimatrecht und dem Deines Kindes rechtmäßig erfolgt und wirksam.
Da kann er IMHO beim deutschen BVerfG Kopfstand machen, America so beautiful singen und was weiß ich, aber die Namensänderung für Euer Kind macht er nicht rückgängig.

Sie wird, so das Kind US-Bürger sein sollte in den USA nicht akzeptiert werden (möglicherweise) aber ich sehe in Deutschland zumindest keine Möglichkeit, dass er dagegen gerichtlich vorgehen könnte Zwinkernd

Was anderes wäre es gewesen, wenn ihr die Namensänderung beim deutschen Standesamt hättet machen lassen, da wäre evtl., mit geringem Erfolg allerdings, der Weg über § 47 PStG gewesen...

Da gegen kann er hier nichts unternehmen , so meine Einschätzung Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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