Wassermann schrieb am 23.01.2007 um 13:37:31:@ zazakiz9: Das Du die Veränderung Deines Familienstands bei der Meldebehörde anzeigst, habe ich mal vorausgesetzt, Deine Ursprungsfrage war aber eine andere und zielte darauf ab, mit welcher Angabe in der Steuererklärung Du ggf. eine Erstattung erhältst und mit welcher vielleicht nicht!
Daher habe ich geschrieben, Du solltest eintragen, daß Du verheiratet bist. Die Meldebehörde kann natürlich nicht ahnen, daß Du geheiratet hast. Dann stell´ doch nächstes Mal die Frage etwas klarer, etwa: welche Schritte sind melderechtlich hier nach einer Heirat zu unternehmen?
Lieber Wassermann, erst durch meine Fragestellung hier wg. Steuererklärung habe ich erfahren, dass ich mich bei dem Meldeamt wenigstens als verheiratet melden kann/muss... das wusste ich bis gestern nicht, woher denn auch... Als ich beim Standesamt war um meinen namen ändern zu lassen (was nicht ging-siehe eigener thread) hätte man mich ja mal darauf hinweisen können! So und nun fass ich zusammen:
Wenn ich beim Meldeamt als "LEDIG" gelte und beim Finanzamt "LEDIG" angebe, bekomme ich ohne Probleme meine Rückerstattung!
WEnn ich beim Meldeamt als "LEDIG" gelte und beim Finanzamt "VERHEIRATET" angebe, bekomme ich MIT PRoblemen einen Teil der Rückerstattung!
JEDER nimmt mit was ihm zusteht und ich habe hier in keiner Weise von irgendwelchen unlauteren Mitteln geredet!
Meine Frage war lediglich welchen Familienstand ich angeben muss, weill jede Behörde das anders sieht! Bei meiner Krankenkasse laufe ich z.B. als "GETRENNT LEBEND"
Abschließend möchte ich aber sagen:
Da ich mich heute beim Meldeamt als "verheiratet" eintragen ließ, werde ich selbstverständlich bei meiner Steuererklärung AUCH "VERHEIRATET" angeben...
Auch für den Fall, dass ich "Beweise" bringen muss, das er da drüben nix hat!PS: ICH werde sicherlich nicht irgenwelche "imaginären" Flugkosten steuerlich absetzen wollen!!