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Steuererklärung? (Gelesen: 7.117 mal)
Wassermann
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Antwort #15 - 23.01.2007 um 13:37:31
 
@ zazakiz9: Das Du die Veränderung Deines Familienstands bei der Meldebehörde anzeigst, habe ich mal vorausgesetzt, Deine Ursprungsfrage war aber eine andere und zielte darauf ab, mit welcher Angabe in der Steuererklärung Du ggf. eine Erstattung erhältst und mit welcher vielleicht nicht!
Daher habe ich geschrieben, Du solltest eintragen, daß Du verheiratet bist. Die Meldebehörde kann natürlich nicht ahnen, daß Du geheiratet hast. Dann stell´ doch nächstes Mal die Frage etwas klarer, etwa: welche Schritte sind melderechtlich hier nach einer Heirat zu unternehmen?

@ jetflyer: Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Meine Frage zielte aber eher in die Richtung, was genau als "Unterhaltsleistungen" definiert wird, da ja mit überwiesenen Beträgen der Ehepartner auch seine Reisekosten decken könnte und der Verbleib des Geldes im Ausland nicht nachprüfbar ist, mit der Folge, daß die Reisekosten mit Nachweis dann doch als Unterhaltsleistungen steuerlich geltend gemacht werden könnten! Oder? ...
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aynur
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Antwort #16 - 23.01.2007 um 16:48:49
 
Wassermann schrieb am 23.01.2007 um 13:37:31:
@ zazakiz9: Das Du die Veränderung Deines Familienstands bei der Meldebehörde anzeigst, habe ich mal vorausgesetzt, Deine Ursprungsfrage war aber eine andere und zielte darauf ab, mit welcher Angabe in der Steuererklärung Du ggf. eine Erstattung erhältst und mit welcher vielleicht nicht!
Daher habe ich geschrieben, Du solltest eintragen, daß Du verheiratet bist. Die Meldebehörde kann natürlich nicht ahnen, daß Du geheiratet hast. Dann stell´ doch nächstes Mal die Frage etwas klarer, etwa: welche Schritte sind melderechtlich hier nach einer Heirat zu unternehmen?


Lieber Wassermann, erst durch meine Fragestellung hier wg. Steuererklärung habe ich erfahren, dass ich mich bei dem Meldeamt wenigstens als verheiratet melden kann/muss... das wusste ich bis gestern nicht, woher denn auch... Als ich beim Standesamt war um meinen namen ändern zu lassen (was nicht ging-siehe eigener thread) hätte man mich ja mal darauf hinweisen können! So und nun fass ich zusammen:
Wenn ich beim Meldeamt als "LEDIG" gelte und beim Finanzamt "LEDIG" angebe, bekomme ich ohne Probleme meine Rückerstattung!
WEnn ich beim Meldeamt als "LEDIG" gelte und beim Finanzamt "VERHEIRATET" angebe, bekomme ich MIT PRoblemen einen Teil der Rückerstattung!
JEDER nimmt mit was ihm zusteht und ich habe hier in keiner Weise von irgendwelchen unlauteren Mitteln geredet!
Meine Frage war lediglich welchen Familienstand ich angeben muss, weill jede Behörde das anders sieht! Bei meiner Krankenkasse laufe ich z.B. als "GETRENNT LEBEND"

Abschließend möchte ich aber sagen:
Da ich mich heute beim Meldeamt als "verheiratet" eintragen ließ, werde ich selbstverständlich bei meiner Steuererklärung AUCH "VERHEIRATET" angeben...
Auch für den Fall, dass ich "Beweise" bringen muss, das er da drüben nix hat!


PS: ICH werde sicherlich nicht irgenwelche "imaginären" Flugkosten steuerlich absetzen wollen!!
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Ralf
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Antwort #17 - 23.01.2007 um 17:06:10
 
Das ganze Thema ist ja nun sehr komplex und hat mit Ausländerrecht auch
herzlich wenig zu tun. Ich empfehle daher mal ein Forum, in dem es auch
eine spezielle Rubrik für Steuerrecht gibt:

http://www.recht.de/phpbb/index.php

Dort findet man auch eher Experten für dieses Gebiet. Aber beachtet die dortigen
Forenregeln! Zwinkernd
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aynur
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Antwort #18 - 24.01.2007 um 16:12:23
 
Für mich hat sich das Thema inzwischen erledigt... habe sehr gute Infos erhalten auch über andere Wege...
Ich hatte gehofft, hier die Frage beantwortet zu bekommen, weil hier viele Mitgleider zu gange sind und es bestimmt den einen oder anderen gibt, der das schon erlebt hat...
Von mir aus kann das Thema geschlossen werden... Danke
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maki
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Antwort #19 - 24.01.2007 um 16:14:54
 
zazakiz9, vielleciht teilst du deine erkenntnisse mit bevor dein thread geschlossen wird Zwinkernd
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Antwort #20 - 24.01.2007 um 16:24:50
 
Naja gut... ich will mal nichtso sein:

Viel ist es aber nicht:

PS: Wegen der Schreibweise- hat mir eine Freundin gemailt- PRIVAT- hab keine Lust gehabt, dass in die Ich-Form umzusetzen Zwinkernd

Zitat:"Das ist für Dich kein Problem. Bei Deiner Steuererklärung 2006 gibst Du an, dass Du verheiratet bist und seit wann. Dein in der Türkei lebender Partner ist weder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig,dafür müsste er hier in Deutschland leben und Einkünfte haben, noch beschränkt steuerpflichtig. Dafür würde er im Ausland leben und hier Einkünfte beziehen. Die ausländischen Einkünfte sind in diesem Falle seine und sind für Deine Steuererklärung uninteressant." Zitat-Ende

So das isses...

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Antwort #21 - 24.01.2007 um 17:03:52
 
guel schrieb am 22.01.2007 um 12:53:01:
Hallo zusammen,

die Steuerklasse kann erst dann geändert werden, wenn der Partner in Deutschland ist und auch angemeldet ist.



richtig...

man kann die günstigere steuerklasse für 2006 nicht in Anspruch nehmen, falls der EhePartner nicht in 2006 eingereist ist (z.b. weil man auf ein Visum wartet); da ist die Gesetzeslage eindeutig..

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Antwort #22 - 25.01.2007 um 13:31:24
 
hge2001 schrieb am 24.01.2007 um 17:03:52:
richtig...

man kann die günstigere steuerklasse für 2006 nicht in Anspruch nehmen, falls der EhePartner nicht in 2006 eingereist ist (z.b. weil man auf ein Visum wartet); da ist die Gesetzeslage eindeutig..

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PS: @hge2001.... war auch gar nicht die Frage im Ausgangstread....
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Antwort #23 - 25.01.2007 um 13:36:48
 
Die "auf anderen Wegen erhaltenen sehr guten Infos" klingen für mich wie eine Zusammenfassung der hier im Forum gegebenen Hinweise ...
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Antwort #24 - 25.01.2007 um 14:38:38
 
Hallo an alle!
Völlig unabhängig von der ursprünglichen Anfrage, möchte ich jens fragen, ob er jetzt das Aktenzeichen des Gerichtsurteils kennt ?
Ich habe die Antwort des Finanzamtes bei der letzten Steuererklärung Anfang 2006 einfach akzeptiert (ein Splitting Verfahren und die Änderung der Steuerklasse kann erst erfolgen, wenn sich der Ehepartner in Deutschland aufhält und uneingeschränkt der deutschen Besteuerung unterliegt). Geheiratet wurde im Dez. 2005 im Ausland und mein Mann kam im Frühjahr 2006 im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland. Für 2005 hat mir mein Finanzamt immerhin Unterhaltszahlungen in der Maximalhöhe (ca. 1200 €  im Jahr) anerkannt, aber natürlich kein Lohnsteuer-Splitting.  Ein Hinweis auf das Gerichtsurteil wäre sehr hilfreich.
Vielen Dank!
hannah
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Antwort #25 - 26.01.2007 um 10:42:34
 
Wassermann schrieb am 25.01.2007 um 13:36:48:
Die "auf anderen Wegen erhaltenen sehr guten Infos" klingen für mich wie eine Zusammenfassung der hier im Forum gegebenen Hinweise ...


Wenn du das meinst... Konnte aber mit der Erklärung wesentlich mehr anfangen als mit den zerstreuten und teilweise panikmachenden Antworten hier...

So für mich ist das Thema dazu abgeschlossen...



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