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Steuererklärung? (Gelesen: 7.094 mal)
aynur
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21.01.2007 um 20:44:29
 
Hallo Leute... hab mal wieder ne Frage und hoffe mir kann jemand helfen?

Und zwar bin ich gerade dabei meine Steuerklärung für 2006 zu machen, weiß jetzt aber nicht wirklich was ich wegen "Familienstand" machen soll? Hab schon beim Finanzamt angerufen und da sagte man mir, ich soll "verheiratet" eintragen. Aus meinem Bekanntenkreis ist mir aber zu Ohren gekommen, dass es dann möglich ist, dass ich nix wieder bekomme! Das möchte ich aber ganz gern vermeiden!!!
Kann mir einer sagen was ich jetzt am besten machen?

Liebe grüße und danke im Voraus zazakiz9
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Wassermann
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Antwort #1 - 22.01.2007 um 07:25:35
 
Die Frage verstehe ich nicht ganz, aber wie wär´s, wenn Du es mit der Wahrheit versuchst? Entweder ist man verheiratet, oder nicht. Wenn die Hochzeit in 2006 erst stattfand, ist dies auch in der Steuererklärung anzugeben, da es dort eine Spalte "verheiratet seit" gibt. Bei Falschangaben hast Du die schlechteren Karten ... Ob Du etwas zurückbekommst oder nicht, hängt natürlich auch davon ab, ob und wieviel Dein Ehepartner in 2006 verdient hat und was es abzusetzen gilt. Bei uns gab es im Jahr der Hochzeit jedenfalls eine deftige Steuererstattung!
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aynur
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Antwort #2 - 22.01.2007 um 10:36:29
 
Wassermann schrieb am 22.01.2007 um 07:25:35:
Die Frage verstehe ich nicht ganz, aber wie wär´s, wenn Du es mit der Wahrheit versuchst? Entweder ist man verheiratet, oder nicht. Wenn die Hochzeit in 2006 erst stattfand, ist dies auch in der Steuererklärung anzugeben, da es dort eine Spalte "verheiratet seit" gibt. Bei Falschangaben hast Du die schlechteren Karten ... Ob Du etwas zurückbekommst oder nicht, hängt natürlich auch davon ab, ob und wieviel Dein Ehepartner in 2006 verdient hat und was es abzusetzen gilt. Bei uns gab es im Jahr der Hochzeit jedenfalls eine deftige Steuererstattung!


Na dann werde ich jetzt nochmal meinen ganzen Lebenslauf reinsetzen damit es nicht zu solchen missverständnissen kommt:
Ich bin Deutsch, mein Mann aus der Türkei, ich bin hier, er ist drüben, wir haben 2006 geheiratet. Er wartet auf seine Wiedereinreise, ich lebe hier mit Steuerklasse 1. habe meinen alten namen noch, die Ehe ist rein theoretisch noch nicht offiziell hier anerkannt?? ... Also bitte nochmal! Was mach ich denn jetzt am besten?
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Wassermann
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Antwort #3 - 22.01.2007 um 10:50:45
 
Dein "ganzer Lebenslauf" ändert doch aber nichts an der Tatsache, daß Du nícht mehr ledig bist! Wenn Du in der Türkei geheiratet hast, mußtest Du doch hier ausgestellte Papiere vorlegen und damit giltst Du auch hier zunächst einmal als verheiratet? Ihr werdet höchstwahrscheinlich sowieso noch nicht zusammen veranlagt werden können, da dies m. E. erst passiert, wenn íhr zusammen in Deutschland lebt und gemeldet seid. Also warum eine Falschangabe riskieren, wenn es doch wohl keine steuerlichen Auswirkungen haben wird? Nichts anderes hat Dir ja auch das Finanzamt geraten ...
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Antwort #4 - 22.01.2007 um 10:54:00
 
Hallo Zazaki, bitte wende Dich umgehen an einen Steuerberater.
Leider kann die von Dir beschriebene Konstellation viel Stress erzeugen... unentschlossen

Folgendes: Grundsätzlich kannst Du ab deiner Hochzeit beim Einwohnermeldeamt /Bürgerbüro die Steurkarte(n) ändern lassen. Entw. 4/4 oder halt 3/5. Dies ist aber ja "nur" eine Frage des "Auszahlungsmodus" im laufenden Kalenderjahr, grundsätzlich wirst Du (oder besser: werdet Ihr!) für das ganze Jahr der Eheschließung "rückwirkend" nach der Splitting Tabelle veranlagt; üblicherweise kommt es zu einer Rückerstattung (weil Kl. 1/1 "schlechter"=mehr Steuern bedeutet.  Leider gibts in Deinem Fall ggf. Schwierigkeiten.  Viele Finanzämter hjaben die Auffassung, das für eine gemeinsame Veranlagung für das Jahr der Eheschließung beide!! Partner auch in D. uneingeschränkt steuerpflichtig sein müssen. Dies ist bei ausländischen Ehegatten normalerweise nur der Fall, wenn beide mindestens 1 Tag im Eheschließungsjahr auch in D. gemeldet sind. Anmelden kann man seine ausländischen Ehegatten aber nur, wenn er "da" ist, sprich entw. in D. geheiratet hat und die AE hat, oder aber bei Heirat im Auskland das FZF Visum erteilt ist. Vorher erhält man für den ehegatten ja auch keine Steuerkarte.
Nun ist es aber so, und das haben wohl schon einige Finanzgerichte entschieden, das die Ehepartner nach deutschem Recht ab dem Tag der Eheschließung füreinander Unterhaltsverpflichtungen haben. Der Wohnort des Ehepartner ist dafür unerheblich. Aus dieser Verpflichtung kann man daher das "Recht" ableiten, auch die geringere Steuerveranlagung für Ehepaare in Anspruch zu nehmen, ergo Splittingveranlagung. GGF. zu berücksichtigen ist dabei aber das Einkommen des ausländischen Ehepartners. Der mir bekannte Fall war einfach, die Frau kam aus russ. Föd und hatte kein eigenes Einkommen, der Ehemann hat sie bis zur FZF Visumerteilung "unterhalten" (per WU Überweisungen) und hatte auch die Quittungen. Es ist also "faktisch" Unterhalt gezahlt worden, ergo auch Splitting Veranlagung trotz einreise erst im "neuen" Kalenderjahr. 
Ich hoffe, das Du da auf ein "verständiges" Finanzamt trifftst, wie gesagt, nimm Dir ggf. einen guten!! Steuerberater

Grüße, Sveta + Jens
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Antwort #5 - 22.01.2007 um 11:51:45
 
Einen Steuerberater kann ich mir leider nicht leisten, sonst hätte ich ja meine Frage hiernicht stellen müssen sondern hätte sie dem Steuerberater gestellt! Griesgrämig

Ich glaube ich werde erstmal zum Einwohnermeldeamt und nachforschen, mit welchem Familienstand ich heir gemeldet bin und ob das mit dem Wechsel der Steuerklasse so geht wie Jetflyer sagt, das ist mir nämlich neu. Ich dachte man kann nur wechseln wenn beide hier in D. sind!
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Antwort #6 - 22.01.2007 um 11:53:05
 
Interessant, wieder etwas dazu gelernt!
Ist es dann auch möglich, die "faktischen" Unterhaltszahlungen, sollten sie nachgewiesen werden, in der gemeinsamen Steuererklärung geltend zu machen? Wie werden Unterhaltszahlungen/Steuerpflichtigkeit des noch im Ausland befindlichen Ehepartners er- bzw. angerechnet? Zählen zu den Unterhaltszahlungen dann auch z. B. die Reisekosten, die man aufbringt, um den anderen im Rahmen der FZF nach Deutschland zu holen? Fragen über Fragen ...
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Antwort #7 - 22.01.2007 um 12:05:30
 
Hi Wassermann
Diese prima Idee funktioniert leider nicht Durchgedreht Durchgedreht
Anfallende "Kosten" wie reisen, etc. sind im Rahmen des Ehegattenunterhalts leider nicht abzugsfähig.
Mei!!!! , dat wär was, so lieb und teuer meine Holde ist  Durchgedreht Durchgedreht

Es geht bei der Fragestellung des threads darum, das grundsätzlich eine Unterhaltsverpflichtung durch entsteht und den dt. Ehepartner die gleiche (finanzielle) Möglichkeit eingräumt werden muß wie dt.-dt. Ehepartnern, dieser Verpflichtung auch Folge zu leisten!

Grüße
Jens
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Antwort #8 - 22.01.2007 um 12:53:01
 
Hallo zusammen,

die Steuerklasse kann erst dann geändert werden, wenn der Partner in Deutschland ist und auch angemeldet ist.

Du kannst dich beim Meldeamt aber vorab schon als verheiratet eintragen lassen, dort (hat man mich zumindestens) auf die Steuerklasse angeprochen. Da mein Mann noch nicht da war, lief alles weiter wie gehabt.

Du kannst (falls) du Unterhalt an deinen Mann/deine Frau bezahlt, diese Unterhaltskosten absetzen, aber hierfür brauchst du ein Nachweis, wie eventuell Überweisungsbelege usw.

Vielleicht kannst du beim Finanzamt noch mal anrufen und sagen dass dein Mann im Ausland lebt, die werden dir schon sagen was du machen kannst.

Liebe grüße
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Antwort #9 - 22.01.2007 um 13:32:42
 
jetflyer schrieb am 22.01.2007 um 12:05:30:
Hi Wassermann
Diese prima Idee funktioniert leider nicht Durchgedreht Durchgedreht
Anfallende "Kosten" wie reisen, etc. sind im Rahmen des Ehegattenunterhalts leider nicht abzugsfähig.
Mei!!!! , dat wär was, so lieb und teuer meine Holde ist  Durchgedreht Durchgedreht

Es geht bei der Fragestellung des threads darum, das grundsätzlich eine Unterhaltsverpflichtung durch entsteht und den dt. Ehepartner die gleiche (finanzielle) Möglichkeit eingräumt werden muß wie dt.-dt. Ehepartnern, dieser Verpflichtung auch Folge zu leisten!

Grüße
Jens


Ich hätte nicht gedacht, dass meine Frage so schwer zu verstehen ist! Es ging bei der Ausgangsfrage des Threads darum, was ich beim Familienstand angegeben muss: Verheiratet, getr.lebend, ledig???? bin beim Meldeamt m.E. noch NICHT als verheiratat eingetragen!!!

@guel: Das mit dem Unterhalt hab ich schon beim Finazamt abgeklärt, aber danke für den Rat...
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Antwort #10 - 23.01.2007 um 09:12:16
 
Deine Frage war keinesfalls schwer zu verstehen und wurde beantwortet: wenn Du verheiratet bist, gibst Du "verheiratet" an!

@ jetzflyer: Wenn ich an meinen Ehepartner Geld (Unterhalt) überweise und dies auch nachweisen kann - wer überprüft für die steuerliche Anerkennung, inwiefern nicht Reisekosten davon bestritten wurden? Ginge eigentlich nur, wenn auch der Ehepartner Nachweise aufhebt, was er mit dem überwiesenen Geld konkret bezahlt/gekauft hat ...
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Antwort #11 - 23.01.2007 um 10:57:52
 
Wassermann schrieb am 23.01.2007 um 09:12:16:
Deine Frage war keinesfalls schwer zu verstehen und wurde beantwortet: wenn Du verheiratet bist, gibst Du "verheiratet" an!


Nee nee so einfach ist das nämlich mal nicht, wassermann...

Ich war heute morgen nämlich erstmal beim Einwohnermeldemat und hab meinen Familienstand ändern lassen. Die hatten nämlich noch keine Ahnung von meinem Glück! So und jetzt kann ich bei der Steuerklärung "verheiratet" angeben... so wie es guel mir empfohlen hatte..

@ guel: Danke für deine Tipps, das waren die einzig brauchbaren!!! Tesekür ederim!!!
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Antwort #12 - 23.01.2007 um 11:00:33
 
Hi Wassermann, wie ich ja schon schrieb, es ist (steuerrechtlich) eine "verzwickte" Geschichte, wenn der Ehepartner (unfreiwillig?!) (noch!) im Ausland nach einer Eheschließung über den Kalenderjahrewechsel hinweg lebt. (leben muß)

In dem von mir erwähnten Fall eines mir bekannten Ehepaars ging es um die gemeinsame Veranlagung für 2004. Hochzeit in Ru im Spätherbst 2004. Frau kein eigenes Einkommen (Studium in Ru im Sommer 2004 beendet). Sofort nach Hochzeit Antrag auf FZF gestellt. FZF Visum im Januar 2005 erteilt. Frau eingereist, in D. angemeldet, 3 Jahre AE erhalten, Steuerkarte erhalten. beide Lohnsteuerkarten für 2005 geändert( 3/5), Ehefrau sofort als Haushaltshilfe beschäftigt. Deutscher Ehemann machte Einkommensteuererklärung auf Zusammenveranlagung mit Jahr der Eheschließung 2004. Finanzamt wollte für 2004 nicht nach Splittingtabelle gemeinsam veranlagen, da Ehefrau für 2004 nicht uneingeschränkt steuerpflichtig in D. (weil nicht in D. gemeldet und keine AE mit Arbeitserlaubnis). Das ganze endete vor Gericht und mein Freund hat gewonnen.  Durchgedreht
Ich habe damals die Urteilsbegründung gelesen und zitiere frei aus dem Gedächtnis.. Die Ehegatten sind grundsätzlich füreinander unterhaltspflichtig. Ehefrau hatte keine Einkommen, (kein Eintrag im Arbeitsbuch nach Uni Absolvierung, Unistipendium lief im Sommer aus), Ehemann hat mit Western Union Überweisungen nachgewiesen um den laufenden Lebensunterhalt seiner Ehefrau zu bestreiten.
Ehepartner wollten sofort gemeinsame Ehe in D. führen und haben unverzüglich dies begonnen in die Tat umzusetzen. Ehefrau hatte grundsätzlichen Rechtsanspruch auf AE mit Arbeitsberechtigung ab Tag der Hochzeit, die nach dem FZF Visumverfahren auch faktisch erteilt wurde.  Die Dauer des FZF Visumverfahrens kann dem Ehepaar nicht vorgehalten werden mit dem Ergebnis, das das Ehepaar finanziell deutlich schlechter gestellt würde gegenüber Ehepartnern, wo kein Visumverfahren die rein formale, gemeinsame Steuerpflicht beider Ehepartner früher (also im Hochzteitsjahr 2004) in Frage stellen würde..  so ähnlich der Tenor...
Viele Grüße, Sveta *Jens
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Antwort #13 - 23.01.2007 um 11:35:17
 
Hallo Jens, das hatte ich immer vermutet und hier schon mal geschrieben, dass da wohl mal ein Gericht entscheiden müsse. Kannst du ein Aktenzeichen angeben?
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Antwort #14 - 23.01.2007 um 11:59:10
 
Hi Reni, ich werde mal meinen Freund fragen. Glaub schon, das er mir das Az zur Veröffentlichung gibt. (Ihm hat dies Forum ja auch schon geholfen  Zwinkernd Aber wie gesagt, ich muß Ihn fragen.
Die Thematik kann man grundsätzlich bestimmt noch viel weiter fassen, ich denke da an die richtig "schwierigen" Fälle mit jahrelanger FZF Visadauer bei Ländern mit unsicherem Dokumentenwesen...
ciao jens
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