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Ab 2007, FZF nur noch mit Sprachkenntnisse?   (Gelesen: 24.988 mal)
Aguinaldo
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Antwort #15 - 11.01.2007 um 10:44:59
 
inge schrieb am 11.01.2007 um 09:38:54:
BTW, Querverweise zu diesem Gutachten sprechen regelmäßgi von "Familiennachzug zu Ausländern". Ohne Einsicht in das Original kann ich persönlich gar nicht mal sagen, ob es jetzt wirklich auch um den Nachzug zu Deutschen geht und wenn ja, mit welcher Begründung.

Ja, auch bei dem Nachzug zu Deutschen hält er den Nachweis von einfachen Deutschkenntnissen für verfassungskonform.

Die Zeitschrift für Ausländerrecht (ZAR) liegt doch eigentlich in jeder größeren Stadtbibliothek aus. Außerdem kann man sie noch in den rechtswissenschaftlichen Seminaren der Unis und in den Büchereien der Verwaltungsgerichte kostenlos einsehen. Es lohnt sich jedenfalls, diesen Beitrag mal durchzulesen. Beispielsweise wenn Hillgruber sagt, daß die Teilnahme an Deutschkursen in vom bisherigen Wohnort weiter entfernten Regionen des Heimatlandes, insbesondere in der Hauptstadt des betreffenden Landes, keine unzumutbare Belastung sei.

Hillgruber sollte insoweit vielleicht mal auf die Philippinen reisen und danach darüber berichten, ob die Anreise von einer weit entfernten Insel in die Hauptstadt Manila keine unzumutbare Belastung ist. Besonders vor dem Hintergrund der bei den Drittstaatsangehörigen möglicherweise mangelnden finanziellen Mittel.
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Mikael321
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Antwort #16 - 15.01.2007 um 10:36:25
 
Aguinaldo schrieb am 11.01.2007 um 10:44:59:
Teilnahme an Deutschkursen in vom bisherigen Wohnort weiter entfernten Regionen des Heimatlandes, insbesondere in der Hauptstadt des betreffenden Landes, keine unzumutbare Belastung sei.
Also langsam kommt hier (in D) Smiley mein Rechtsempfinden ganz schön ins schleudern. Will mir der Gesetzgeber denn allen ernstes Vorschreiben, in welcher Sprache ich mit meinem Ehepartner reden muß ?

Also dazu fällt mir echt nix mehr ein ! Ich weiß schon auf wehn da geschossen werden sollte, aber um die zu treffen, sollte man eine Pistole benutzen und nicht eine Panzerhaubitze. Als ich meine Frau kennengelernt habe (beim Tauchen in Egypt) konnte die kein Wort deutsch, und englisch. Wir haben uns in einem mix aus russisch (ich spreche ein ganz klein wenig)  und bitte nicht lachen, auf Latein unterhalten. Hinterher sind dann immer mehr deutsche Vokabeln dazu gekommen.

Und ich habe sie besser verstanden, als einige Exemplare der Gattung Deutsche, die man manchmal in Talkshows bewundern kann.

Aber wo kann man am besten eine fremde Sprache erlernen ? Warscheinlich in einem Land wo diese gesprochen wird. Am besten noch ohne Kontakt zu eigenen Muttersprache.  Und nicht im Heimatland, wo in der Gruppe sowieso alle, meine Sprache sprechen, dabei kommt wenig herum.

Was rege ich mich eigentlich darüber auf, ich habe ja nichts mehr damit zu tun.
Ich hoffe nur das die Richter in Karlsruhe, dem Spuck schnell ein ende machen, sollte es zu der änderung kommen.


Michael






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Antwort #17 - 15.01.2007 um 11:04:05
 
Mikael321 schrieb am 15.01.2007 um 10:36:25:
Also langsam kommt hier (in D) Smiley mein Rechtsempfinden ganz schön ins schleudern. Will mir der Gesetzgeber denn allen ernstes Vorschreiben, in welcher Sprache ich mit meinem Ehepartner reden muß ?
...
Aber wo kann man am besten eine fremde Sprache erlernen ? Warscheinlich in einem Land wo diese gesprochen wird. Am besten noch ohne Kontakt zu eigenen Muttersprache.  Und nicht im Heimatland, wo in der Gruppe sowieso alle, meine Sprache sprechen, dabei kommt wenig herum.

Michael


Ich bin ganz deiner Meinung   Zwinkernd
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Aguinaldo
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Antwort #18 - 15.01.2007 um 12:05:27
 
Mikael321 schrieb am 15.01.2007 um 10:36:25:
Was rege ich mich eigentlich darüber auf, ich habe ja nichts mehr damit zu tun.
Ich hoffe nur das die Richter in Karlsruhe, dem Spuck schnell ein ende machen, sollte es zu der änderung kommen.

Ich müßte mich ja eigentlich auch nicht über sowas aufregen (bin ja schon 15 Jahre verheiratet und meine Frau hat schon seit 1996 die deutsche Staatsangehörigkeit).

Nur leider reagieren die zukünftigen Umsetzer und die zukünftigen Betroffenen einer Gesetzesänderung nicht. Die Verwaltungen werden eine Gesetzesänderung penibel anwenden. Und wenn dann ein Hochzeitsvisum oder ein FZV-Visum aufgrund mangelnder einfacher Deutschkenntnisse verweigert wird, wird das Geschrei der Betroffenen (auch hier im Forum) groß sein. Dann sollten wir aber auch mal die Betroffenen fragen, warum sie nicht vorher schon mal protestiert haben. Der Einwand "man sollte erst mal die konkrete Gesetzesänderung abwarten", heißt für mich, daß man den Kopf in den Sand steckt.

Und die Hoffnung auf Karlsruhe? Es hat beispielsweise sehr lange gedauert, bis § 33 AufenthG vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt wurde. Und eine zukünftige Gesetzesänderung würde erst mal von den Verwaltungen angewendet werden, bis sich jemand aufraffen würde, dagegen zu klagen.
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Antwort #19 - 15.01.2007 um 12:15:42
 
Eheschliessungsvisum ist eh' was anderes, da gelten ja auch jetzt schon verschärfte Bedingungen und einen Anspruch gibt's hatl nicht.

Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass die Grünen wegen eines solches Passus sowieso sofort zum BVerfG gehen werden. Ist ja inzwischen leider üblich dass neue Gesetze erstmal ohne eigenes Nachdenken verabschiedet werden und man stattdessem dem BVerfg (oder vorab dem BuPrä) die Prüfung auf Verfassungskonformität überlässt.
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Antwort #20 - 15.01.2007 um 13:09:22
 
Mikael321 schrieb am 15.01.2007 um 10:36:25:
Also langsam kommt hier (in D) Smiley mein Rechtsempfinden ganz schön ins schleudern. Will mir der Gesetzgeber denn allen ernstes Vorschreiben, in welcher Sprache ich mit meinem Ehepartner reden muß ?



Hi,

das sicher nicht (läßt sich eh nicht kontrollieren) !
Ich denke, der Gesetzgeber will Kosten sparen und die Deutschkenntnisse bereits vor Einreise nachgewiesen wissen, damit eine schnelle Integration
in hiesige Verhältnisse und eine gute Chance auf dem Arbeitsmarkt besteht.
Z.Zt. wird dies kostspielig durch die Integrationskurse bewerkstelligt.

BTW viel andere Länder prüfen die Sprachkenntnisse vor Einwanderung auch.


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Antwort #21 - 15.01.2007 um 13:16:43
 
Es gibt Länder, in denen sind die Einwanderungszahlen kontingentiert. Da gibt es keinen Anspruch auf Familienzusammenführung. Auch diese Länder haben ein gewisses Anrecht, seinen Zuzug zu regeln, Wie auch imer.

Keiner will vortschreiben, in welcher Sprache du dich mit deinem Ehepartner unterhältst. Aber man kann vorcshreiben, unter welchen Bedingungen ein Zuzug zugelassen wird, um Integration zu beschleunigen, Arbeitslosigkeit zu verhindern und das Entstehen von "Parallelgesellschaften" auszuschließen. Hier hat jeder Staat ein Eingriffsrecht, wenn nicht sogar -pflicht.

Proll
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Antwort #22 - 15.01.2007 um 13:29:58
 
Zitat:
BTW viel andere Länder prüfen die Sprachkenntnisse vor Einwanderung auch

Andere Länder fordern auch gesichterten LU etc.
Andere Länder haben aber nicht unser Grundgesetz ...

Klar scheint zu sein: Eine ABSOLUTE Forderung nach Deutschkenntnissen dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig sein. Die meisten Urteile, die sich mit ... Jehova Zwinkernd beschäftigen, stellen klar heraus, dass zwar kein absoluter Schutz durch 6 GG gegeben ist, dass der aber immer hinreichend zu würdigen ist (deswegen auch so viele Urteile pro 6 GG, weil die betroffenenen Behörden häufig nach "Schema f" antworten).

IMHO kann also so eine Forderung nur mit einer Ergänzung a'la "von dem Erforderniss KANN in Einzelfällen abgesehen werden, wenn ..."
(nächster Deutschkurs 500 km weit weg etc)

Was würde das heißen?
Für die Betroffenen: Unsicherheit + Aufwand
Für die Behörden: Aufwand + Unsicherheit
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Aguinaldo
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Antwort #23 - 15.01.2007 um 14:26:48
 
inge schrieb am 15.01.2007 um 13:29:58:
IMHO kann also so eine Forderung nur mit einer Ergänzung a'la "von dem Erforderniss KANN in Einzelfällen abgesehen werden, wenn ..."
(nächster Deutschkurs 500 km weit weg etc)

Wobei ja auch noch ein Unterschied zwichen ausländisch/ausländischen Ehen und deutsch/ausländischen Ehen gemacht werden müßte. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die wichtigsten Passagen eines Grundsatzurteiles des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 6 I GG herauszuschreiben (zu finden in BVerfGE 60, 126):

Zitat:
Die weitreichenden aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen, die auf Grund des Art. 6 Abs. 1 GG einem Ausländer mit deutschem Ehepartner erwachsen, dienen vornehmlich dem Schutz des deutschen Staatsangehörigen. Ihm kann es grundsätzlich nicht verwehrt werden, die Ehe in seinem Heimatstaat zu führen.


Insoweit vielleicht auch noch R. Gröschner in H. Dreier, GG-Kommentar, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 6 RN. 94

Zitat:
Generell genießen Ehen oder Familien mit deutschen Partnern oder Angehörigen wegen deren uneingeschränkter Aufenthaltsrechte stärkeren Schutz als Ehe- oder Familienbeziehungen ohne Deutschenbeteiligung. Die Entscheidung eines deutschen Staatsangehörigen, mit ausländischem Ehegatten im Bundesgebiet leben zu wollen, hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts daher Vorrang vor einwanderungspolitischen Erwägungen
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Antwort #24 - 15.01.2007 um 15:20:49
 
BTW: steht in diesem Zusammenhang eigentlich auch 16.5 zur Disposition?

Paradoxe Situation: Wer das Recht hat nach D zu kommen, darf nicht kommen wenn er kein deutsch kann. Wer kein Anrecht hat, dürfte trotzdem kommen, UM deutsch zu lernen.
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Antwort #25 - 15.01.2007 um 15:38:41
 
Denke das sich diese Änderung, wenn sie denn kommen sollte, nur auf Ausländische Ehen auswiiken würde.
Gerade bei denen scheint doch das Erlernen der Sprache im Vorfeld wichtig zu sein.
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Antwort #26 - 15.01.2007 um 15:56:48
 
Zitat:
Z.Zt. wird dies kostspielig durch die Integrationskurse bewerkstelligt.


Auch so ein  Blödsinn. Wäre ja auch so einfach gewesen das vernünftig zu ändern. Ausländer (beide) müßen halt nach sagen wir mal 2 Jahren einen Test machen. Wird der nicht bestanden, noch mal eine chance 6 Monate später. AE befristet auf 3 Jahre, wird ohne Test nicht mehr verlängert. Keine Ausnahmen, keine Schlupflöcher. Jeder muß unterschreiben das er damit einverstanden ist. Keine lange diskussionen. Kein Test und thüüüüüüs.

Deutschen Ehen kann man nichts vorschreiben §6 GG. Aber man kann sagen, ohne Test keine NE oder Einbürgerung. NIEMALS. Ende der Diskussion !

Einen Test für 2 mal im Jahr ausarbeiten, Bundeseinheitlich, kann auch nicht so schwer sein. Fester Termin wie Abi !

Und jedem bleibt überlassen, wie er zu vernünftigen D. Kentnissen kommt. Außerdem geringer Aufwand und kostenefektiv.

So einfach wäre es gewesen. Aber meine harte Einstellung im oberen Teil, bekommst du politisch nicht durch. Leider. Da macht man lieber so einen Witz, wie Integrationskurs.  Ärgerlich

Ich habe einen Fall, wo die Frau eines Freundes, den  B3 Deutsch Kurs schon hinter sich hat. ABH hat trotzdem darauf bestanden, das sie jetzt einen Integrationskurs macht. Die langweilt sich natürlich zu tode. Und intergiert ist sie schon völlig. Zumindest in eine Deutsche Familie. Und die Kosten für so einen Müll, trägt mal wieder der Steuerzahler.  Ärgerlich





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Antwort #27 - 15.01.2007 um 16:46:00
 
Mikael321 schrieb am 15.01.2007 um 15:56:48:
Auch so ein  Blödsinn. Wäre ja auch so einfach gewesen das vernünftig zu ändern. Ausländer (beide) müßen halt nach sagen wir mal 2 Jahren einen Test machen. Wird der nicht bestanden, noch mal eine chance 6 Monate später. AE befristet auf 3 Jahre, wird ohne Test nicht mehr verlängert. Keine Ausnahmen, keine Schlupflöcher. Jeder muß unterschreiben das er damit einverstanden ist. Keine lange diskussionen. Kein Test und thüüüüüüs.

Deutschen Ehen kann man nichts vorschreiben §6 GG. Aber man kann sagen, ohne Test keine NE oder Einbürgerung. NIEMALS. Ende der Diskussion !

Einen Test für 2 mal im Jahr ausarbeiten, Bundeseinheitlich, kann auch nicht so schwer sein. Fester Termin wie Abi !

Und jedem bleibt überlassen, wie er zu vernünftigen D. Kentnissen kommt. Außerdem geringer Aufwand und kostenefektiv.




jepp,

sehr gute Idee, dennoch nicht realisierbar, da zu viele Widerstände !  Zwinkernd


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Antwort #28 - 10.02.2007 um 02:19:35
 
Zitat:
Ich habe einen Fall, wo die Frau eines Freundes, den  B3 Deutsch Kurs schon hinter sich hat. ABH hat trotzdem darauf bestanden, das sie jetzt einen Integrationskurs macht.

Integrationskursverordnung-IntV, §4: ....Ausländer nachSatz 1 Nr. 1, die über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, sind nur zur Teilnahme am Orientierungskurs und am Abschlusstest berechtigt....

Wenn sie dabei noch einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzt, dann dürfte nicht die ABH sie überhaupt zum Kurs verflichten.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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Antwort #29 - 10.02.2007 um 10:45:11
 
Arkha schrieb am 10.02.2007 um 02:19:35:
Integrationskursverordnung-IntV, §4: ....Ausländer nachSatz 1 Nr. 1, die über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, sind nur zur Teilnahme am Orientierungskurs und am Abschlusstest berechtigt.Wenn sie dabei noch einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzt, dann dürfte nicht die ABH sie überhaupt zum Kurs verflichten.


Sag das mal seiner ABH !

Sie haben doch nur zwei möglichkeiten.

1) Zu klagen : Macht bei der ABH einen schlechten Eindruck, und wenn man mal wieder was von ABH will, gibt es vielleicht Probleme. Außerdem sind die Kosten erst mal vorzustrecken.

2) Umziehen. Ist aber nicht so leicht, da Haus vorhanden ist. Bei Umzug zurück, kommt dann mit Sicherheit, die gleiche Forderung wieder. Außerdem wieder ein schlechter Eindruck.

Da mein Bekannter ein Harmonie Mensch ist, schickt er seine Frau halt zum Kurs, die dann in der letzten Bank, ein gutes Buch liest, und gut ist. So ist seine Einstellung. Außerdem ist sie auch jetzt fertig mit dem Ding, und bastelt gerade an ihrer DSH prüfung, da sie als Leherin arbeiten möchte. Da muß sie noch 2-4 Semester hier studieren. Obwohl sie schon fast 10 Jahre als solche gearbeitet hat.


Michael

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