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Ab 2007, FZF nur noch mit Sprachkenntnisse?   (Gelesen: 24.951 mal)
Zeppelin
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für die Venus


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab 2007, FZF nur noch mit Sprachkenntnisse? &n
Antwort #45 - 14.02.2007 um 17:31:47
 
Zitat:
na Inge,

wer macht denn sowas ?   Augenrollen Zunge


DC

Wohl nur ein Schelm.
Oder mit Worten von Detlef Buck: "Wir können auch anders." Zwinkernd

Z.
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inge
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Beiträge: 4.002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #46 - 14.02.2007 um 17:54:12
 
Zep: Da du ja heute zu Scherzen aufgelegt bist: Hast deine Frau schon mal einen Antrag auf Erteilung einer "Bescheinigung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes" an's BAMF gestellt?
Ich meine gelesen zu haben, dass die die in Einzelfällen auch ohne Besuch des Kurses rausrücken (?)

Damit wäre der "worst case" (=Scheidung) ja dann auch geklärt.
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #47 - 16.02.2007 um 19:33:44
 
Hallo Inge,

Zitat:
Ich meine gelesen zu haben, dass die die in Einzelfällen auch ohne Besuch des Kurses rausrücken (?)


In einem meiner Einbürgerungsfälle musste die Dame nicht am Sprachkurs teilnehmen. Sie besuchte lediglich den Orienierungskurs und konnte dann direkt die Abschlussprüfung machen (Zertifikat Deutsch und Orientierungskurs).

Mehr Entgegenkommen, so wurde uns signalisiert, gäbe es nicht.

Danach hat das BAMF dann die Bescheinigung nach § 43 ausgestellt.

Grüße,

Blaise
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Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Bommel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #48 - 26.02.2007 um 12:31:03
 
dazu passt auch der heute erschienene Artikel:
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/hintergrund/?em_cnt=1082683

Auszug:
"der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie gewähre keinen "bedingungslosen grundrechtlichen Anspruch auf gemeinsamen Aufenthalt der Kernfamilie im Bundesgebiet." Und wer einen so "gravierenden" Schritt wie eine Ehe plane, dem könne auch die Teilnahme an einem Sprachkurs "in weiter entfernten Gegenden" zugemutet werden."


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Was du für richtig hältst, sage klar und ruhig &&und höre auch anderen zu,&&selbst den Einfältigen, auch sie haben ihre Geschichte.&&La-otse
 
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