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ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 10.947 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 23.01.2007 um 18:58:42
 
Warum heiratest Du dann nicht einfach auf den Philippinen, denn dort müßte das dann doch wesentlich unkomplizierter zu bewerkstelligen sein ?
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ronny
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Antwort #16 - 23.01.2007 um 19:00:47
 
Saxonicus schrieb am 23.01.2007 um 18:58:42:
Warum heiratest Du dann nicht einfach auf den Philippinen, denn dort müßte das dann doch wesentlich unkomplizierter zu bewerkstelligen sein ?


Dafür braucht er ja das EFZ Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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john
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 23.01.2007 um 19:11:54
 
ronny schrieb am 23.01.2007 um 18:32:26:
Hallo John,

ich kann mir heute kaum noch einen normalen Standesbeamten vorstellen, der die inhaltliche Prüfung der Urkunden nicht kennt, aber es gibt durchaus einen gewissen Spielraum den manche meinen in der von Dir beschriebenen Form ausfüllen zu müssen.

Zum Glück ist es keiner von meinen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

BTW: Die inhaltliche Prüfung bzw. deren Zulässigkeit und Erforderlichkeit ist eigentlich gerichtlich bereits abgekaspert Zwinkernd



Sorry, ich kann dir da nicht ganz folgen. Vieleicht kannst du mir das mit einfachen Worten erklären was du genau meinst. Wird die Urkundenüberprüfung nun benötigt oder etwa doch nicht? Danke
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ronny
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Antwort #18 - 23.01.2007 um 20:07:35
 
Zitat:
Wird die Urkundenüberprüfung nun benötigt oder etwa doch nicht? Danke


Hallo,

meiner Meinung nach gibts kein EFZ ohne Urkundenprüfung Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Marpo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #19 - 24.01.2007 um 08:36:31
 
Hallo John!

Zur Erklärung bzgl. Urkundenüberprüfung:

Um eine ausländische Urkunde hier in D verwenden zu können, ist es grundsätzlich erforderlich, dass diese Urkunde von der zuständigen deutschen Botschaft legalisiert wird. Also in Deinem Fall von der deutschen Botschaft in Manila.

Allerdings gibt es Länder, und die Philippinen gehören dazu, für die das Auswärtige Amt die Legalisation, aufgrund des in diesen Ländern unsicheren Urkundenwesens, eingestellt hat.
In diesen Fällen kann der Standesbeamte, dem die Urkunde vorgelegt wird, eine Überprüfung direkt vor Ort durch die deutsche Botschaft verlangen, wenn er es für nötig hält.; so die Rechtslage.

Aber eigentlich ist diese Überprüfung bei Urkunden aus diesen Ländern immer erforderlich und sollte auch immer verlangt werden.
Denn, wieso sollte der hiesige Standesbeamte das Urkundenwesen eines Landes anders beurteilen, als das Auswärtige Amt, das logischerweise viel bessere Informationen besitzt?

Zur Lektüre empfehle ich Dir das Merkblatt der deutschen Botschaft in Manila. Zu finden unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Urkundenverkehr/d...

Gruß
Marpo
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ronny
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Antwort #20 - 24.01.2007 um 09:13:01
 
Nur als Ergänzung zu verstehen:

Das Thema war schon mal erläutert:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1135418051/0#0



Grüße
Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 24.01.2007 um 12:14:46 von ronny »  

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Antwort #21 - 24.01.2007 um 09:28:27
 
Hallo,

bei uns (deutsch-philippinisch) war es ende 2004 noch so:

Das EFZ hätte ich bei Vorlage der Papiere gleich mitnehmen können.
Jedoch für Anmeldung zur Eheschliessung (-> Heiratsvisum) wurde die Urkundenprüfung eingeleitet.

Ich kann mir vorstellen, dass die Standesämter dies auch heute noch unterschiedlich handhaben.

hge
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john
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 24.01.2007 um 12:27:48
 
Ich denke mal, einige haben mich nicht richtig verstanden. Es geht NICHT um ein Heiratsvisum. Sondern lediglich um die HEIRAT DORT. Deswegen verstehe ich diese überprüfungsorgie beim besten willen nicht. Niemand will in diese schöne D einreisen. Im gegenteil, ich will weg.
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ronny
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Antwort #23 - 24.01.2007 um 13:07:50
 
Zitat:
Ich denke mal, einige haben mich nicht richtig verstanden


Doch doch, keine Sorge Zwinkernd

Nur, für die Ausstellung eines EFZ gelten eben die gleichen Spielregeln, wie für eine Eheschließung und deswegen auch die "Prüfungsorgie" Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #24 - 24.01.2007 um 13:17:41
 
john schrieb am 24.01.2007 um 12:27:48:
Ich denke mal, Niemand will in diese schöne D einreisen. Im gegenteil, ich will weg.


Ich weiss nicht, warum du dich mit der Heirat unter Zeitdruck setzt.

Du kannst doch jederzeit auf die Philippinen fliegen, mit deiner Lieben zusammen wohnen , in Ruhe die Prüfung der Papiere abwarten und danach heiraten.

hge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 28.01.2007 um 19:11:51
 
ronny schrieb am 24.01.2007 um 13:07:50:
Nur, für die Ausstellung eines EFZ gelten eben die gleichen Spielregeln, wie für eine Eheschließung und deswegen auch die "Prüfungsorgie" Zwinkernd


Es wird also auch auf Scheinehe hin geprüft, wenn man diese Ehe zumindest für die ersten Jahre nicht in Europa leben will?

Gruß, ULF
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Antwort #26 - 29.01.2007 um 09:36:32
 
Zitat:
Es wird also auch auf Scheinehe hin geprüft, wenn man diese Ehe zumindest für die ersten Jahre nicht in Europa leben will?


Zwar schon fast akademisch, aber...

Theoretisch JA, denn nur für eine Ehe im Sinne von Jehova wäre ein EFZ auszustellen, ansonsten gäbe es ja kaum das Mitwirkungsverbot des § 1310 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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